Welche schlechteste Folge kann der Vollstreckungsverfahren haben?

2. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
go428187-80
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)
Welche schlechteste Folge kann der Vollstreckungsverfahren haben?

Guten Tag, ich hatte unbezahlte 10EUR vor 1 Jahre an Mobilvertrag und ist inzwischen 287 EUR geworden. Ich habe ein Email erhalten über laufendes Vollstreckungsverfahren.

'wir haben Ihren Vorschlag für eine Zahlungsvereinbarung erhalten. Allerdings läuft das von uns eingeleitete Vollstreckungsverfahren noch. Eine Zahlungsvereinbarung können wir erst mit Ihnen treffen, wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist.'


Ich werde es bezahlen aber bevor ich das mache, welche schlimme Resultate kann es auslösen? Werde ich in Deutschland den Gehaltskonto eröffnen können? Wenn ja, wenn ich Geld einzahle wird es sofort abgezogen von dem Vollstreckungsverfahren? Eigentlich was bedeutet Vollstreckungsverfahren? ICh habe kein Vermögen oder Geld auf dem Konto in DE.

Danke euch im Voraus und bitte um Verständnis und keine demütige Kommentare Bitte

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von go428187-80):
Welche schlechteste Folge kann der Vollstreckungsverfahren haben?
Negativer Schufa Eintrag, wenn vorsätzlich begangen, dann Anklage wegen Eingehungsbetrug und entsprechender Verurteilung. Jobverlust weil man zuverlässig sein muss........

Wirklich? Du fragst nach dem schlimmsten Fall? Hättest du nicht lieber eine realistische Einschätzung?
Die wäre dann, dass die geforderte Summe vollstreckt wird.

Evtl. sind die geforderten Gebühren aber gar nicht rechtmäßig. Das kann man aber ohne bessere Infos nicht wirklich beurteilen.

-- Editiert von User am 2. Dezember 2022 15:18

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#2
 Von 
go428187-80
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Negativer Schufa Eintrag, wenn vorsätzlich begangen, dann Anklage wegen Eingehungsbetrug und entsprechender Verurteilung. Jobverlust weil man zuverlässig sein muss........

Wirklich? Du fragst nach dem schlimmsten Fall? Hättest du nicht lieber eine realistische Einschätzung?
Die wäre dann, dass die geforderte Summe vollstreckt wird.

Evtl. sind die geforderten Gebühren aber gar nicht rechtmäßig. Das kann man aber ohne bessere Infos nicht wirklich beurteilen.

meine Einschätzung ist, wenn ich das Geld einsazhle auf meinem Konto die Summe wird abgezogen. Aber wird es genug oder muss ich noch was erwarten. Z.B. Ablehnung auf die EröffnungsAntrag der Gehaltskonto von Bank. Das Bank sieht dass ich vollstreckt werde und werden sie mir ein Gehaltskonto eröffnen?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Das sind Fragen die du der Bank stellen solltest. Woher soll hier denn jemand einschätzen können wie sich eine Bank verhalten wird?
Was mir nicht klar ist: Wenn Geld vom Konto gepfändet wird, dann besteht ja wohl bereits ein Konto. Du möchtest also ein 2. Konto eröffnen?
Die Bank wird das bestehende Konto sicherlich nicht kündigen.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Das sind Fragen die du der Bank stellen solltest. Woher soll hier denn jemand einschätzen können wie sich eine Bank verhalten wird?
Was mir nicht klar ist: Wenn Geld vom Konto gepfändet wird, dann besteht ja wohl bereits ein Konto. Du möchtest also ein 2. Konto eröffnen?
Die Bank wird das bestehende Konto sicherlich nicht kündigen.

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