Wenn sich der Gläubiger nicht meldet?!

11. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Love
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn sich der Gläubiger nicht meldet?!

Hallo,

was kann ich tun, wenn sich der Gläubiger nicht meldet und ich Ihn bereits mehrfach angeschrieben habe?!
Zudum, wenn man seine Schulden zahlen möchte und der Gläubiger meldet sich nicht!
Nun zu meiner Frage, wenn ich nochmals per Einschreiben Ihn auffordere zu antworten, mit einer Frist und Ihm im gegenzug gleich mitteile, dass hiermit dann alle Forderungen gegen mich nichtig werden (sollte Er sich nicht melden)
klappt das oder gibt es in dieser Richtung ein § ??????????

Wer kann mir helfen?

Bitte nur was Ihr genau wisst ;-) nicht glauben..........


Danke

bis denne Love

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nelli
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Was wollen Sie denn im Vorfeld vom Gläubiger? Verstehe ich nicht ganz.

Überweisen Sie ihm das Geld. Danach schreiben Sie ihn an, daß Sie das Geld nachweislich überwiesen haben und das sie um eine kurze Bestätigung über den Erahlt des Betrages bitten. Fertig!

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#2
 Von 
Love
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

morsche,

1. einen Vergleich aushandeln!

2. Sie denken das Er sich dann medet?
was ist wenn es Ihn nicht mehr gibt? Was ja in unserer Zeit nicht selten ist?


Danke für die Antwort

Gruß Love

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Sofern der Gläubiger noch existent ist und eine titulierte Forderung in den Händen hat, ist er sicher nicht gezwungen, auf einen Vergleichsvorschlag einzugehen.
Hierbei bleiben ann die Möglichkeiten:
1. Forderung laut Vollstreckungsbescheid überweisen.
2. Abwarten, ob der Gläubiger sich wieder meldet. Allerdings kann aus einem Vollstreckungsbescheid 30 Jahre lang vollstreckt werden.

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#4
 Von 
Love
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Mahnman,

ok.....Aber wenn ich bereits Ratenzahlungen geleistet habe?
Kann ich die dann von dem Betrag des Vollstreckungsbescheides abziehen? Oder wie sieht es mit den weiteren Kosten( GV , ect) aus?

Danke für die Antwort!! :-)

Gruß Love

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Zu Ersetzen sind vom Schuldner neben dem Betrag des Vollstreckungsbescheides auch die laufenden Zinsen und die weiter anfallendenAuslagen, z.B. Kosten für die Einschaltung eines Gerichtsvollziehers.
Sobald die komplette Forderung beglichen ist, sollte allerdings die Möglichkeit bestehen, an den Gläubiger heranzutreten und die Herausgabe des Schuldtitels zu fordern. Auf Herausgabe des Titels kann auch geklagt werden, sofern sich der Gläubiger weigert.
Bei den tiefer gehenden Fragen wird Dir ein Anwalt allerdings sicher weiterhelfen können als ich.

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#6
 Von 
Nelli
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Dann erkundigen Sie sich doch erst mal, ob es ihn noch gibt. Googlen oder mal im Telefonbuch nachschauen. Wenn Sie Raten bezahlt haben, dann muß das Konto ja noch vorhanden sein. Dann wird es auch den Gläubiger noch geben.

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