ein schuldner hat trotz Zahlungserinnerung und Mahnung die Rechnung nicht beglichen und wurde über weitere rechtliche Schritte informiert.
Der Gläubiger hatte einen Mahnbescheid beantragt und der Schuldner nach Fristablauf die Rechnung bezahlt.
Nun stehen die Kosten für den Mahnbescheid noch offen im Raum, die der Schuldner nicht begleichen will.
Wie würdet ihr vorgehen? Die entstandenen Gerichtskosten nochmals per Mahnbescheid einfordern?
Danke für eure Tipps
Viele Grüße
Tom
Wer zahlt Gerichtskosten für Mahnbescheid?
22. Oktober 2011
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Frage vom 22. Oktober 2011 | 13:53
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 62x hilfreich)
Wer zahlt Gerichtskosten für Mahnbescheid?
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#1
Antwort vom 22. Oktober 2011 | 22:54
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:
Wie würdet ihr vorgehen?
Als erstes würde ich mir mal überlegen, wie ich denn beweisen könnte, das er überhaupt eines der genannten Schreiben (Rechnung, Zahlungserinnerung und Mahnung) erhalten hat und ob eines der Schreiben vom Inhalt her geeignet war den Verzug herbeizuführen.
DANN könnte man auch weiterführenden Schritte einleiten.
quote:
Nun stehen die Kosten für den Mahnbescheid noch offen im Raum, die der Schuldner nicht begleichen will.
Dann lässt man das Verfahren einfach weiterlaufen und derklärt gegenüber dem Gericht, das eine Zahlung auf die Hauptforderung in Höhe von X erfolgte?
Welchen Stand hat das gerichtliche Verfahren derzeit?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 24. Oktober 2011 | 10:58
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
quote:
Der Gläubiger hatte einen Mahnbescheid beantragt und der Schuldner nach Fristablauf die Rechnung bezahlt.
Nun stehen die Kosten für den Mahnbescheid noch offen im Raum, die der Schuldner nicht begleichen will.
Logisch wäre es m.E. den Erlaß eines Vollstreckungsbescheides trotzdem zu beantragen, weil der Schuldner einen Teil der Forderung nicht bezahlt hat. Das Gericht müßte den Widerspruch selbstverständlich berücksichtigen. Warum sollte in einem solchen Falle ein neuer MB beantragt werden?
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