Widersprechen BDSG -Speicherung

22. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
plethon
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Widersprechen BDSG -Speicherung

Hallo!

Die Angelegenheit mit dem Inkassobüro ist ins Leere gelaufen, da ich nach dem ersten Brief sofort einen Anwalt eingeschaltet hatte und die Forderung gegen mich Tatsächlich aus der Luft gegriffen war!

Nun haben "wir" aber nie eine Speicherung meiner Daten nach BDSG widersprochen, so wie es das Inkasso Büro in dem ersten Brief an mich auch schrieb(im klein gedruckten).

Nun die Fragen:

Kann ich es jetzt noch Nachholen?
In was für einer Form sollte dies geschehen?
Soll in denen eine Frist setzten bzw. sollten die es mir Bestätigen?

Oder ist es jetzt unnötig da die mich in Ruhe lassen?

Vielen Dank im Voraus für kompetente Antworten!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 , § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1 , § 43 Abs. 3 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).


Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.
-------------------------

bei Nichtreaktion oder angeblicher Nichtzuständigkeit
online
den Sachverhalt weiterleiten an den Bundesdatenschutz :

E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de / Internet: www.bfdi.bund.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
plethon
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, thehellion!

Ihre Antwort ist sehr gut und mehr als hilfreich!!


Ich werde noch heute einen Brief aufsetzen!

Vielen DAnk!

:wipp:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
www2006-wanda
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

dazu habe ich diese Frage...

Versandhaus T verkauft eine Forderung...somit auch die Daten des Kunden, richtig?

ist das auch ein Verstoß des BDSG

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
plethon
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, thehellion!

In dem Text "widerspreche" ich allerdings nicht die Speicherung!
Ergibt sich das daraus, oder sollte es zusätzlich hineingeschrieben werden??

Danke!

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
plethon
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe es gefunden!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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