Hallo!
Die Angelegenheit mit dem Inkassobüro ist ins Leere gelaufen, da ich nach dem ersten Brief sofort einen Anwalt eingeschaltet hatte und die Forderung gegen mich Tatsächlich aus der Luft gegriffen war!
Nun haben "wir" aber nie eine Speicherung meiner Daten nach BDSG widersprochen, so wie es das Inkasso Büro in dem ersten Brief an mich auch schrieb(im klein gedruckten).
Nun die Fragen:
Kann ich es jetzt noch Nachholen?
In was für einer Form sollte dies geschehen?
Soll in denen eine Frist setzten bzw. sollten die es mir Bestätigen?
Oder ist es jetzt unnötig da die mich in Ruhe lassen?
Vielen Dank im Voraus für kompetente Antworten!
Widersprechen BDSG -Speicherung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2
, § 28 Abs. 4
, § 34 Abs. 1-3 BDSG
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1
, § 43 Abs. 3 BDSG
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.
-------------------------
bei Nichtreaktion oder angeblicher Nichtzuständigkeit
online
den Sachverhalt weiterleiten an den Bundesdatenschutz :
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de / Internet: www.bfdi.bund.de
Hallo, thehellion!
Ihre Antwort ist sehr gut und mehr als hilfreich!!
Ich werde noch heute einen Brief aufsetzen!
Vielen DAnk!
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dazu habe ich diese Frage...
Versandhaus T verkauft eine Forderung...somit auch die Daten des Kunden, richtig?
ist das auch ein Verstoß des BDSG
-----------------
" "
Hallo, thehellion!
In dem Text "widerspreche" ich allerdings nicht die Speicherung!
Ergibt sich das daraus, oder sollte es zusätzlich hineingeschrieben werden??
Danke!
MfG
Ich habe es gefunden!
Mit der Sperrung von Daten würde ich mich bei den großen Inkasso/Auskunfteien zurückhalten
(z.b bei Infoscore ,Creditreform )
Schau ach mal hier :
http://www.123recht.net/TFFFF-BDSG-Folterfragebogen-Der-Bundesdatenschutzbeauftragte-reagiert-auf-Beschwerde__f67393.html
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