Schaun wir mal ob wir hier richtig sind!
2007 hob unser Gasversorger ohne Vorankündigung die Gaspreise (im Januar!) um 35% Prozent an.
Die Abschlagszahlungen wurden nicht angepasst.
Das Ende war das bei gleichbleibendem Verbrauch eine Nachzahlung von 800€ anstand.
Verivox bot damals den komplett vorgefassten Widerspruch an.
Den haben wir genutzt und konnten damit die unrechtmässige Nachzahlung umgehen.
Wir haben dann gekündigt und nichts mehr gehört.
Nun wechseln wir erneut den Gasanbieter und bei diesem Wechsel kam es zu einigen Termin Schwierigkeiten ,so das wir jetzt für 1,5 Monate wieder zu unserem Grundversorger wechseln müssten.
Nun verweigert dieser die Grundversorgung wegen Unzumutbarkeit.Würde für uns in der Konsequenz die Sperrung bis zum 1.9.2011 bedeuten.
Noch mal an alle,wir haben alles immer regelmässig beglichen ausser die Verteuerung die nicht angekündigt war.
Ist das so korrekt?
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Widerspruch-Gaspreiserhöhung!
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Das ist zwar keine "Inkasso"-Frage und gehört deshalb auch ganz sicher nicht in dieses Forum.
Aber es ist natürlich schon so, dass die Versorger langfristige Kundenbindungen solchen vorziehen, die "regelmäßig" wechseln. Die Gründe für einen solchen Wechsel möchte ich gar nicht bewerten, dazu fehlen mir auch die Informationen. Aber es ist doch schon nachvollziehbar, dass einem Versorger solche Kunden lieber sind, die einen längerfristigen Vertrag anstreben ...
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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... "
Existiert bei den Grundversorgung nicht ein Kontrahierungszwang?
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Nein, es besteht kein Abschlusszwang.
Denn laut §36 und §38EnWG muss die Grundversorgung immer gewährleistet sein.
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@anephan,
wenn Ich ca.50€ im Monat dadurch spare ist das doch ein trifftiger Grund.
Jedenfalls für mich.
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@SteffenMeier,
sicher ist genauso wie du schreibst.
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