Widerspruch auf Mahnbescheid zurücknehmen..?

17. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
GlobalPlayer21
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 27x hilfreich)
Widerspruch auf Mahnbescheid zurücknehmen..?

Ich habe einen Rechtsstreit mit den Stadtwerken.
Es geht um knapp 250€.
Es ist ein Mahnbescheid gegen mich ergangen.
Ich habe Widerspruch eingelegt.
Ich war bei den Stadtwerken, und habe eine Ratenzahlung angeboten.
Die Stadtwerke meinten, ich müsse dazu den Widerspruch auf den Mahnbescheid zurücknehmen.
Wie mache ich das, was hiesse das für mich.
Was heisst das, wenn mir dann ein Vollstreckungsbescheid zugeht?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die Stadtwerke können, zumindest wenn keine Ratenzahlung erfolgt, vollstrecken. Näheres regelt der Wortlaut der Ratenvereinbarung. Ind er Regel ist dort auch ein Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bei regelmäßiger Zahlung enthalten.

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-- Editiert von Mahnman am 18.10.2008 19:02

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#2
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Es ist das Recht des Gläubigers, die Annahme der Ratenzahlungen von der Rücknahme des Widerspruchs abhängig zu machen. Der Gläubiger würde bei Rücknahme des Widerspruchs den Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser würde wahrscheinlich in der Schufa ... eingetragen.

Nimmst du den Widerspruch nicht zurück, ist der Gläubiger gezwungen, die Klage zu begründen. Ohne Begründung erhält er keinen vollstreckbaren Titel.

Die einzige Möglichkeit für dich besteht darin, die Ratenzahlungen mehr als pünktlich zu erfüllen. Dadurch verhinderst du wahrscheinlich (!) die Begründung der Klage.
Möglich wäre natürlich auch, dass sich der Gläubiger stur stellt - dass kannst aber nur du beurteilen.
Stellt sich der Gläubiger stur und leitet das Klageverfahren trotz deiner Zahlungen ein, entstehen höhere Kosten.

Ich weiß nicht, wie der Gläubiger tickt - das musst du entscheiden!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GlobalPlayer21
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 27x hilfreich)

Wie kann ich denn den Widerspruch zurücknehmen?Wie geht das?

Ich werde dann anfangen, ab nächsten Monat die erste Rate zu zahlen. hilft ja alles nichts.
Aber wenn ich zahle, ist es doch für den Gläubiger besser.So müsste er doch einen viel grösseren und teureren Aufwand betreiben, wenn er mit dem Vollstreckbaren titel arbeitet,als wenn ich von mir aus zahle.

13x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

Und wenn Du dann aufeinmal nicht bezahlst?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

.So müsste er doch einen viel grösseren und teureren Aufwand betreiben

was glaubts du wer das alles zahlt :-)

K

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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