Widerspruch direkt beim Gläubiger bei Erhalt des Vollstreckungsbescheides

17. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 42x hilfreich)
Widerspruch direkt beim Gläubiger bei Erhalt des Vollstreckungsbescheides

Ein Freund von mir (wenig Deutschkenntnisse) hat einen Vollstreckungsbescheid erhalten.

Es handelt sich um eine recht komplexe Rechnung der Tochtergesellschaft eines britischen Mobilfunkunternehmens, die selbst für mich nicht nachvollziehbar war, da diese zahlreiche Positionen aufzählt, welche untereinander mal aufgerechnet, mal abgezogen werden. (

Auf Rückfragen beim Gläubiger konnte die Rechnung weder telefonisch, noch im Shop erläutert werden. Es wurde auf den E-Mail-Weg verwiesen. Gegen den Mahnbescheid wurde kein expliziter Widerspruch eingelegt. Gegen den Vollstreckungsbescheid wurde ebenfalls kein Widerspruch bei Gericht eingelegt.
ABER: Dem Gläubiger wurden vor Fristablauf mehrere E-Mails zugesendet (und die erwähnten Telefonate und Shopbesuche unter Anwesenheit von Zeugen wurden geführt). Des Weiteren wurde per E-Mail dem Gläubiger mitgeteilt, dass man mit der Rechnung nicht einverstanden ist, da die Beträge so nicht stimmen und man einen Großteil der Forderung für rechtswidrig hält.

Der Gläubiger hat lediglich mehrmals die Rückmeldung gegeben, dass er für die Bearbeitung noch Zeit benötigt. Die gesetzte Frist des Vollstreckungsbescheides verstrich jedoch in dieser Zeit ohne Erläuterung der Rechnung.

Meine Frage:
Hindert der Widerspruch gegenüber dem Gläubiger innerhalb der Frist den rechtmäßigen Erhalt eines Vollstreckungstitel oder ist allein durch den mangelnden Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid bei Gericht der Titel bereits wirksam?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von EmiKlei):
ist allein durch den mangelnden Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid bei Gericht der Titel bereits wirksam?


Genau so ist es.

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von EmiKlei):
Hindert der Widerspruch gegenüber dem Gläubiger innerhalb der Frist den rechtmäßigen Erhalt eines Vollstreckungstitel
Nein.

Zitat (von EmiKlei):
ist allein durch den mangelnden Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid bei Gericht der Titel bereits wirksam?
Ja.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Der Drops ist hier leider gelutscht.
Dein Freund muss zahlen (ggf. auch völlig erhöhte sog. Inkassogebühren, die mit tituliert worden).

Das ist der beliebte Trick von Mobilfunkunternehmen sich bei Widersprüchen Tod zu stellen und die eigenen Kunden (die nicht wissen, wie das in Deutschland mit Mahn- und Vollstreckungsbescheiden läuft) in die Falle laufen zu lassen.

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Das ist der beliebte Trick von Mobilfunkunternehmen sich bei Widersprüchen Tod zu stellen und die eigenen Kunden (die nicht wissen, wie das in Deutschland mit Mahn- und Vollstreckungsbescheiden läuft) in die Falle laufen zu lassen.
Wo liest Du das denn? Hier wurde die Kommunikation mit dem Unternehmen doch erst gesucht, nachdem der VB eingetroffen war. Warum sollte das Unternehmen dann noch kommunizieren? Und was heißt hier: "Kunden (die nicht wissen, wie das in Deutschland mit Mahn- und Vollstreckungsbescheiden läuft)"? Des Lesens mächtig sollte man als Kunde eines deutschen Unternehmens schon sein ...

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#5
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 42x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wo liest Du das denn? Hier wurde die Kommunikation mit dem Unternehmen doch erst gesucht, nachdem der VB eingetroffen war.

Tatsächlich haben viele Kunden das Problem mit Vodafone - eine kurze Suche kam zu dem Ergebnis, dass mehrere Kunden ähnlich lautende unverständliche / falsche Rechnungen erhalten haben und dass danach möglichst schnell das Mahnverfahren durchgeboxt wird ohne die Rechnungen zu erläutern. Der Kontakt zum Unternehmen wurde übrigens von Anfang an gesucht. Man hat schlichtweg keine Rückmeldung erhalten und es wurde immer darauf verwiesen, dass die Rückfrage bearbeitet wird und man sich melden wolle. Nachdem der Vollstreckungsbescheid zugestellt worden ist, wurde durch die Inkassofirma Paigo dann gesagt, dass das Verfahren seitens des Gläubigers "gestoppt" wurde.

Die Unabwägbarkeiten des durch den Widerspruch zwangsweise folgende Gerichtsverfahrens ist für viele so abschreckend, dass sie einfach zahlen. Das hat nichts mit "Lesen nicht mächt sein" zu tun.
So ein Verhalten des Anbieters ist sowohl moralisch als auch rechtlich fragwürdig.

Vielen Dank aber an die anderen 3 Antworten. Ich hatte schon befürchtet, dass es hierbei keine Ausnahme gibt.



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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von EmiKlei):
dass danach möglichst schnell das Mahnverfahren durchgeboxt wird ohne die Rechnungen zu erläutern.
Zitat (von EmiKlei):
Der Kontakt zum Unternehmen wurde übrigens von Anfang an gesucht.
1. Einem Mahnbescheid hätte man widersprechen können.
2. Beim Vollstreckungsbescheid hätte man Einspruch einlegen können.

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