Hi
Habe gegen einen Mahnbescheid
Widerspruch einlegt und dann mit dem RA der Gegenseite einen Vergleich aushandelt.
Nun soll ich noch meinen Widerspruch zurückziehen. Mir wurde schriftlich bestätigt, dass man dann keinen Vollstreckungsbescheid beantragen würde, wenn ich die Vergleichssumme zahle.
Ist so eine schriftliche Zusage rechtlich bindend? Oder können die nach Rücknahme des Widerspruchs und Zahlung des Vergleichs meinerseits, anschließend gegen den Rest vollstrecken?
Need Help! Wäre froh, wenn die Angelegenheit endlich ein Ende findet.
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Widerspruch gegen Mahnbescheid zurückziehen?
23. Oktober 2009
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Frage vom 23. Oktober 2009 | 17:17
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerspruch gegen Mahnbescheid zurückziehen?
#1
Antwort vom 23. Oktober 2009 | 17:47
Von
Status: Beginner (136 Beiträge, 92x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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