Widerspruch? (inkasso infoscore & RA haas)

25. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
lara lo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Widerspruch? (inkasso infoscore & RA haas)

Hallo!

ich bin derzeit psychisch nicht auf der Höhe und habe deshalb eine mahn-geschichte erneut verbummelt und jetzt bin ich total im Stress und ehrlich gesagt hilflos:

Ich hatte ein erhöhtes Beförderungsentgelt der Berliner S-Bahn nicht gezahlt. Nach Monaten kam ein Inkassoschreiben von infoscore mit natürlich einer viel höheren Forderung. Nachdem ich viele Foreneinträge gelesen hatte, habe ich die Hauptforderung überwiesen - allerdings ans Inkassounternehmen, weil ich den Überweisungsträger der S-Bahn nicht mehr hatte. Währenddessen kam bereits ein Brief von RA Haas, der noch mehr Geld forderte. Dann kam ein weiteres Schreiben von Haas, man akzeptiere die Ratenzahlung.

Nun wäre am Montag die nächste Rate fällig. Muss ich den Widerspruch an RA Haas oder ans Inkasso schicken? Oder gibt es Probleme, wenn der Rechtsanwalt schon eingeschaltet wurde - funktioniert das mit dem Widerspruch dann nicht mehr?


Ich würde mich wirklich sehr über Hilfe freuen!

Danke schonmal!!


-- Editier von lara lo am 25.04.2015 20:31

-- Editier von lara lo am 25.04.2015 20:37

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Kostendopplung durch Inkasso + Anwalt ist bereits grober Unfug und so nicht erlaubt. Insofern ist egal, was der Herr Rechtsanwalt von dir will.

Ich würde denen einmalig folgendes schreiben: "Werte Anwälte. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Kostentreiberei durch zwei Rechtsdienstleister stimme ich nicht zu. Ebenso gibt es keine Ratenzahlung. Meine Überweisung ist ausschließlich auf die Hauptforderung und das Briefporto zu verrechnen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Weitere Bettelbriefe beantworte ich nicht."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lara lo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

okay, das klingt gut! Vielen lieben Dank!

kann es zum problem werden, dass ich 40€ (hauptforderung) + 2,50€ überwiesen habe und nicht mehr? für zinsen oder sowas...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wie hat der Inkassoladen Infoscore die 42,50 verrechnet ?
Bei uns in Frankfurt (viele Schwarzfahrer) ist es noch nie zu einer Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren gekommen
Grund : Die Rechtsprechung ist recht inkassounfreundlich

Bei Deiner 40 € Forderung wären theoretisch maximal € 13,50 überhaupt durchsetzungsfähig
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
(linke Spalte)

Viele Gerichte streichen auch komplett :
http://inkassokosten.wordpress.com/





-- Editiert von thehellion am 25.04.2015 22:56

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lara lo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

sie schreiben nur, dass sie die eingegangen zahlung als ratengesuch werten und die nächste rate von 45€ bis montag erwarten. wieviel jetzt noch übrig ist geht aus dem letzten brief nicht hervor.

was ich mich gerade noch fragte: meinen Widerspruch schicke ich den jetzt an den RA Haas oder ans Inkasso?

-- Editiert von lara lo am 25.04.2015 23:08

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die können das werten wie sie wollen ;)
Ich kann Dir sagen nur sagen was ICH machen würde

Fax an den RA

" Sehr geehrter RA Haas ,
Ich setze sie darüber in Kenntnis das die von mir getätigte Zahlung von 42,50 € an Ihren Inkassopartner Infoscore zweckgebunden zur Verrechnung mit der Hauptforderung ( 40 € ) sowie Mahngebühren (2,50 €) zu verwenden ist
Weitere Kosten werden meinerseits nicht beglichen und müssten eingeklagt werden "

Mental allerdings auf weitere Briefe einstellen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lara lo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

ach, gut! per Einschreiben ist sicher auch in Ordnung, wa?

Mein Nervenkostüm ist so mittel, aber ich werds schon schaffen mit den Drohungen. Werden die Forderungen darin dann aber immer höher?

Und kleine Nebenfrage noch: dass "die Forderung rechtskräftig tituliert" wäre, ist erst der Fall, wenn es vor Gericht geht, oder? Weil er schreibt, dass in diesem Fall, ein Gerichtsvollzieher noch 30 Jahre lang kommen könne, um das Geld einzutreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Werden die Forderungen darin dann aber immer höher?

Nicht wirklich. Das RVG ist eine absolute Tabelle, keines, wo man pro Brief oder ähnliches abrechnen darf.

Zitat:
wenn es vor Gericht geht, oder?

und wenn du dich nicht wehren würdest bzw. verlieren würdest.

Zitat:
Weil er schreibt, dass in diesem Fall, ein Gerichtsvollzieher noch 30 Jahre lang kommen könne, um das Geld einzutreiben.

Sachlich ist das richtig. Aber eine Grauzone, was die Drohkulisse anbetrifft.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lara lo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke Euch beiden! Ihr habt mir echt geholfen und mich auch wieder ein bisschen nervenmäßig runtergebracht.

1x Hilfreiche Antwort

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