Schönen guten Abend,
aufgrund einer doppelten Überweisung
schuldet B dem A 40€.(A hat doppelt überwiesen)
A hat B mehrfach telefonisch und per E-Mail
aufgefordert das zuviel bezahlte zurück zu überweisen.
Anschließend hat A per Einschreiben mit Rückschein B aufgefordert zuzahlen mit Fristsetzung.
A geht davon aus, das diese Frist verstreichen wird.
Wie sollte A weiter vorgehen ?(Mahnbescheid, Anwalt?)
Welche Kosten kann A geltend machen? (Einschreiben, Mahnbescheid)
und müsste A die Kosten für den Mahnbescheid
selbst zur Hauptforderung addieren, oder wird das automatisch gemacht?
Grüße
daxus
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Wie Forderung eintreiben?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Der billigste Weg ist es, selbst den Mahnbescheid online zu beantragen. Da alle Kosten eintragen. Porto für den MB, die Kosten für das Mahnverfahren und die Hauptforderung.
Ist alles richtig ausgefüllt, kommt relativ schnell die Kostennote für den Mahnbescheid, und sobald der bezahlt ist, bekommt der Schuldner diesen zugestellt.
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Danke für die infos.
Die SChulden resultieren aus einer doppelten Überweisung meinerseits.
ICh habe an eine Firma überwiesen. Geht der Mahnbescheid an die Firma oder den Inhaber? ist eine 1 Personenfirma (onlinehandel).
Da es eine Firma ist, kann man doch 8% Zinsen nehmen, nehm ich die seit der doppelten Überweisung, oder seit der beweisbaren Inverzugsetzung?
Kann ich die kosten für das Einschreiben mit einforden?
Wenn ich dich richtig verstehe, werden die Kosten für den Mahnbescheid nicht automatisch eingetragen, dann steht da aber schon was ich eintragen muss?
letzte Frage: Wenn A in Essen wohnt, dann geht der Antrag auf den Mahnbescheid nach Hagen, richtig? das Verfahren bei Wiederspruch wäre aber in Essen?
Aller letzte Frage: Welch Internetseite nimmt man den dafür? Es gibt soviele Anwaltsseiten die das ganze auch anbieten, was wäre denn da das beste für mich (Betrag ca. 40€).
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