Hallo und guten Tag,
ich bekam Anfang September vom Inkassobüro einen Brief mit der Aufforderung einen Betrag von XXXX€ zu zahlen. Sie beziehen sich auf eine Grundbuchbestellung aus dem Jahr 1994, die der Kreditbank zur Absicherung diente.
Das Haus wurde 1999 zwangsversteigert.
Ich habe letzte versucht beim Grundbuchamt Auskunft zu bekommen über die Einträge in den 90ziger Jahren, die krieg ich nicht, da ich nicht mehr Eigentümer bin. Wendete mich an den damaligen Notar, der ist mittlerweile in Rente. Ich weiß überhaupt nicht, wo ich etwas greifen kann und bin für jeden Gedanken oder Rat sehr dankbar.
Was sollte ich alles in meinem Antwortschreiben vorbringen?
Widersprechen?
Vielen Dank im Voraus.
Wie antworte ich auf einen ersten Inkassobrief?
Wenn du nicht mehr Eigentümer bist, was geht dich dann die Immobilie noch etwas an?
Sonst gab es nichts von dir? Keine damals nicht zurückgezahlten Kredite, die du unterschrieben hattest?
Wenn mich das nichts angeht, würde ich das auch überdeutlich dem Inkasso schreiben: "Wertes Inkasso. Was wollen sie von mir? Mir gehört die Immobilie doch gar nicht. Sie wollen mir mal unverzüglich binnen 14 Tagen eine Titelkopie vorlegen, sowie eine Vollmacht im Original. Ausreden lasse ich nicht gelten. Sollten Sie keinen Titel gegen mich besitzen und keine Vollmacht vorlegen, werde ich mir Schritte gegen Sie vorbehalten."
Dann mal abwarten, was da so kommt.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Im März 1998 bekam ich eine Lohnpfändung von der Bank, die sofort ruhen gelassen wurde, weil ich eine Ratenzahlung vereinbarte. 1999 wurde das Haus zwangsversteigert.
Da noch eine sehr große Menge an Schulden übrigblieb, die ich niemals mehr in meinem Leben hätte abbezahlen können, sah ich in einer Privatinsolvenz, die 1999 es erstmals gab, einen Weg heraus.
Ich berichtete dies der Sachbearbeiterin der Kreditabwicklung und sie sagte, wenn ich nur Schulden bei der Bank hätte, bräuchte ich dies nicht, ich könnte bei Ihnen im Haus eine Ratenzahlungsvereinbarung, die ähnlich wie bei der Privatinsolvenz 7 Jahre laufe, machen.
Im Dezember 1999 unterschrieb ich eine Vereinbarung mit der Bank.
Ich erfüllte den Vertrag (Kontoauszüge vorhanden)
Dezember 2007 holte ich mir eine Schufa-Selbstauskunft, da stand die Bank noch mit der gesamten Summe drin. Ich holte mir sofort einen Termin bei der Bank und fragte, warum das nicht gelöscht sei.
Sie sagte, ich soll wieder in 4 Wochen mir eine Schufa-Auskunft holen, es wäre dann berichtigt.
Im Januar 2008 waren dann die Bankeinträge gelöscht.
Für mich war damit die Angelegenheit Bank erledigt.
Jetzt, im September 2016 meldet sich ein Inkassobüro, in der Zwischenzeit wurden bis heute keinerlei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, schriftlicher Kontakt, Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen an mich gestellt.
Soll ich dem Inkassobüro das oben geschilderte so schreiben?
Danke
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Die Schufa-Auskünfte hast du noch?
Die damalige Vereinbarung, die du unterschrieben hast, hast du noch?
Zitat:Soll ich dem Inkassobüro das oben geschilderte so schreiben?
Hier geistert offenbar noch der ursprüngliche Titel herum.
Was exakt hat dir das Inkasso denn geschrieben? Dass es aufgrund des Titels fordert? Oder dass es aufgrund einer Grundbucheintragung fordert?
Wenn es wirklich aufgrund der Grundbucheintragung fordert, würde ich das erst mal so schreiben. Allerdings muss der Titel aus der Welt. Das wäre dann der zweite Schritt.
Da du zum Glück alles aufgehoben hast, vor allem die Kontoauszüge und hoffentlich das von der Schufa, solltest du (ggf. mit Anwalts Hilfe, auch aufgrund des Streitwertes) problemlos aus der Nummer raus kommen.
Ich würde abwarten, was aufgrund deines Briefes dann passiert. Sollten sie kommen "Wir fordern trotzdem, wir haben einen Titel" würde ich denen schreiben "Sie werden mir unverzüglich den entwerteten Titel aushändigen, andernfalls werde ich via Anwalt ohne weitere Vorwarnung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ich habe noch sämtliche Kontoauszüge und Unterlagen, dass die Schuld längst beglichen ist."
Und damit sollte es gut sein. Wenn die dann immer noch nicht hören, würde ich zu einem Anwalt gehen und den machen lassen. Ob er nun auf Bezahlung oder auf Verwirkung setzt, das kann der Anwalt dann entscheiden.
Danke.
Die Schufa-Auskünfte, Kontoauszüge hab ich noch und die damalige Vereinbarung.
Das Inkassobüro hat exakt geschrieben:
Forderung der Bank aus: Grundschuldbestellungsurkunde vom …..1993.
Was mich beunruhigt ist, das ich sonst keine Unterlagen mehr aus der Zeit habe (Grundbuchbestellungen usw.)
Jetzt schreibe ich mal dem Inkassobüro und warte ab.
Ist am Ende wurscht. Es gab eine Vereinbarung und die ist bindend für die Bank. Auch wenn das Inkasso das am Ende nicht wahr haben will. Sei froh, dass du noch alle Unterlagen hast. Dagegen dürfte das Inkasso 0 Chancen haben. Wie gesagt: Wenn sich das Inkasso nun blöd stellt, direkt das Wort Anwalt in den Mund nehmen und sollte es dann immer noch meckern, einfach zum Anwalt gehen und diesen klagen lassen.
Bei dem Streitwert um den es gehen dürfte, dürfte sich der Anwalt freuen. Mit den vorliegenden Unterlagen dürfte das nur wenige Stunden Arbeit sein und ein zuverlässiger hoher Verdienst für ihn. Damit macht man Anwälte glücklich.
Dem IKB schriftlich mitteilen, dass man ein Erledigungsschreiben bis zum XX.XX:XXXX erwartet, ansonsten mit neg. Feststellungsklage drohen.
DAnn kann man denen auch den Anwalt mit Sicherheit weiterberechnen :-)
Guten Abend zusammen, ich habe noch einige Fragen zu folgender Situation und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Dem Inkassobüro habe ich geschrieben, Frist gesetzt.
Bis heute ist keine Antwort bei mir angekommen. Was würden Sie mir raten als nächsten Schritt zu unternehmen?
Gerne hätte ich diese Angelegenheit ein für allemal geklärt.
Mittlerweile habe ich erfahren, dass mein Ex-Mann Ende Juni verstorben ist und dieses Inkassobüro sich auch bei seiner Frau/Witwe (Erbe) gemeldet hat.
In Ihrem Schreiben vom Inkassobüro steht:
Titulierte Forderung aus der Grundbuchbestellung mit demselben Datum und zuzüglich Aktenzeichen, Betrag xxxxx€ (ist identisch).
Was bedeutet das? Was ist eine titulierte Forderung? Ist gegen mich die Forderung der Bank aus: Grundschuldbestellungsurkunde vom …..1993 kein „Titel"?
Vielen Dank.
Ein "Titel" ist letztendlich ein amtliches Papier, aus dem heraus ein Anspruch rechtskräftig festgestellt wurde und der dann beispielsweise zu einer Pfändung berechtigt.
Das alles ist aber egal. Es gab eine Vereinbarung und die ist als Vertrag für beide Seiten verbindlich. Dir werden die Schulden erlassen, wenn du dich an die Vereinbarung hältst und du hast die Vereinbarung erfüllt, kannst das beweisen.
Ich würde, da nun über en Monat ins Land gegangen ist, zu einem Anwalt gehen. Den würde ich direkt mit einer negativen Feststellungsklage beauftragen. Du hast einen Monat gewartet, wenn du Ende September einen Brief geschickt hast und wenn du wie Jonathan empfohlen hast, eine Klage angedroht hast, das Inkasso aber meint deine Drohung ignorieren zu wollen, dann würde ich nun konsequent sein.
Was exakt nun geklagt wird, das soll der Anwalt entscheiden.
Ganz einfach wäre, auf die Titel-Entwertung und auf Herausgabe zu klagen. Wie gesagt geistert der offenbar noch herum.
Zitat:Mittlerweile habe ich erfahren, dass mein Ex-Mann Ende Juni verstorben ist und dieses Inkassobüro sich auch bei seiner Frau/Witwe (Erbe) gemeldet hat.
Ihr solltet euch abstimmen, ggf. auch gemeinsam zum Anwalt gehen, damit der euch so Dinge wie Gesamtschuldnerschaft usw. erläutern kann.
Zudem könnte die Witwe je nachdem, wie die damalige Einigung mit der Bank formuliert ist und auf wen eigentlich der Titel ausgestellt ist, von deinen Unterlagen profitieren. So fair wäre ich persönlich zum verstorbenen Ex und seiner neuen Frau.
Im Endeffekt muss da einiges aufgearbeitet werden um zu klären, wie die Situation mit dem Ex-Mann bzw. dessen neuer Frau ist.
Die einfachste Variante für die Frau: Wenn kein Vermögen da ist, das Erbe ausschlagen oder eine Nachlassinsolvenz. Sollte sie das machen oder gemacht haben, ist sie sowieso aus dem Spiel und das Inkasso kann exakt 0€ von ihr fordern bzw. maximal das, was sie als Vermögen geerbt hat.
Dann kommt es halt drauf an: Wer war Kreditnehmer? Nur du oder beide? Wer war Eigentümer? Gegen wen gibt es Titel?
-- Editiert von mepeisen am 29.10.2016 09:21
Ich würde nicht ganz so voreilig handeln, vielmehr als erstes prüfen welchen Umfang die damalige Vereinbarung hatte und ob die jetzt geltend gemachte Forderung davon überhaupt erfasst ist.
Meine Gedanken gehen in die Richtung, das sich die Vereinb. nur auf die nackte Kreditsumme bezog.
Berry
Zitat:Meine Gedanken gehen in die Richtung, das sich die Vereinb. nur auf die nackte Kreditsumme bezog.
Und was wäre der Unterschied zur bekleideten Kreditsumme?
Um die Grundschuld kann es nicht gehen (wobei das auch so nicht geht). Da haftet die Immobilie und die ist nicht mehr im Besitz der TE und ihres verstorbenen Ex.
Selbst wenn da noch Anziehsachen dazu kommen, hätten wir hier durchaus einen klassischen Fall von Verwirkung. Es ist viel Zeit vergangen und es gibt einen Umstand (Vereinbarung samt Zahlungen), weshalb man davon ausgehen darf, dass die Bank nichts mehr will.
Danke für die Antwort.
Ja, ich habe den Vertrag erfüllt und habe Belege.
Wie gesagt, für mich war mit der letzten Zahlung, diese Bankgeschichte erledigt, bis dieser Inkassobrief bei mir eintraf.
Mein Ex-Mann wollte diesen Weg (Vereinbarung mit der Bank) nicht gehen und legte lieber eidesstattliche Versicherungen ab. Das war nicht mein Weg, aber jeder kann für sich selbst entscheiden. An solchen, für mich grundsätzlichen Dingen, scheiterte auch unsere Ehe.
Ich habe dem Inkasso den Standardbrief geschrieben.
Frist endete am 14.10.2016.
Klage angedroht habe ich nicht.
Seine Frau jucken diese Forderungen nicht, sie bezieht jetzt Witwenrente und will zurück in ihre Heimat gehen.
Dann kommt es halt drauf an: Wer war Kreditnehmer? Nur du oder beide? Wer war Eigentümer? Gegen wen gibt es Titel?
Das ist kompliziert.
Das Haus habe ich 1976 gekauft, – da war ich alleine Eigentümer und Kreditnehmer.
1977 Heirat, dann kamen die Kinder und 1982 wurde der Kredit aufgestockt. Er war in Geldschwierigkeiten zwecks Konkursabwendung.
Da ich keine Unterlagen mehr aus dieser Zeit habe, weiß ich nicht ob ich alleine oder wir beide Kreditnehmer waren.
Ich war seit 1991 getrennt von ihm und er wohnte in dem Haus. Er wollte das Haus haben, wir schlossen im Juni 1993 einen notariellen Kaufvertrag. Im Dezember 1993 war die Scheidung. In all den Jahren die dann folgten bis 1998 wurde ich immer nur belogen und hingehalten. Den Rest kennen Sie ja.
Danke
P.S. sehe gerade die neuen Beiträge - vielen Dank - werde mich später dazu melden.
Gut, wenn es der Witwe egal ist, weil nichts pfändbar ist und weil sich das auch nicht ändern wird, geht es nur um dich.
Dann würde ich nochmal nachfassen.
"Wertes Inkasso. Sie haben sich trotz Fristsetzung vom 14.10.2016 nicht geäußert. Sie haben 7 Tage Zeit, mir den entwerteten Titel auszuhändigen. Bei Weigerung werde ich ohne weitere Fristsetzung oder Ankündigung via Anwalt eine Klage auf Titelherausgabe anstrengen. Ich diskutiere nicht, ich gewähre keine Fristverlängerung. Im übrigen sind noch alle Unterlagen samt Kontoauszügen vorhanden. Ich bluffe also auch nicht."
Vielleicht hören die ja dann. Wenn sie dann immer noch nicht reagieren bis beispielsweise Mitte November, dann einfach einen Anwalt klagen lassen.
-- Editiert von mepeisen am 29.10.2016 15:17
Vielen Dank für die Antworten.
@ mepeisen.
Der Brief geht morgen per Einschreiben an das Inkassobüro. Mal sehen was dann geschieht.
Wünsche Euch eine gute Zeit und melde mich, wenn es Neuigkeiten gibt oder ich Fragen habe.
Hallo und guten Abend,
heute kam das Antwortschreiben vom Inkassobüro.
Dort steht, die von Ihnen geleisteten Zahlungen wurden auf die weiteren Forderungen verrechnet.
Detaillierte Forderungsaufstellung Inkasso:
26.000 €, Manuell Zinsen: 75.000,00€ datiert auf Juli 2011 und Zwangsvollstreckungskosten 75,00 €: ich hab nie von denen gehört, erst jetzt im September 2016. Verzugszinsen usw. Gesamtbetrag 109.000 €.
Titel-Kopie oder Vertragsunterlagen des Ursprungsgläubigers.
Ich habe eine Zweckerklärung für Grundschulden unterschrieben: Zahlungen an die Bank werden auf die gesicherten persönlichen Forderungen und nicht auf die Grundschuld errechnet. ??? Was bedeutet das?
Forderungsberechnung der Bank: da blicke ich im Moment überhaupt nicht mehr durch. Die Kundennummer ist eine andere wie in meinem Vertrag. Die Beträge sind auf ganz anderen Kontonummern. Meine Raten sind nicht aufgeführt usw. Heute Abend kann ich das alles nicht mehr durcharbeiten.
Gläubigervollmacht bzw. Abtretungsurkunde habe ich in Kopie vorliegen.
Das Inkasso bittet um Mitteilung, wie die Tilgung der Restforderung erfolgen soll und sie möchten bereits an dieser Stelle die Vergleichsbereitschaft signalisieren.
Herzlichen Dank und Grüße
Zitat:Das Inkasso bittet um Mitteilung, wie die Tilgung der Restforderung erfolgen soll und sie möchten bereits an dieser Stelle die Vergleichsbereitschaft signalisieren.
Ich würde damit nun zu einem Anwalt gehen und dich mal beraten lassen anhand der Unterlagen und den ggf. direkt ohne Ankündigung eine Vollstreckungsabwehrklage ausarbeiten lassen, wenn er Chancen sieht. Die wollen die Konfrontation.
Das Totschlagargument ist bei dir die Verwirkung und ich denke, ein Anwalt wird das genauso sehen. Du durftest nach Treu und Glauben aufgrund der Vereinbarung davon ausgehen, dass sämtliche (!) Ansprüche der Bank mit deinen Zahlungen erloschen sind.
Die können auch nicht einfach nach Jahrzehnten ankommen, trotz Vereinbarung irgendwelche Dinge erfinden, auf die deine Zahlungen angeblich verrechnet wurden.
Und selbst wenn die Sachen nur auf titulierte Forderungen verrechnet seien. Alles andere ist verjährt. Und aus einer Grundschuld heraus haftet das Haus, das dir gar nicht mehr gehört. Verzugszinsen verjähren übrigens 3 Jahre zum Jahresende. Dass mit den 75tsd € Zinsen ist also sowieso ein Witz.
Einzelfallberatung anhand deiner Unterlagen können und dürfen wir im Forum nicht leisten. Zudem ist das bei dieser Geldsumme auch besser, einem Anwalt das mal alles vorzulegen. Die Argumentation wegen Verwirkung sollte besser ein Anwalt ausarbeiten, mit Gerichtsurteilen usw.
Danke für die schnelle Antwort.
Hab noch eine Frage: Anwalt mit welcher Fachrichtung?
Im Voraus nochmals Danke.
Das sollte jeder Anwalt für Zivilrecht abdecken können.
Sofern möglich kann man sich aber einen Anwalt für Grundstück- und Immobilienrecht suchen. Die kennen sich, wenn es hart auf hart kommt mit Grundschulden u.ä. vielleicht etwas besser aus.
Vielen Dank.
Hallo und guten Tag, nach 9 Jahren melde ich mich wieder. Hatte einen Anwalt beauftragt und es ging eine jahrelange Korrenpotenz zwischen meinem Anwalt und der Bad Homburger hin und her, ohne eine konkrete Anwort zu bekommen. Mittlerweile bin ich soweit Privatinsolenz anzumelden.
Meine Frage: wo, wie und bei wem kann ich bezahlte Schuldtitel einfordern? der Gläubiger ist die Sparkasse, gibt es dort eine spezielle Stelle an die ich mich wenden kann oder sonstwo? Habe gelesen, das es eine Holschuld ist?
Liebe Grüße und Danke
Warum fragt man nicht einfach bei der entsprechenden Sparkasse nach
Da die BHI beauftragt ist, wird diese den Titel haben.
Da hier eine gesamtschuldnerische Haftung im Raume steht ( beim Überfliegen gelesen) wirst du den Titel nicht erhalten.
Zitat :Habe gelesen, das es eine Holschuld ist?
Stimmt auch
Was ist BHI?
Sparkasse habe ich angeschrieben, die Antwort:
Die gesetzliche Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren ist bereits seit
mehreren Jahren überschritten, so dass es ihnen leider keine diesbezüglichen Daten und Unterlagen
mehr vorliegen.
Zitat :Was ist BHI?
Bad Homburger Inkasso
Am 10.05.2022 gab ich bei Herrn Obergerichtsvollzieher die Eidesstattliche Versicherung ab, aufgrund Grundschuldbestellung AZ ,,,1993.
Am 11.05.2022, die Antwort der Sparkasse: Leider können wir Ihnen zu geleisteten Zahlungen vom 15.01.2000 bis 30.03.2005 keine Bestätigung erteilen, die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren sind hier bereits seit Jahren überschritten.
Am 18.01.2025 Bad Homburger Inkasso fordert von mir 43.195,21 € Grundschuldbestellung vom….1993
Im Juli 2025 beantragte ich Privatinsolvenz. Eröffnungsprozess Insolvenzverfahren
Im Dezember 2025 bekam ich vom Gericht bescheid das ich mich ab jetzt in der Wohlverhaltenszeit befinde.
Im März 2026 reichte ich eine Vollstreckungsabverklage ein.
Im April 2026 lag der Titel von der Sparkasse in meinem Briefkasten.
Meine Frage: was mache oder wie gehe ich mit der Privatinsolvenz vor, die Sparkasse war der einzige Gläubiger Grundschuldbestellung vom ….1993, ich habe einen Ausdruck von der Insolvenzliste.
Welchen Schritt sollte ich jetzt gehen.
Zitat :Welchen Schritt sollte ich jetzt gehen.
Rechtsberatung ist den Mitgliedern dieses Forums nicht erlaubt.
Und was willst du mit deiner Sache in einem Meinungsforum?
Seit 10 Jahren geht die Sache nun.
Da sollte m.E. ein Moderator draufschauen, ob das hierher gehört.
Danke Dir
Zitat :Welchen Schritt sollte ich jetzt gehen.
Aus der lückenhaften und wirren Schilderung kann man nicht viel entnehmen. Man soll6te einen Rechtsanwalt oder eine andere juristisch befähige und befugte Person beauftragen.
Zitat :Rechtsberatung ist den Mitgliedern dieses Forums nicht erlaubt.
Darum geht es doch gar nicht.
Zitat :Im April 2026 lag der Titel von der Sparkasse in meinem Briefkasten.... die Sparkasse war der einzige Gläubiger...
Der entwertete Titel?
Falls ja, und sie alle Verfahrenskosten (Gericht, Insolvenzverwalter) zu 100 % bezahlen kann die Wohlverhaltensphase vorzeitig beendet und die Restschuldbefreiung sofort erteilt werden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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