Hi,
aus einer Honorartätigkeit ist eine Forderung noch offen. In einem Gespräch ging es u.a. um die Form der Honorarabrechnung April. Am 9.5. habe ich noch einmal per Email mitgeteilt, dass das Geld auf mein Konto überwiesen werden soll und ich am 13.5. setzte ich per Email eine Frist bis zum 24.5. (Geldeingang). Da ich Unterlagen per Post übersenden musste, habe ich am 21.5. noch eine Zahlungerinnerung beigefügt. Als Zahlungsziel habe ich den 28.5. (Geldeingang) angegeben. Nun habe ich gepennt und bisher ist nichts eingegangen. Da ich schon einmal 3 Monate auf mein Honorar warten musste, will ich jetzt Maßnahmen ergreifen. Kann ich, wenn bis zum 29.5. kein Geld eingegangen ist, einen Rechtsanwalt mit einem schriftlichen Mahnverfahren beauftragen?
Wenn ja, wie sieht es mit den Anwaltskosten / Kosten für den Mahnbescheid aus, wenn das Geld bereits unterwegs ist?
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Wie forderung eintreiben
26. Mai 2012
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Frage vom 26. Mai 2012 | 00:11
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 3x hilfreich)
Wie forderung eintreiben
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 26. Mai 2012 | 08:41
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1002x hilfreich)
Hallo,
du lässt leider offen, woher sich deine Forderung ergibt.
Aufgrund deiner Schilderung kann ich keine Forderung erkennnen...
Eine eMail ist keine Mahnung!
Wenn der Schuldner auch nur ein wenig Geschick hat, bezahlt er dir keinen Cent und kommt damit auch durch!
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