Wie hoch dürfen Inkassegebühren sein?

19. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
jazzkeller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie hoch dürfen Inkassegebühren sein?

Hallo, ich hab einen Brief einer Anwaltskanzlei bekommen. Es geht um eine Rechnung, die ich (in der Tat) nicht bezahlt habe, schlichtweg aus Vergesslichkeit. Es geht um Waren im Wert von 16,89€. Der Anwalt möchte insgesamt 103,09 Euro haben (16,89 Forderung vom 11.11.2015 des Lieferanten, 5€ Mahnkosten, 0,20€ Zinsen und 81,00€ Inkassokosten für den Anwalt). Ist die hohe Gebühr für den Anwalt rechtmäßig? Dazu kommt, dass ich angeblich mehrfach gemahnt worden sein, das ist nicht der Fall.

VG/Lukas

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

Wenn du nie eine Mahnung erhalten hast, dürftest du höchstwahrscheinlich gar nicht in Verzug sein. Dann könnte man die ursprüngliche Rechnung zweckgebunden bezahlen und den Rest verweigern mit Begründung, dass man nie eine Mahnung erhielt und nicht in Verzug war.

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#2
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 300x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn du nie eine Mahnung erhalten hast, dürftest du höchstwahrscheinlich gar nicht in Verzug sein. Dann könnte man die ursprüngliche Rechnung zweckgebunden bezahlen und den Rest verweigern mit Begründung, dass man nie eine Mahnung erhielt und nicht in Verzug war.


Ist, wenn ein Zahlungsziel angegeben ist (oder ohne in 30 Tagen) man nicht automatisch nach dieser Frist im Verzug?

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#3
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Als Verbraucher muss man hierauf explizit (in der Rechnung) hingewiesen werden.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

Und es muss nicht nur ein Hinweis sein, sondern auch eine relativ ausführliche Belehrung über die Verzugsfolgen.

Signatur:

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2564 Beiträge, 748x hilfreich)

Inkassokosten bei einem RA Schreiben? Stand so mit Sicherheit nicht da.

RA Kosten sind im Gegensatz zu einer Inkassogebühr einklagbar. Da Mahnkosten aufgeführt sind gehe ich realistisch auch von Verzug aus.

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#6
 Von 
jazzkeller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Inkassokosten bei einem RA Schreiben? Stand so mit Sicherheit nicht da.
RA Kosten sind im Gegensatz zu einer Inkassogebühr einklagbar. Da Mahnkosten aufgeführt sind gehe ich realistisch auch von Verzug aus.


Doch, sogar exakt wie beschrieben. Siehe hier: http://postimg.org/image/uatxhl87l/

Die Frage ist immer noch: Ich blicke durch die Tabellen nicht durch. Sind die Kosten unangemessen, oder darf ein RA das verlangen?

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2564 Beiträge, 748x hilfreich)

Die Kosten sind von der Höhe her iO. Kann man muss man aber nicht verlangen.

Ich würde erstmal die unstrittige HF+Mahnung+Zinsen an den Ursprungsgläubiger zahlen. Beim nächsten Schreiben würde ich der Kosten widersprechen.

Sollte das ganze ein Lastschriftrückläufer sein würde ich komplett zahlen.

Wenn du magst teile doch bitte mal die Kanzlei mit.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

Solange die es Inkassogebühr nennen und nicht "Gebühr für außergerichtliche Vertretung" würde ich nicht zahlen. Wieso auch? Rechtsanwälte haben nach dem RVG abzurechnen und nicht irgendwelche gebührenteile zu erfinden.

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