Hallo,
ich habe für eine Firma einen Auftrag ausgeführt, die Firma zahlte nicht. Nach langem hin und her beantragte ich einen Mahnbescheid, diesem wurde nicht widersprochen. Nun habe ich einen Vollstreckungsbescheid beantragt und rechne innerhalb der nächsten Tage mit dessen Zustellung.
Mein Problem ist nun folgendes:
Ich kann ja als Gläubiger unter Vorlage eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erst einmal die Konten meines Schuldners sperren bzw. ein Guthaben pfänden lassen.
Doch woher bekomme ich den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss? Muß ich den beim zuständigen Amts- oder Landgericht beantragen oder kann ich unter Vorlage des Titels einen Gerichtsvollzieher mit der Erteilung des Beschlusses beauftragen?
Bitte um kurze Nachricht!
Danke!
Schönes WE
Gruß
Hans