Hallo,
ich habe gelegentlich für eine Sicherheitsfirma auf Rechnung gearbeitet. Seit jeher werden meine Rechnungen nur sporadisch, kreuz und quer bezahlt. Da es für mich nicht mehr tragbar war, habe ich einfach mal einen gerichtlichen Mahnbescheid über 3 Rechnungen erwirkt. Nun sind 2 bezahlt und hinzu kommt, daß er Bescheid an die Privatadresse ging da kein Hinweis in Firmenanschrift und Impressum. Nun wird der Bescheid wohl zurückgewiesen,da die Firma im Handelsregister eingetragen ist. Kann mir jemand sagen, ob ich mich danach hätte erkundigen müssen oder ob dieser Hinweis unter der Webseite stehen müsste und ob ich nun auf meinen Kosten sitzen bleibe ?? Mach mir Gedanken, da noch andere Rechnungen offenstehen.
Danke im voraus.
Wie komme ich weiter ....
21. Mai 2007
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Frage vom 21. Mai 2007 | 16:07
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie komme ich weiter ....
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