Wie lege ich Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein ?

15. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb480470-14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie lege ich Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein ?

Hallo,
Habe vor etwas mehr als 3 Wochen einen Mahnbescheid erhalten und es verpennt diesem zu widersprechen.

Ich habe am 05 einen Vollstreckungsbescheid erhalten.

Heute ( natürlich wieder auf den letzten Drücker ) wollte ich diesem vollumfänglich wiedersprechen.

Leider lag dem Vollstreckungsbescheid keine Vordruck zum Einspruch dabei.
Ich habe auch schon gegoogelt, konnte aber leider nichts finden.
1. Wo kann ich im Internet einen Vordruck finden ?
2. Liegt einem Vollstreckungsbescheid überhaupt ein Vordruck bei ?
3. Und wenn nicht, wie muss ich den Einspruch dann formulieren ?

Die Forderung ist berechtig und ich habe Sie heute auch schon überwiesen,
abzgl. Nebenforderung bzw. Inkassogebühren und Mahngebühren ( 150€ + 50€ )

Damit später kein Vollstreckbarer Titel da raus wird und ich davon ausgehe das dass Inkassobüro diesen nicht ohne erheblichen ärger meinerseits rausrücken wird, möchte ich gegen den Vollstreckungsbescheid komplett Einspruch einlegen.
So weit ich weiss hätte ich das schon beim Mahnbescheid machen sollen....?!
4. Das ist doch richtig so, oder ?

Danke schon mal im voraus für eure Antworten.

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Du kannst den Einspruch formlos formulieren. Ein Vollstreckungsbescheid ist bereits der Titel.
Liste bitte alle Posten aus dem MB auf ? Einige der Gebühren sind durch Dich zu zahlen, da die Forderung berechtigt ist (wie Du selber schreibst).

-- Editiert von hausfrau66 am 15.12.2017 10:54

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ergänzung: Verschicke den Einspruch per Einschreiben. Ich würde das dann auch kurz begründen (XYZ habe ich inzwischen bezahlt, ABC wird zurückgewiesen). Damit klar ist, welchen Teil du strittig stellen willst.

50€ Mahngebühren sind natürlich erst mal Quatsch. Ansonsten kann ich Hausfrau nur zustimmen. Man sollte sich sicher sein, was man da tut. Man provoziert damit eine Klage und damit, wenn man verliert, nur unnötig weitere Gerichts- und Anwaltskosten.

-- Editiert von mepeisen am 15.12.2017 11:26

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