Hallo,
ein Mahnbescheid
wurde beantragt. Der Schuldner reagiert nicht. Es wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen und erst dem Schuldner dann dem Gläubiger zugeschickt worden.
Wie geht es jetzt weiter?
Im Schreiben des Gerichts steht, dass nicht die Mahnabteilung des Mahngerichtes, sondern das Amtsgericht am Wohnort des Schuldners oder der entsprechende Gerichtsvollzieher für die Zwangsvollstreckung zuständig ist.
Muss man jetzt selbst zum Gerichtsvollzieher laufen damit etwas passiert?
Passiert ansonsten gar nichts?
Danke!
Wie leite ich eine Zwangsvollstreckung ein?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
sie müssen den titel dem zuständigen gerichtsvollzieher mit einem auftrag zukommen lassen, wenn sie nicht wissen welcher gerichtsvollzieher zuständiger ist an das amtsgericht am ort des schuldners - verteilerstelle für gerichtsvollzieheraufträge - senden.
ein formular für einen vollstreckungsauftrag bekommen sie unter www.gv-stamm.de
ansonsten passiert in der tat gar nichts.
Man hat zwei Möglichkeiten:
1. Man schickt den Vorgang mit Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Gerichts. Diese leiten den Auftrag dann an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter.
2. Man lässt sich vom Gericht, bzw. aus dem Internet die Daten des zuständigen Gerichtsvollziehers geben und beauftragt diesen direkt.
Von selbst passiert nach der Titulierung gar nichts.
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Titel?
Was ist denn jetzt ein Titel?
Wir haben jetzt nur den Vollstreckungsbescheid in der Hand. Ist das der Titel?
Danke!
@luDa
Welches Formular unter www.gv-stamm.de muss man denn nehmen?
Danke!
Der Vollstreckungsbescheid ist der Titel.
Auf der von luDa genannten seite gibt es unter dem Punkt "Vollstreckung" ein ZWV Formular.
Ansonsten reicht im Normalfall auch ein formloses Schreiben an den Gerichtsvollzieher, mit der Bitte, die Zwangsvollstreckung und, wenn erwünscht, das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung durchzuführen.
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@Mahnman
Muss ich da den Vollstreckungsbescheid mitschicken?
Falls ja, in Kopie oder im Original?
Danke!
Bei Zahlung hat der Schuldner Anspruch auf Aushändigung des Originaltitels. Dieser muss deswegen unbedingt mitgeschickt werden, damit der Gerichtsvollzieher überhaupt tätig wird.
Ach ja, es empfiehlt sich eventuell, für die akte eine Kopie zu behalten.
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-- Editiert von Mahnman am 11.05.2006 12:46:55
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