Wie leite ich eine Zwangsvollstreckung ein?

10. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)
Wie leite ich eine Zwangsvollstreckung ein?

Hallo,
ein Mahnbescheid wurde beantragt. Der Schuldner reagiert nicht. Es wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen und erst dem Schuldner dann dem Gläubiger zugeschickt worden.
Wie geht es jetzt weiter?
Im Schreiben des Gerichts steht, dass nicht die Mahnabteilung des Mahngerichtes, sondern das Amtsgericht am Wohnort des Schuldners oder der entsprechende Gerichtsvollzieher für die Zwangsvollstreckung zuständig ist.
Muss man jetzt selbst zum Gerichtsvollzieher laufen damit etwas passiert?
Passiert ansonsten gar nichts?
Danke!

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

sie müssen den titel dem zuständigen gerichtsvollzieher mit einem auftrag zukommen lassen, wenn sie nicht wissen welcher gerichtsvollzieher zuständiger ist an das amtsgericht am ort des schuldners - verteilerstelle für gerichtsvollzieheraufträge - senden.

ein formular für einen vollstreckungsauftrag bekommen sie unter www.gv-stamm.de

ansonsten passiert in der tat gar nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Man hat zwei Möglichkeiten:

1. Man schickt den Vorgang mit Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Gerichts. Diese leiten den Auftrag dann an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter.

2. Man lässt sich vom Gericht, bzw. aus dem Internet die Daten des zuständigen Gerichtsvollziehers geben und beauftragt diesen direkt.

Von selbst passiert nach der Titulierung gar nichts.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)

Titel?
Was ist denn jetzt ein Titel?
Wir haben jetzt nur den Vollstreckungsbescheid in der Hand. Ist das der Titel?
Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)

@luDa
Welches Formular unter www.gv-stamm.de muss man denn nehmen?
Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Der Vollstreckungsbescheid ist der Titel.

Auf der von luDa genannten seite gibt es unter dem Punkt "Vollstreckung" ein ZWV Formular.
Ansonsten reicht im Normalfall auch ein formloses Schreiben an den Gerichtsvollzieher, mit der Bitte, die Zwangsvollstreckung und, wenn erwünscht, das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung durchzuführen.


-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)

@Mahnman
Muss ich da den Vollstreckungsbescheid mitschicken?
Falls ja, in Kopie oder im Original?
Danke!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Bei Zahlung hat der Schuldner Anspruch auf Aushändigung des Originaltitels. Dieser muss deswegen unbedingt mitgeschickt werden, damit der Gerichtsvollzieher überhaupt tätig wird.

Ach ja, es empfiehlt sich eventuell, für die akte eine Kopie zu behalten.



-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

-- Editiert von Mahnman am 11.05.2006 12:46:55

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.892 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen