Wie weiter vorgehen ?

17. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Krabbe_1976
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Wie weiter vorgehen ?

Hallo,

wie einige ja bereits mit bekommen haben stehe ich vor der Frage, Erbe annehmen oder nicht.....

Heute habe ich Auskunf bekommen über den im Jahre 1987 abgeschlossenen Kreditkartenertrag (siehe auch Thread im Versicherungsrecht).....der folgende Forderungsaufstellung gem. §§366 und 367 BGB :

Hauptforderung damals 7259,42 DM
ab 28.02.1989 sind Teilzahlungen eingegangen in Höhe von 84 DM (pfändbarer Teil der EU-RENTE) diese wurde dann auf 124 und zum Schluss auf 154 DM erhöht...bis 02.06.1992 auch geleistet, danach nicht mehr, warum auch immer.....gebucht wurden die Teilzahlungen meist auf die Kosten UVZ (?) und auf die Zinsen.....der Hauptbetrag stieg und sank einmal.....bis die Gesamtforderung sich auf 15106, 07 belief und auf Euro umgestellt wurde 7723,61.

Weiss jemand wie jetzt wie ich weiter vor gehen soll.....die Forderung beläuft sich per 12.03.2010 auf 10767,19 Euro.
Als Schuldner taucht nunmehr nur noch meine Mutter auf, obwohl der Kreditvertrag damals über beide Namen abgeschlossen wurde, wobei der erste Kreditnehmer (mein Dad) die Unterschrift vom zweiten Kreditnehmer (meine Mutter) gefälscht hat.....! Meine Mutter hat es nur damals nicht zur Anzeige gebracht.

Wie sieht es jetzt aus mit der Kreditrestschuldversicherung die für den Todesfall mit abgeschlossen wurde aber in der Kreditsumme mit enthalten war ! Woher weiss ich ob je diese Versicherungsforderung gezahlt ist ? Und sie galt auch für den Fall der Arbeitsunfähigkeit, mein Dad bezog ab 1988 EU-Rente, wovon auch der Teilbetrag gepfändet wurde.

Wenn ich doch nur genügend Zeit noch übrig hätte, aber ich kann nur noch spätestens am Fr. das Erbe ausschlagen, tu mich nur so schwer damit. Würde nur zu gern mal klaren Tisch machen, aber wie ohne mich selbst ins Chaos zu stürzen????

Habe ich Chance auf einen Vergleich ? Meine Mutter hat das Erbe übrigens ausgeschlagen, weil ich ihr dazu geraden haben!

Danke schon mal.......für Eure Hilfe!!!!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Wie sieht es jetzt aus mit der Kreditrestschuldversicherung die für den Todesfall mit abgeschlossen wurde aber in der Kreditsumme mit enthalten war !

Schau doch mal in den abgeschlossenen Kreditvertrag ??!!
Poste doch auch mal hier im Versicherungsrecht
http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=32

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#2
 Von 
Krabbe_1976
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

:???: Im Vertrag ist das Kreuzchen gesetzt für die Versicherung, allerdings verfüge ich nicht über die Versicherungsbedingungen *schluck*......

Die Tilgungsreihenfolge wie oben beschrieben ist wohl korrekt oder ?

Hab´ich Chance auf Verwirkung ? Falls die Versicherung nicht greift ?
:???:

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wann war die letzte Beitreibungsmaßnahme in dieser Sache ?
Die Frage ist auch ob die Versicherung noch greift wenn die Ratenzahlungen eingestellt wurden



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#4
 Von 
Krabbe_1976
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

lt.Forderungsabrechnung ist am 2.6.92 die letzte Teilzahlung eingegangen (pfändbarer Betrag der EU-Rente) am 24.04.95 sind Anwaltskosten gelistet, 19.06.95Vollst.Auf - dann Saldo gezogen - dann 31.12.01/01.01.02 Umstellung auf Euro - und per 30.03.07 Saldo gezogen.
Das sind die letzten Posten......
Die beiden stehen doch als Gesamtschuldner da, wieso wurde die EU-Rente nicht weiter gepfändet, wegen höherer Grenzen ?
Auf dem Ausdruck vom 12.03.2010 Foderungsaufstellung steht auch nur meine Mutter als Schuldnerin ? Nur weil Sie diesen Ausdruck angefordert hat ?
Ob mein Dad jemals wieder was von der Sache gehört hat weiss ich nicht, falls ja, ist wohl alles im Papiereimer gelandet, denn ich habe nix und wieder nix in seinen Untelagen gefunden. Er kann doch nicht raus sein aus der Geschichte ?
Achso, interessant ist auch noch , das meine Mutter im Jahre 1992 einen Vergleich angeboten bekommen hat , über 2500 DM - mit Ratenzahlungsangebot.

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Achso, interessant ist auch noch , das meine Mutter im Jahre 1992 einen Vergleich angeboten bekommen hat , über 2500 DM - mit Ratenzahlungsangebot.


Nachdem Du durchgecheckt hast ob sich das Annehmen des Erbes überhaupt rechnet (insgesamt gesehen !!! ) könntest Du bzw die Mutter mit der gegenseite erneut einen Vergleich aushandeln ?

lg


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#6
 Von 
Krabbe_1976
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Das habe ich heute angeboten, die waren auch sehr nett - im Vergleich zu Wehnert & Kollegen.....morgen vormittag kann ich erneut anrufen, die wollten eine Eilentscheidung treffen ....

Welchen Betrag hätte man bieten sollen , euerer Meinung und Erfahrung nach ??

Lieben Gruß

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#7
 Von 
Krabbe_1976
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

So , Entscheidung ist gefallen.

Das Inkasso Büro geht auf den Vergleich von 1000 Euro ein. :banana:
Auch mit Wirkung gegen meine Mutter !!!!!!!!

Ärgerlich allerdings, mein Dad wäre damals - hätte er den Antrag gestellt - wg. der Restschuld über die Versicherung wg. Bezug der EU-Rente rausgekommen!



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#8
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Glückwunsch;

aber nicht vergessen das sie dir nach Zahlung den Original VB zuschicken sollen !

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Den Vergleich vor Zahlung Schriftlich bestätigen lassen
Genau durchlesen !


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#10
 Von 
Krabbe_1976
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, das habe ich mir heute alles schriftlich noch angefordert!

Aber die waren wirklich nett, habe ich vielleicht doch "zu viel" geboten ???
Hätte vielleicht doch abwarten sollen, bis die sich melden ?

Egal, jetzt ist die Sache dann mal aus der Welt :)

Meint Ihr den original Vollstreckungsbescheid ?

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Meint Ihr den original Vollstreckungsbescheid ?

ja bzw ein Erledigungsschreiben reicht auch

Seltsam das die umgehend darauf eingegeangen sind
Inkassountypisch

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