Hallo, ein Kunde hat uns als Dienstleister für seine Hochzeit gebucht, jedoch leider nie bezahlt. (Forderung 1.800€)
Auf Anrufe, Erinnerungen, Mahnung etc. hat er nicht reagiert.
Wir haben einen Mahnbescheid beantragt, auch auf diesen hat er nicht reagiert, nun wurde der Vollstreckungsbescheid erlassen.
Nun würden wir gerne wissen, wie wir die Forderung zu einer Forderung aus unerlaubter Handlung machen können?
Reicht eine Strafanzeige wegen Betruges aus oder müssen wir das irgendwo beantragen, dass diese Forderung zu einer Forderung aus unerlaubter Handlung wird, die dann nicht durch eine Privatinsolvenz aus der Welt geschafft wird?
VG abi
Wie wird eine Forderung zu einer Forderung aus unerlaubter Handlung?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



ZitatReicht eine Strafanzeige wegen Betruges aus :
Nö, insbesondere da hier kein Betrug erkennbar ist.
ZitatNun würden wir gerne wissen, wie wir die Forderung zu einer Forderung aus unerlaubter Handlung machen können? :
Es ist bereits eine Forderung aus unerlaubter Handlung.
Zitatmüssen wir das irgendwo beantragen, dass diese Forderung zu einer Forderung aus unerlaubter Handlung wird, die dann nicht durch eine Privatinsolvenz aus der Welt geschafft wird? :
Da gibt es nichts zu beantragen, denn das Ziel der Insolvenz ist es ja gerade alle Forderung aus unerlaubter Handlung zu eliminieren.
Einzig Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (z.B. nach § 302 InsO) könnte man aus der Insolvenz herausnehmen lassen. Dazu müsste man dann erst mal den Vorsatz nachweisen - kein einfaches Unterfangen ...
Warum nicht? Könnte doch Eingehungsbetrug sein. Ermitteln müsste dies dann die Staatsanwaltschaft. Wäre es Eingehungsbetrug, ist es auch vorsätzlich.
Soll es nicht in die Restschuldbefreiung einfließen, muss es nach 302 InsO beim Insolvenzverwalter beantragt werden. Mit Beweisen.
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Erstmal abwarten was in dem Vollstreckungsbescheid steht
Grundsätzlich kann mann natürlich Eingehungsbetrug anzeigen, aber davon bekommt man evtl auch kein Geld.
Was soll denn in dem Vollstreckungsbescheid stehen? Da steht nur die Forderung und der Gläubiger.
Vielleicht kann erstmal geklärt werden, wieso der Threaderöffner davon ausgeht, dass die Kunden wegen 1800 Euro in die Insolvenz gehen.
Zitat:Grundsätzlich kann mann natürlich Eingehungsbetrug anzeigen, aber davon bekommt man evtl auch kein Geld.
Nicht nur Mann, Frau auch. Wenn man nachweisen kann, dass es eine vorsätzliche strafbare Handlung war, gibt es keine Restschuldbefreiung. Und es besteht zumindest die Chance, irgendwann mal das Geld erfolgreich betreiben zu können.
Also bis jetzt hat man doch gar nichts in der Hand, um eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung anzunehmen. Dazu müsste man letztlich nachweisen, dass der Schuldner schon bei Vertragsschluss wusste, dass er nicht bezahlen will oder kann. Ersteres dürfte man kaum nachweisen können, zu letzterem kann man eventuell recherchieren.
Die Bezeichnung im Vollstreckungsbescheid als vors unerl Handlung genügt aber nicht, da müsste man schon "richtige" Zahlungsklage einreichen oder -wenn der VB schon vorliegt- eine Feststellungsklage.
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