Wieder Mal ein Schwarzfahrer...

28. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hubus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieder Mal ein Schwarzfahrer...

Guten Tag,

vor einiger Zeit wurde ich auf dem Weg nach Zürich in einer S-Bahn in Offenbach kontrolliert. Ich reichte dem Kontrolleur mein Ticket (Hessenticket) was für diesen Tag in ganz Hessen und auch in der S-Bahn gültig war.
Der Kontrolleur freute sich und sagte mir dann grinsend, dass ich hier in der 1. Klasse säße.
Wiewas erste Klasse in einer S-Bahn? Aufgrund der zerkratzten Fensterscheiben, dem ausgelaufenen Bier und den zerschlitzten "Sesseln" war mir das nicht aufgefallen aber ich saß wohl tatsächlich in der ersten Klasse.
Hierfür war das Hessenticket natürlich nicht gültig.
Der Kontrolleur wollte mir kein gültiges Ticket verkaufen und auch eine Nachzahlung nicht haben sondern nur den Personalausweis.
Diesen zog er durch sein Top modernes Gerät, drückte mir einen Zettel in die Hand und damit war die Sache gegessen.
Als ich den Zug verließ bemerkte ich, dass meine gesamte Adresse auf dem "Wisch" vollkommen falsch war.
Da sich der Kontrolleur nicht ausgewiesen hatte und mir die Sache mit der ersten Klasse sehr suspekt vorkam, auf dem Wisch auch keine Kontodaten der Deutschen Bahn ersichtlich waren entschied ich mich den Betrag von !!40!!€ vorerst nicht zu überweisen.
Nach einigen Wochen Aufenthalt in Zürich erwartete ich in meinem Briefkasten in Deutschland (1. Wohnsitz, bin deutscher Staatsbürger, offizielle und richtige Adresse auf dem Personalausweis) entweder nur viel Werbung oder auch eine Mahnung bzw. Aufforderung der DB AG.
Erschreckenderweise fand ich den Schieb eines Inkasso Unternehmens (infoscore Forderungs-management GmbH). Die Gesamtforderung beträgt 90€ wovon z.B. 5€ für Mahnauslagen und 9.85€ Kontogebühr sind. Eine Mahnung habe ich nie erhalten, ging ja auch garnicht, da meine richtige Adresse ja von der, die auf dem Zettel welchen mir der vermeindliche Kontrolleur gegeben hat abweicht.
Auch der Brief des Inkassobüros ging an die falsche Adresse, hat mich aber wie durch ein Wunder erreicht.

Frage an alle bewanderten in diesem Gebiet:

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich bin mir eigentlich keiner Schuld bewusst und 90€ finde ich ein bisschen viel für einen Ritt in einer rumpeligen stinkenden S-Bahn. Gibt es dort Einsparmöglichkeiten?

vielen Dank und freundliche Grüße!
Robert

PS: Das Inkassobüro macht mächtig Dampf, wollen das Geld bereits 7 Tage nach VERSAND des Briefes schon auf dem Tresen haben, viel Zeit sich mit der Bahn zu streiten bleibt dementsprechend nicht.

Post vom Inkassobüro?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Nicht verrückt machen lassen.

Die inkassos können nur drohen und auf den Putz hauen, sind aber nur Papiertiger.


Als erstes würde ich mal die 40 EUR überweisen.
Dieser Vorgang 'Erledigung der Hauptforderung' genannt ist taktisch sehr wichtig.


Wenn noch mal was vom Inkasso kommt, die Vorlage einer Vollmacht/Abtretung im Original unter Verweis auf § 174 BGB verlangen. Nichts weiter reinschreiben!

Wenn dann noch mal was kommen sollte, hier melden.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
Hubus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

vielen Dank für ihre Antwort!
Die Frage ist jetzt nur: Überweise ich die 40€ an das Inkasso Büro mit der Angabe "zur Verrechnung mit der Hauptforderung" im Verwendungszweck oder überweise ich das Geld direkt an die Bahn?

Freundliche Grüße
Robert

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Auf keinen Fall an das Inkasso überweisen !

An die Bahn überweisen, wie man vorgeht, also der Verwendungszweck und die Bankverbindung sollte auf dem Zettel von dem Kontrolleur stehen.


Einfach so tun, als wäre das Inkasso-Schreiben noch gar nicht da ... :)




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Auf das 2 Inkassoschreiben warten und dann gegenüber von Infoscore - ohne auf das 1 Schreiben einzugehen - mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen .
Schriftlich machen
Schläft nach 2 bis 3 Inkassobriefen und 1 oder RA Briefen ein bzw wird ausgebucht
Die Inkassogebühren sind übrigens nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig :

weltonline.de

quote:
Außerdem gelten als Obergrenze die Sätze der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG). 34 Euro erscheinen hier jedoch überhöht. Da die schlichte Zahlungsaufforderung des Inkassobüros weder schwierige rechtliche Ausführungen noch eine besondere sachliche Auseinandersetzung enthält, wäre analog des RVG für sogenannte einfache Schreiben nur eine reduzierte Gebühr angemessen. Bei einer Bußgeldforderung von 40 Euro wären das 13,92 Euro.


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#5
 Von 
Hubus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,

ich danke euch beiden vielmals!
Wirklich klasse von euch mir so zeitnah unter die Arme zu greifen!

freundliche Grüße,
Robert - der heute Abend beruhigt ins Bett geht

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Robert - der heute Abend beruhigt ins Bett geht

Nicht das jetzt Mißverständnisse entstehen
Mein Posting bezog sich lediglich auf die Gebühren des nachgeschobenen externen Inkassobüros
Den 40 er solltest Du natürlich bezahlen !

lg

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#7
 Von 
denise1982
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

hab durch zufall die beiträge hier gefunden.
hab gerade ein ähnliches problem mit der db, ich wurde am 13.03.09 erwischt (zwar mit monatskarte, aber saß auch in der 1.klasse). der Kontrolleur wollte auch nur meinen Perso haben, irgendeinen wisch bekam ich nicht, allerdings bin ich zwei/drei wochen später umgezogen. nach über einem halben jahr!!!! habe ich post von inkasoforce erhalten und eine woche später gleich vom rechtsanwalt.. streite mich nun schon einige schreiben mit denen rum, kann ja wohl nicht sein, das ich mitlerweile 120 euro zahlen soll..
hätt ich das gewusst, einfach die 40 euro zahlen und gut, hätt ich das mal gemacht, aber jetzt ist es wohl eher zu spät dafür... hat jemand einen rat für mich?
bzw. wie sieht es denn gesetzlich aus, erst nach einem halben jahr durch ein inkassounternehmen zu reagiern? ich hab ja weder überweisungsträger noch irgendeine rechnung bekommen... ist es da rechtens, wenn man gar nicht im verzug ist, einfach irgendwelche verzugskosten geltent zu machen?
****** db!

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du bist schon über 18 ?
Liste mal die gebühren auf

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
allerdings bin ich zwei/drei wochen später umgezogen.

Nachsendeantrag gestellt?




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#10
 Von 
denise1982
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja bin über 18!

ich hatte den Kontrolleur damals darauf hingewiesen,dass die adresse auf dem perso nicht mehr aktuell ist!
einen nachsendeantrag habe ich nicht gestellt, dazu bin ich ja auch nicht verpflichtet..
hier die kosten:

mahnkosten (hab nie ne mahnung erhalten): 5 euro
verzugszinsen: vom 14.04.-01.10.: 1,09 Euro
bisherige mahnauslagen: 5,00 euro
inkassokosten: 35,00
kontoführungskosten: 9,85
ermittlungskosten: 8,80

und mittlerweile 19,99 für die anwaltskanzlei, da ich anscheinend nicht zeitnah bei der inforce inkasso reagiert habe.

ich sollte bis morgen den gesamtbetrag zahlen, nach längerem hin und her mit dem RA
allerdings hab ich denen heute noch mal die sachlage erklärt und gemeint ich zahle die 40 euro (was ich des öfteren betont habe, da sie nun mal zu recht bestehen), die 8,80 ermittlungsgebühr und die RA kosten, allerdings erst zum 15.12. da es mir finanziell diesen monat nicht mehr möglich ist. KANN MIR DAS JETZT ZUM VERHÄNGNIS WERDEN?????

die restlichen kosten habe ich in frage gestellt.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

RA Gebühren sind im Gegensatz zu Inkassogebühren vor Gericht durchsetzungsfähig.
Beides zusammen ist nicht durchsetzungsfähig
ICH würde deshalb den 40 er plus die 19,99 plus 6 € Ermittlingsgebühren direkt auf das Konto des RAs überweisen mit dem Zusatz im Überweisungsträger :
HF plus 19,99 RA
Kontoführungsgebühren /Inkassogebühren würde ich nicht begleichen
Siehe auch Bericht STIFTUNG WARENTEST

quote:<hr size=1 noshade>Braucht ein Gläubiger beim Eintreiben einer Zahlung professionelle Hilfe, sollte er statt eines Inkassobüros lieber gleich einen Anwalt beauftragen. Denn der kann auch die Rechtsvertretung übernehmen, falls das Mahnverfahren später vor Gericht geht. Der Gläubiger läuft sonst Gefahr, selbst dann auf den Kosten für das Inkassobüro sitzen zu bleiben, wenn er vor Gericht gewinnt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VII ZB 53/05 ).

Zwar muss ein Schuldner, der im Zahlungsprozess verliert, dem Gläubiger alle notwendigen Kosten ersetzen. Nicht zahlen muss er aber für vermeidbare Kosten, wie sie bei der Rechtsvertretung durch zwei verschiedene Berater – erst Inkassobüro, dann Anwalt – anfallen.
<hr size=1 noshade>

http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-/1356230/1356230/

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-- Editiert am 29.11.2009 21:51

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