Hallo, liebe Forenleser,
ich habe eine vermutlich recht einfache Frage, kann die Antwort aber nicht im Netz finden.
EIne alte demente Dame hat kurz vor ihrer Heimeinweisung etwas über ihre Verhältnisse gelebt und jetzt Schulden von knapp über 1000€ beim Grundsicherungsamt und zudem ca. 900€ in dem Heim, in dem sie jetzt lebt. Auf dem Girokonto sind noch ca. 20€, aber es existiert noch ein winziges Sparbuch mit 170€.
Ansonsten gibt es keine Möglichkeit, das Geld jemals zurückzuzahlen.
Ist sie jetzt verpflichtet, diese kleine Sparsumme an das Heim zu zahlen oder kann sie das Geld für sich verwenden?
Haben die Pfändungsfreibetrage damit zu tun?
Welche Gesetze liegen dem zugrunde?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Gruß
Stefanie
Wieviel Geld bei Schulden behalten?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Wenn die Forderungen von Grundsicherungsamt und Heim berechtigt sind, muss die Dame diese auch grundsätzlich zurückzahlen. Macht sie das nicht freiwillig, könnten die Gläubiger Verfahren einleiten, um einen vollstreckungsfähigen Titel zu erlangen. Beim Heim wird das wohl das gerichtliche Mahnverfahren sein und beim Amt lediglich ein Verwaltungsakt. Sprich beim Amt wird es mit dem vollstreckungsfähigen Titel schneller gehen. Wenn dann aufgrund dieser Titel die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird, dann kann auch auf das Sparguthaben zugegriffen werden. Dieses unterliegt keinem Pfändungsschutz.
Danke für die Antwort, "Eidechse"!
Wäre sicherlich besse, wenn sie das Geld von sich aus zurückzahlt? Ich würde ihr ja raten, so viel wie möglich von den Heimkosten zu begleichen, das sie dort ja schließlich wohnt.. Oder gibts da eine Nachrangigkeit?
Gruß Stephanie
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Nicht das ich wüsste, aber das ist eher Sozialrecht. Vielleicht da mal nachfragen.
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