Hallo,
ich möchte eine Forderung begleichen und habe nun von dem Rechtsanwalt eine Forderungsaufstellung angefordert, da mir der gesamtbetrag zu überhöht erscheint. Ich habe sie hier mal aufgelistet:
07.12.2008 Dienstleistungsvertrag Click & Buy 1,00€
16.12.2008 Bankrücklastkosten 15,00€
31.12.2008 8,19% (5,00 über Basisz.) aus 1,00 0,01€
05.01.2009 Bankrücklastkosten 15,00€
08.02.2009 Bankrücklastkosten 7,00€
11.03.2009 Inkasso Gebühren 3,00€
11.03.2009 Wirtschftl. Prüfgebühr 5,00€
11.03.2009 Mahnspesen 7,50€
29.04.2009 1. Anwaltsmahnung 22,50€
19.05.2009 6,62% (5,00 über Basisz.) aus 1,00 0,04€
19.05.2009 Forderungsstand 76,54€
Zum einen muß ich sagen, dass dieser einer euro leider nicht abgebucht werden konnte, da ich zu diesem zeitpunkt einen kontowechsel vollzogen habe. Leider hat mir o.g. Firma auch keine Mahnung oder Zahlungserinnerung zukommen lassen. Ich wurde an diese Forderung nur von diesem Anwalt am 12.05.2009 mit dieser Hammer Forderung erinnert. Ich möchte meine Schuld begleichen, aber unter keinen umständen solch eine Summe. Daher meine Frage was ist angemessen an Kosten was ich mit Überweisen soll. Und wie schlüsselt man die Hauptforderung in der Überweisung deutlich aus? Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Schöne Grüße
Will Forderung begleichen aber Kosten???
1. Juni 2009
Thema abonnieren
Frage vom 1. Juni 2009 | 15:10
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Will Forderung begleichen aber Kosten???
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Juni 2009 | 18:00
Von
Status: Student (2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Wenn alles gut geht, geht so ein Vorgang automatisch.
Sobald jedoch die Lastschrift platzt, muss sich jemand der Sache annehmen. Und das das keiner Umsonst macht, kannst du doch sicher verstehen, oder arbeitest du umsonst?
Und es ist letzten endes unerheblich, ob ich einem Euro oder 1Mio hinterherlaufe.
#2
Antwort vom 1. Juni 2009 | 18:16
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Die Gebühren sind leider nicht zu beanstanden
Ich würde zahlen
lg
Und jetzt?
Schon
266.717
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
20 Antworten
-
3 Antworten
-
18 Antworten
-
3 Antworten
-
25 Antworten
-
31 Antworten
Top Inkasso Themen
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten