Willkür durch Anwälte bei Kontopfändung

17. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.02.2025 11:09:53
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 7x hilfreich)
Willkür durch Anwälte bei Kontopfändung

Guten Tag,

folgender Sachverhalt:

Eine Anwaltskanzlei beantragt eine Kontopfändung. (500Euro)
Pfändungs-/ und Überweisungsbeschluss wird umgesetzt.

Schuldner beantragt Ratenzahlung. Diese wird angenommen.
Die erste Rate wird zeitig überwiesen.
Eine weitere Voraussetzung zum Aufheben der Kontopfändung kann jedoch nicht umgesetzt werden.
Die Anwaltskanzlei fordert, dass die Bank des Schuldners eine schriftliche Bestätigung über eine Anlegung eines Dauerauftrages zusendet.
Die Bank lehnt mit mehren Begründungen ab:

- Unnötiger Mitarbeiteraufwand und unnötige Kosten.
- Kunde kann selbst Online Daueraufträge anlegen und Screenshots an die Kanzlei weiterleiten.

Schuldner informiert Anwaltskanzlei, welche darauf hin unfreundlich am Telefon antwortet, dass das nicht das Problem von Ihnen sei und der Schuldner das mit der Bank abklären soll.
Nach längerer Diskussion wird Schuldner abwertend angesprochen, er solle froh sein, dass eine Ratenzahlung überhaupt angenommen wurde. ( Zusammenhang ist dem Schuldner nicht verständlich)

Mitarbeiterin der Kanzlei wird zunehmen unfreundlicher und lässt Schuldner nicht mehr zu Wort kommen und legt fest, dass die Ratenzahlung nun abgelehnt wird und Telefonischer Kontakt ab jetzt blockiert wird.

Das alles, weil die Mitarbeiterin nicht glauben will, dass die Postbank keine Schriftstück verschicken möchte.
Es sollte bekannt sein, dass der Service der Postbank nicht mehr so Kundenfreundlich ist.
Eine weitere Diskussion hat nichts gebracht, da Mitarbeiterin nur noch abwertend und teils Diskriminierend geantwortet hat.

Schuldner hat somit eine Forderung per Mail verfasst, aus der hervorgeht, dass die Bank darüber informiert werden soll, dass die Pfändung sich aufgrund der Einzahlung verringert hat.

Ziel ist die sofortige Begleichung der Pfändung!

Bisher ist keine Reaktion der Kanzlei erfolgt.

Das Konto ist weiterhin gesperrt, obwohl die Pfändung nur noch 250 Euro beträgt.

Seit dem kommen täglich Rückbuchungen und zusätzliche Kosten zustande

Welche Möglichkeiten hat man nun, um sich zur Wehr zu setzen?

Schuldner möchte nicht die komplette Kontopfändung begleichen lassen, da diese mittlerweile um ein vielfaches niedriger ist!











-- Editiert von User am 17. Februar 2025 17:20

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von ArmaSteiner):
Ziel ist die sofortige Begleichung der Pfändung!

Was hindert daran?



Zitat (von ArmaSteiner):
Welche Möglichkeiten hat man nun, um sich zur Wehr zu setzen?

Wogegen konkret?



Zitat (von ArmaSteiner):
dass das nicht das Problem von Ihnen sei und der Schuldner das mit der Bank abklären soll.

So ist es.



Zitat (von ArmaSteiner):
er solle froh sein, dass eine Ratenzahlung überhaupt angenommen wurde. ( Zusammenhang ist dem Schuldner nicht verständlich)

Ganz einfach, die Ratenzahlung ist eine reine Kulanz. Niemand ist verpflichtet diese zu gewähren.



Zitat (von ArmaSteiner):
Schuldner hat somit eine Forderung per Mail verfasst,

Der Schuldner sollte seine Position realisieren. Die Zeiten der Forderungen sind vorbei, die Anwälte haben das Heft in der Hand und offenbar keine Lust mehr auf Spielchen, die ziehen jetzt durch.

Ist die Mail überhaupt angekommen?



Zitat (von ArmaSteiner):
aus der hervorgeht, dass die Bank darüber informiert werden soll, dass die Pfändung sich aufgrund der Einzahlung verringert hat.

Das wird der Gläubiger nicht machen, denn aktuell steht ja noch nicht fest, was noch alles hinzukommt.



Zitat (von ArmaSteiner):
Schuldner möchte nicht die komplette Kontopfändung begleichen lassen, da diese mittlerweile um ein vielfaches niedriger ist!

Der Schuldner wird all seine Schulden bezahlen müssen, also auch die welche jetzt noch hinzukommen.
Sollte tatsächlich eine Überpfändung entstehen, wird er das Geld im Rahmen der Endabrechnung erstattet bekommen.



Zitat (von ArmaSteiner):
Seit dem kommen täglich Rückbuchungen und zusätzliche Kosten zustande

Um es ganz klar zu sagen, dass ist alleine das Problem des Schuldners. Er hätte es verhindern können, er tat es nicht.



Zitat (von ArmaSteiner):
Willkür durch Anwälte bei Kontopfändung

Den Teil mit der Willkür fand ich in der Schilderung nicht?
Das nicht berücksichtigen von Wünschen des Schuldners auf die er keinen Rechtsanspruch hat und stattdessen die Pfändung durchzuziehen ist jedenfalls keine Willkür.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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