Wird Lohn gepfändet wenn man unter 1492€ verdient / Erfährt AG davon?

8. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Dexter12951
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wird Lohn gepfändet wenn man unter 1492€ verdient / Erfährt AG davon?

Hi,
meine Mutter hat 4000€ Schulden und kann aufgrund von Jobverlust die Raten erst wieder ab dem 01.11. bezahlen. Der Gläubiger hat jetzt einen Titel und droht mit Lohnpfändung und Gerichtsvollzieher. Meine Mutter geht ab dem 30.09. wieder in Vollzeit arbeiten, verdient dann aber nur 1400€ Netto.

Meine Mutter hat jetzt ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher bekommen mit einem Termin für nächste Woche. Jetzt zu meiner Frage: Erfährt der neue Arbeitgeber von meiner Mutter von einer Lohnpfändung, wenn Sie weniger als 1492€ verdient? Der Gerichtsvollzieher will ja wahrscheinlich vorher Kontoauszüge, Arbeitsvertrag oder ähnliches sehen, wo er sieht, dass der Lohn nicht gepfändet werden kann. Wird dann trotzdem gepfändet oder wie läuft das ab?

Und falls ja, kann man mit dem Gerichtsvollzieher irgendwie vorher ausmachen, dass man ihm jeden Monat seine Lohnabrechnung zuschickt oder ähnliches? Meine Mutter hat jetzt Angst, dass der neue AG direkt das Schreiben mit Lohnpfändung bekommt, kurz nachdem sie dort angefangen hat und sie dann wieder kündigt.

Vielen Dank im vorraus.



Liebe Grüße




-- Editiert von User am 8. September 2024 18:31

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Dexter12951):
Erfährt der neue Arbeitgeber von meiner Mutter von einer Lohnpfändung, wenn Sie weniger als 1492€ verdient?

Da ist durchaus zu erwarten.



Zitat (von Dexter12951):
Wird dann trotzdem gepfändet

Nicht, solange man nur pfändungsfreies bezieht.



Zitat (von Dexter12951):
Meine Mutter hat jetzt Angst, dass der neue AG direkt das Schreiben mit Lohnpfändung bekommt, kurz nachdem sie dort angefangen hat und dann wieder gekündigt wird.

Man sollte Gläubiger und GV darauf hinweisen, das das keine taktisch kluge Maßnahmen wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Dexter12951
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry van Sell
Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

Was den Gläubiger aber nicht hindert, trotzdem zu pfänden, bzw. es zu versuchen. Und das erfährt der Arbeitgeber natürlich, wie sollte es sonst funktionieren? Da so eine Pfändung keine punktuelle Maßnahme ist, kann es durchaus Sinn machen.

wirdwerden

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2513 Beiträge, 737x hilfreich)

Zitat (von Dexter12951):
Meine Mutter hat jetzt ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher bekommen mit einem Termin für nächste Woche

Abgabe zur Vermögensauskunft nehme ich an.

Zitat (von Dexter12951):
Und falls ja, kann man mit dem Gerichtsvollzieher irgendwie vorher ausmachen, dass man ihm jeden Monat seine Lohnabrechnung zuschickt oder ähnliches?

Nein.

Du bzw die Mutter können sich das Formular zur Abgabe der VA schonmal aus dem Netz ziehen. Dann ist klar was abgefragt wird. Ob der Gläubiger dann trotzdem einen PfüB macht und für welche Drittschuldner (Bank, Vermieter,...) entscheidet der Gläubiger allein.

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#5
 Von 
Louis Cypher
Status:
Praktikant
(524 Beiträge, 188x hilfreich)

Auf jeden Fall wäre ihrer Mutter zu empfehlen, schnellstmöglich mit dem Vollzieher Kontakt aufzunehmen.
Bei der Gelegenheit würde es sich anbieten, den neuen Arbeitsvertrag vorzulegen. Da wäre zu ersehen, ob überhaupt pfändbares Einkommen vorliegt. Wenn das von vornherein zu wenig ist, spart sich der Gerichtsvollzieher auch das Schreiben an den Arbeitgeber. Andernfalls würde er natürlich den Arbeitgeber anschreiben um dort die Höhe der Einkünfte zu erfragen. Der Arbeitgeber ist zur Übermittlung dieser Informationen gesetzlich verpflichtet.
Jetzt noch eine Vereinbarung über die Neuaufnahme der Ratenzahlung wie im Eingangspost geschildert und dann diese auch unbedingt einhalten. Dann ist vermutlich bald ein Ende absehbar.

Was meiner Meinung nach oft passiert ist, dass es mal knapp ist und daher Vereinbarungen nicht eingehalten werden, der Gläubiger aber davon erst erfährt, wenn das Geld ausbleibt. Das scheint auch bei ihrer Mutter das Problem gewesen zu sein (schließe ich aus dem Post).
Ehrliche Kommunikation ist da extrem wichtig. Rechtzeitig Bescheid sagen und dann auch unbedingt schnell den verspäteten Betrag nachzahlen. Der Gläubiger muss den Eindruck haben, dass es mit der Rückzahlung ernst ist. Wenn man sich wegduckt und hofft, dass würde einfach vorbeigehen, wird man da in den seltensten Fällen auf Verständnis oder Entgegenkommen hoffen dürfen.

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#6
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(333 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Louis Cypher):
Bei der Gelegenheit würde es sich anbieten, den neuen Arbeitsvertrag vorzulegen.


Warum sollte man sowas unsinniges machen?

Zitat (von wirdwerden):
Was den Gläubiger aber nicht hindert, trotzdem zu pfänden, bzw. es zu versuchen.


Dazu müsste es erst mal einen Arbeitgeber geben und zweitens müsste der Gläubiger diesen kennen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Louis Cypher
Status:
Praktikant
(524 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Warum sollte man sowas unsinniges machen?


Wer liest ist klar im Vorteil:

Zitat (von Louis Cypher):
Da wäre zu ersehen, ob überhaupt pfändbares Einkommen vorliegt. Wenn das von vornherein zu wenig ist, spart sich der Gerichtsvollzieher auch das Schreiben an den Arbeitgeber. Andernfalls würde er natürlich den Arbeitgeber anschreiben um dort die Höhe der Einkünfte zu erfragen. Der Arbeitgeber ist zur Übermittlung dieser Informationen gesetzlich verpflichtet.






Zitat (von 9elfer):
Dazu müsste es erst mal einen Arbeitgeber geben und zweitens müsste der Gläubiger diesen kennen.

Wieder: Wer liest ist klar im Vorteil:

Zitat (von Dexter12951):
Meine Mutter geht ab dem 30.09. wieder in Vollzeit arbeiten, ...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(333 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Louis Cypher):
Wer liest ist klar im Vorteil:


Besser ist es wenn man liest und versteht.

Zitat (von Dexter12951):
ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher bekommen mit einem Termin für nächste Woche.


Am Tag der Vermögensauskunft hat die Mutter keinen Arbeitgeber und erhält auch keinen Arbeitslohn; also muss sie beides nicht angeben.

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