Wird Verjährung durch Ratenzahlung aufgehoben?

5. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Max Richter
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)
Wird Verjährung durch Ratenzahlung aufgehoben?

Hallo allerseits,

wenn ein säumiger Schuldner zur Rückzahlung eines Privatkredites Ratenzahlung anbietet, die Raten aber so klein sind, dass während der eigentlichen 3-jährigen Verjährungsfrist für Kreditschulden nur die Hälfte des Kredites zurückgezahlt wird, riskiert der Gläubiger dann den Verlust seiner restlichen Forderung?
Oder wird durch die Ratenzahlung und eine schriftliche Absichtserklärung, die Schulden vollständig zurückzuzahlen, die Verjährung ausgesetzt und eine ausreichende Sicherheit für den Gläubiger geboten?
In der Konsequenz: Sollte der Gläubiger auf das Ratenzahlungsangebot eingehen, ohne ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren zur Absicherung der Forderung einzuleiten, oder was wäre jetzt anzuraten?

Vielen Dank für die Info!

Max R.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB sieht vor, dass die Verjährung neu beginnt, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagzahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt. Mithin fängt durch jede Ratenzahlung die Verjährungsfrist immer wieder neu an.

14x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Ohne Vollstreckbaren Titel
o.ä. Urkunde kannst Du gegen den Schuldner nicht
vollstrecken, wenn der Schuldner keine Lust mehr hat zu zahlen.

Aber ein Titel hat wiederum nur Wert solange der Schuldner zahlen kann.

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#3
 Von 
einzzweidrei
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 49x hilfreich)

Ich habe 2009 eine Forderung bekommen, darauf geantwortet das ich diese Summer von 2000 Euro nicht anerkenne und nur bereit bin 900 zu zahlen.

Darauf habe ich nichts mehr gehört!

Nun bekam ich die Woche Post das ich eine Vergleichszahlung von 1400 zahlen soll!

Diesen Brief bekam ich wohl weil es am Ende des Jahres verjährt!

Die Forderung ist von einem Anwalt wegen einem Download bei Emule. Ein Gerichtsverfahren wurde damals eingestellt. Das heißt das der Anwalt einfach nur fordert, es gab keinen Prozess oder sonstiges.

Wie kann ich mich nun verhalten, das dies verjährt? Sobald ich antworte und verhandele, bzw. Zahlungen vereinbare, ist die frist unterbrochen?

Wie verhalte ich mich???

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44x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

bitte beschränke dich auf dein eigenes Thema.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Weylin
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo,

ich hab vor ca. 2 Monaten einen Brief von einem Inkassobüro bekommen. Dies war das erste Schreiben seit etwa einem Jahr, in der Zwischenzeit hatte ich nichts von dem Inkassobüro gehört. Die Forderung ist vom 05.02.2010. Ich gehe davon aus, dass die sich nun gemeldet haben, weil die Forderung Ende des Jahres verjährt.

Nun hab ich allerdings nicht zu sehr auf das Datum geachtet und vor 2 Wochen eine Stundungsvereinbarung unterschrieben, in der ich auch die Forderung anerkenne.

Beginnt die Verjährungsfrist damit schon von vorne? Oder kann ich noch versuchen, mich bis Jahresende durchzumogeln und die Sache ins Leere laufen zu lassen?

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15x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Beginnt die Verjährungsfrist damit schon von vorne?

Ja, sich da mit Verjährung herauszuwinden ist nur schwer möglich. Dazu müsste man schon Ansätze haben, die die Sittenwidrigkeit o.ä. nahe legen und das ist eine relativ große Hürde.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Weylin
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 48x hilfreich)

Ach man, und die lachen sich jetzt ins Fäustchen, dass sie mich so kurz vor knapp doch noch bekommen haben... Naja, andererseits ist es ja meine Schuld, und die muss ich dann auch begleichen.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kann man davon ausgehen das es angesichts eines negativen scores bisher nicht zu Titulierungsmasnahmen gekommen ist ?

Versuch irgendwann einen Vergleich auszuhandeln

Um wieviel gehts ca ?

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Weylin
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 48x hilfreich)

Nein, die haben keinen Titel.
Abzüglich ungerechtfertiger Gebühren, die ich nicht zahlen werde, geht es um rund 300 €.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Weylin
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 48x hilfreich)

Die Stundungsvereinbarung kann ich nicht widerrufen, oder gibt es da eine Möglichkeit?

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Glaube kaum - Bleibt auch die Frage was passiert wäre wenn Du nicht unterschrieben hättest !?

Wir haben ja noch nicht mal Dezember

Die Gegenseite hätte noch einen guten Monat Zeit gehabt durch einen gerichtlichen Mahnbescheid verjährungstechnisch gegenzusteuern

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Weylin
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 48x hilfreich)

Als nächstes wurde das gerichtliche Mahnverfahren angedroht. Ich denke mal, dass die das bis zum 31.12. auch noch in die Wege geleitet hätten.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Forderung ist immerhin aus 2010
Versuch schriftlich einen Vergleich auszuhandlen
Wäre Dein score im grünen Bereich hätte man längst einen MB auf den Weg gegeben (komme aus der Branche)

Biete z.b 20 bis 30 % an welche ein Familienangehöriger leihweise und zweckgebunden zur Verfügung stellt
Anregungen und Forumlierungshilfe auch im fsb Forum

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#14
 Von 
Weylin
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 48x hilfreich)

Falls du damit forum-schuldnerberatung.de meinst, danke, tolle Seite.

Einen Vergleich muss ich als Einmalzahlung begleichen, oder lassen die sich da auch auf Ratenzahlung ein dann?

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Vergleich mit Ratenzahlung ist unüblich.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Falls du damit forum-schuldnerberatung.de meinst


Ja

Wieviel Schuldnen bestehen insgesamt ca ?
Verh - Kids ?
Gäbe es was zu pfänden ?
P - Konto ?

(Sorry falls ich das schon mal gefragt habe)


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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#17
 Von 
Weylin
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 48x hilfreich)

Hast du schon gefragt, aber macht nichts.

Nicht verheiratet, keine Kinder.
Schulden insgesamt im hohen 4-stelligen Bereich. Mein Problem sind die vielen unterschiedlichen Gläubiger, wenn das nur 2 oder 3 wären würd ich das auf Raten bezahlen, aber das krieg ich derzeit nicht hin, weil ich ALG-II-Empfänger bin.
P-Konto vorhanden, pfändbar ist nichts, aber aufgrund von 2 offenen Pfändungen hab ich dennoch hin und wieder Probleme mit der Bank, bzw. mit dem Konto.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Inwiefern hast du Probleme? Wenn nichts pfändbar ist, dann mache auch keine Ratenzahlungen. Bringt ja nichts. Von was sollst auch leben? Je länger du arbeitslos bist, desto handzahmer werden die Gläubiger (bleibt nichts anderes übrig). Wenn du wieder Geld verdienst, kann man sehen, wie man das in Ordnung bringt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Weylin
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 48x hilfreich)

Aktuell kann ich z.B. kein Geld abheben, obwohl ich Guthaben auf meinem Konto habe. Die Abteilung meiner Bank, die dafür zuständig ist, meint, dass das Guthaben noch nicht freigestellt wäre, aber das zieht sich jetzt schon seit weit über 24 Stunden und so lange kann das ja nicht dauern. Eine Mitarbeiterin der Bank meint, dass ich mein Kontolimit erreicht habe, aber das kann auch nicht sein, weil ich eine Rückführungsvereinbarung unterzeichnet habe und dementsprechend noch ins Minus gehen müsste.

Aber davon ab, ich hab auch schon mit Inkassobüros zu tun gehabt, die mir mit einer Anzeige wegen Betrugs gedroht haben, weil ich ja wegen meiner abgegeben EV gewusst habe, zahlungsunfähig zu sein. Und da kriegt man es doch schon mit der Angst zu tun und zahlt dann kleine Raten.

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