Wish defekte Ware, Keine Rückerstattung

16. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb505559-74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wish defekte Ware, Keine Rückerstattung

Guten Tag,

Ich habe vor einem Monat (November 2018) ein Kamerasystem über die Firma Wish bestellt (Kauf auf Rechnung).
Der Artikel kam bereits defekt bei mir an und ich versuchte sofort den Wish-Support zu kontaktieren.
Dies war allerdings nicht möglich, da ich angeblich in der Vergangenheit zu viele Rückerstattungen angefordert habe.
Ich könne den Support erst wieder erreichen, wenn ich neue Ware kaufe und mir somit einen "Guten Ruf" anhänge.
Ich versuchte fand im Wish-Impressum eine E-Mail Adresse.
Dort schilderte ich den Fall und hängte entsprechende Beweisfotos an.
Leider wurde mir dort das gleich erzählt.

Nun fordert Klarna und ich bin mir nicht sicher wie ich mich weiter verhalten soll.

Würde mich über eine Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Guten Tag,

Was hast du geltend gemacht? Widerruf oder Nacherfüllung?

Gegenüber Klarna besteht - soweit die Lage tatsächlich so wie von dir beschrieben zutrifft - ein Zurückbehaltungsrecht. Kann aber sein, dass die gern darüber streiten; dann muss man da hartnäckig sein.

Schöne Grüße
Droitteur

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

Eventuell würde ich mal versuchen, den Verkäufer zu kontaktieren.


Ansonsten mal die vertraglichen Vereinbarungen studieren, wann die Zahlung fällig ist. Falls erst nach ordungsgemäßen Lieferung, dann Klarna darüber informieren, das der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllt hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich könne den Support erst wieder erreichen, wenn ich neue Ware kaufe und mir somit einen "Guten Ruf" anhänge.

Das wäre für mich der Moment, wo ich zur Polizei gehen würde. Das klingt für mich nach Nötigung.

Klarna kann und darf nicht mehr fordern, als der Händler am unteren Ende der Kette. Dass Klarna versucht, bei diesen Dreiecksverhältnissen (oder hier gar ein Vierecksverhältnis) so etwas auf den Kunden abzuwälzen ist bekannt. Nicht beeindrucken lassen. Stur ein "Defekten Schund bezahle ich nicht" entgegnen.

Wish und Co. in Zukunft meiden. Da kriegt man zu oft Schund angedreht oder es kommt zu oft nie an.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
fb505559-74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):


Was hast du geltend gemacht? Widerruf oder Nacherfüllung?


Ich habe eine Rückerstattung des Kaufpreises bzw. die Stornierung von der Rechnung (Klarna) gefordert, da der Artikel mehrfach beschädigt ist.

Zitat (von mepeisen):

Das wäre für mich der Moment, wo ich zur Polizei gehen würde. Das klingt für mich nach Nötigung.

Klarna kann und darf nicht mehr fordern, als der Händler am unteren Ende der Kette. Dass Klarna versucht, bei diesen Dreiecksverhältnissen (oder hier gar ein Vierecksverhältnis) so etwas auf den Kunden abzuwälzen ist bekannt. Nicht beeindrucken lassen. Stur ein "Defekten Schund bezahle ich nicht" entgegnen.


Ich habe nun, denke ich alles getan was in meiner Pflicht steht. Verkäufer (Wish) und Gelteintreiber (Klarna), mehrfach über den Sachverhalt aufgeklärt und um eine Lösung gebeten.
Bisher immer nur Vertröstungen "Wir werden den Fall prüfen etc."

Soll ich die Sache einfach mal aussitzen? Kann mir überhaupt was passieren?

Danke schonmal

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Soll ich die Sache einfach mal aussitzen?

Würde ich machen, ja.

Zitat:
Kann mir überhaupt was passieren?

Es könnte ggf. einen Mahnbescheid geben, daher Briefkasten im Auge behalten, damit man dann bei Gericht widersprechen kann.
Dass jemals geklagt wird, halte ich für nahezu ausgeschlossen. Falls man doch so viel Glück hat, engagiert man ggf. einen Anwalt, der einen Einzeiler schreibt "defekter bzw. beschädigter Schrott wird nicht bezahlt, Nachbesserung ist bis heute nicht erfolgt. Ware wird gerne bei Gericht zur Abholung hinterlegt."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von fb505559-74):
Ich habe nun, denke ich alles getan was in meiner Pflicht steht.

Nö, hat man nicht. Wie bereits gesagt, den Verkäufer hätte man auch mal kontaktieren müssen. Der Verkäufer ist nicht Wish ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Den Verkäufer kann man aber meistens gar nicht direkt kontaktieren. Dafür gibt es zudem auch den Wish Support und den Klarna Support und man wird offiziell aufgefordert, nur über Wish bzw. Klarna zu reklamieren.

Deine Aussage würde zutreffen, wenn man beispielsweise so Dienstleister wie bei Sofortüberweisung betrachtet. Die bieten keinerlei Konfliktlösung an und da muss man sich dann (auch wegen dem Charakter einer Überweisung) direkt an den Händler wenden.

Sogar beim Amazon Marktplatz wird man meinem Wissen nach dazu angehalten, sich immer auch direkt an den Verkäufer zu wenden.

-- Editiert von mepeisen am 19.12.2018 10:19

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Alexhar123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Daniel,

habe Dir eine PN geschrieben.

Viele Grüße,
Alexander

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