Wohne im EU-Ausland - Unerwartete Inkasso Post

24. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
TomWales1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohne im EU-Ausland - Unerwartete Inkasso Post

Hallo zusammen.

Ich wohne und arbeite seit Juli 2007 offiziell in Grossbritannien. Einwohnermeldeamt weiss Bescheid. Alles legal erledigt und abgemeldet. Die einzige Rechnung welche ich momentan begleiche ist eine offene Kreditkartenrechnung, welche ich in Raten abzahle und die haben meine Kontaktdaten und da laeuft alles rund.

Meine Eltern haben an ihre Adresse (meine letzte Meldeadresse nach 3 Studiumsbdedingten Umzuegen und vor meiner Ausreise) nun unten zitierten Brief bekommen. Muss ich diese Rechnung wirklich begleichen, vor allem die frechen Gebuehren? Und ich kann mich ehrlich gesagt nicht erinnern die urspruengliche Rechnung nicht beglichen zu haben, habe in der Zwischenzeit die Kontofuehrende Bank gewechselt.

Wir haben Februar 2009, weshalb bekomme ich nun die allererste Kommunikation von dieser Firma? Selbst wenn sie was an meine alte Adresse geschickt haetten, so waere dies an mich weitergeleitet wurden. Dies ist aber der erste Brief den ich bekomme. Ich habe nicht einmal einen Brief der Onlineapotheke erhalten von denen ich damals wohl bestellt haben muss.

Wo stehe ich rechtlich? Was kann ich tun? Ich bin bereit die Grundforderung, die Zinsen und die Spesen zu bezahlen. Aber auf keinen Fall die 54 Euro. Die finde ich einfach unverschaemt.

Liebe Gruesse

Tom

--------------------------------

Rechnung vom 07.09.06, aus Warenlieferung von ######-###.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

die vorgenannte Forderung, mit deren Zahlung Sie sich im Verzug befinden, wurde
an die Creditreform Hof abgetreten. Wir wollen Ihnen eine letzte Gelegenheit geben, die Sache in einem aussergerichtlichen Verfahren zu erledigen. Die Angelegenheit ist eilig geworden. Wir erwarten daher den Zahlungseingang der nachfolgend genannten Gesamtforderung bis spaetestens zum 07.02.2009.

Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Kosten und die Unannehmlichkeiten eines gerichtlichen Verfahrens mit anschliessender Lohn- und Kontenpfaendung.

Sollten Sie gegen die Forderung berechtigte Einwaende haben, bitten wir Sie uns diese mitzuteilen. Bei zwischenzeitlicher Zahlung bitten wir um Uebersendung des Zahlungsbeleges.

Geben Sie bitte stets obige Aktennummer an und leisten Sie Zahlungen ausschliesslich auf das unten genannte Konto. Der Schriftwechsel ist nur mit uns zu fuehren.

Nachstehend unsere Forderungsaufstellung:

EUR 10,38 Hauptford. v. 07.09.06 aus Warenlieferung
EUR 5,00 Spesen des Glaeubigers
EUR 1.81 8,19% Zinsen gemaess § 288 BGB
EUR 54,00 Unsere Gebuehren und Auslagen (§§ 286 , 284 BGB )
EUR 0,00 0,00% MWst. aus EUR 54,00

-----------------------
EUR 71,19 insgesamt zu zahlen

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Um was für eine Art Forderung handelt es sich ?

lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TomWales1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um eine Rechnung einer Onlineapotheke namens Medikamente-per-Click.de ... Wie man in der Übersicht sehen kann, war der ursprüngliche Rechnungsbetrag EUR 10,38

Gruß Tom

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

bist du bei deinen Eltern hier in D noch gemeldet??? Ja, dann zahle die Rechnung wenn du sie wirklich vergessen hast und diese unstrittig ist.

Nein, nicht mehr in D gemeldet, dann lass das Inkasso machen was es will. Können eh nicht vollstrecken.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH würde die Hauptforderung plus 5 € Mahngebühr direkt auf das Konto der Online Apotheke überweisen und das Inkassoschreiben als nicht existieren erachten
Unabhängig vom Aufenthaltsort : Die Inkassogebühren sind m.M nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig

lg

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TomWales1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe mit der Apotheke telefoniert. Die Sagen die Sache wurde an das InkassoUnternehmen verkauft und sie haben damit nix mehr zu tun und koennen mir nicht helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Weise doch erst mal die Forderung zurück mangels Vorlage der Abtretungsurkunde gem BGB § 410
Die Urkunde muß Dir im Orginal vorgelegt werden
Fristsetzung z.b 10 Tage !

lg

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TomWales1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@thehellion

Und was soll das nützen? Dann wird die Urkunde doch einfach nachgereicht oder? Es ist für mich sowieso recht fragwürdig, dass die wegen EUR 10,38 so ein Theater veranstalten. Damit werden die doch sowieso nicht vor Gericht ziehen. Und wenn, dann wird das Gericht das Verfahren wahrscheinlich einstellen. So ein Aberwitz, ehrlich!

Was sagst du / sagt ihr zu folgendem Schreiben, was ich denen vor habe zu senden?

Betreff: Aktenzeichen XY ungelöst :grins:

Ihr Schreiben vom 23.01.09 wurde an mich weitergeleitet. Zunaechst moechte ich um Aktualisierung meiner Kontaktdaten in Ihren Unterlagen bitten. Meine aktuelle Adresse lautet:

Max Mustermann
999 Fantasy World
Unknown Town, FF00 0DD
United Kingdom

Ihr Schreiben hat mich ueberrascht und ich musste erstmal Nachforschungen betreiben, ob ich ueberhaupt jemals bei der von Ihnen genannten Firma etwas bestellt habe. Die Website Medikamente-per-Click.de existiert erstmal gar nicht. Es war wohl die Webseite Medikamente-per-Klick.de welche Sie meinten.

Ich kann mich schwach an eine Medikamentenbestellung bei einer Onlineapotheke erinnern, bin mir jedoch ziemlich sicher, dass ich durchaus in der Lage gewesen waere eine Rechnung ueber EUR 10,38 problemlos zu begleichen. Natuerlich kann ich diese Rechnung uebersehen haben. Aber ich war unter meiner alten Adresse bis Juni 2007 problemlos erreichbar und habe mich dann ordnungsgemaess nach Musterstadt umgemeldet und anschliessend auch beim Einwohnermeldeamt Bescheid gegeben, dass ich nun in Grossbritannien wohne. Versteckt habe ich mich also nicht.

Ich habe von der von Ihnen genannten Firma meines Wissens nach keine einzige Mahnung erhalten. Und auch von Ihnen hat mich bisher nur dieser eine Brief erreicht. Die Hochschule in Bildungshausen unter welcher ich vorher postalisch registriert war, hat bisher alle Briefe an mich weitergeleitet. Darunter war keiner zur genannten Sache.

Nun komme ich zu den genannten Summen um deren Begleichung sie gebeten haben. Ich bin bereit folgende Summen zu begleichen:

EUR 10,38
EUR 1,81 Zinsen
EUR 5,00 Spesen
Gesamtsumme 17,19

Ich bin jedoch unter keinen Umstaenden bereit die voellig ueberzogenen Gebuehren von EUR 54,00 zu bezahlen. Ich bitte Sie mir die IBAN und BIC Nummer ihrer Kontoverbindung mitzuteilen, damit ich die genannte Summe ueberweisen kann. Nach Begleichung der oben genannten Summe bitte ich Sie mir den Empfang schriftlich zu bestaetigen und weitere Forderungen zu unterlassen. Die Gebuehren fuer die Ueberweisung von UK nach Deutschland werden ich selber tragen.

Das sind die Bedingungen unter denen ich bereit bin mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Sollten Sie einer Uebereinkunft unter den genannten Bedingungen nicht zustimmen wollen, so teile ich Ihnen schonmal im vorraus mit, dass ich dann von meinem Recht gebrauche machen werde Ihre Forderung nach §410 des BGB abzulehnen, da mir die Urkunde über die Abtretung der Schuld nicht vorliegt.


MFG

T...


Irgendwelche Tipps von euch hier im Forum? Habe natürlich Dinge wie echte Stadtnamen und andere Fakten hier rausgelassen.

Gruß Tom

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen