Hallo,
ich kümmere mich gerade in Vollmacht (kurzfristig da KH-Aufenthalt) um die Finanzen meiner Mutter.
Fall: Anscheinend hat sie eine Forderung von 6,54 Euro für eine BUNTE Zeitung vergessen zu zahlen. Meine Mutter ist fast 80 Jahre alt(!) Anfang Januar kam sie ins KH und ein paat Tage später erhielt sie ein Schreiben von Debitor Inkasso mit der o.g. Forderung zzgl.
Rückst. Bezugsgebühr 74,80 +
0,9 GebNr. 2300VV von 44,10 +
Ausl.Nr. 7002 8,82 +
Gebühr Nr. 3305VV von 26,95
+ AuslNr. 7002 nochmals 9,80 Euro
= insgesamt 169,07 € !!!!
Ich finde des schon Wucher für eine Forderung von knapp 7 € insg. 160 € Gebühren u.ä. zu berechnen.
Ist sowas seriös. Ich finde die Kosten unverhältnismäßig. Kann mir da jemand einen Tipp geben?
-- Editiert von User am 4. März 2025 19:05
Wucher bei Kosten
4. März 2025
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Frage vom 4. März 2025 | 18:41
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 9x hilfreich)
Wucher bei Kosten
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#1
Antwort vom 4. März 2025 | 19:40
Von
Status: Unbeschreiblich (37096 Beiträge, 6236x hilfreich)
Wahrscheinlich geht es um die gesamte Forderung, zB. für 1 Jahr... und nicht um die monatlichen Kosten einer solchen bunten Zeitung.ZitatRückst. Bezugsgebühr 74,80 + :
#2
Antwort vom 4. März 2025 | 21:31
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 9x hilfreich)
Also ich habe um die kompl. Unterlagen gebeten - und auch zugesandt bekommen vom Inkasso - es wurden nur 6,54 zzgl. MWSt. von 0,46 = 7 Euro angemahnt - ursprünglich. Das scheint also die "Ur"Forderung zu sein.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. März 2025 | 21:55
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41022x hilfreich)
ZitatAnscheinend hat sie eine Forderung von 6,54 Euro für eine BUNTE Zeitung vergessen zu zahlen. :
Ganz offensichtlich wurde da wesentlich mehr vergessen.
ZitatRückst. Bezugsgebühr 74,80 :
Zitat0,9 GebNr. 2300VV von 44,10 + :
Ausl.Nr. 7002 8,82 +
Es war also nicht das erste Anschreiben des Inkasso.
ZitatGebühr Nr. 3305VV von 26,95 :
+ AuslNr. 7002 nochmals 9,80 Euro
Und vor Gericht ist die Sache auch schon.
Die Koten für Mahnbescheid (36 EUR) und Gerichtsverfahren werden noch hinzukommen.
ZitatIch finde die Kosten unverhältnismäßig :
Es handelt sich um gesetzlich festgelegte Kosten.
ZitatIst sowas seriös. :
Nach bisheriger Schilderung sehe ich nichts unseriöses..
ZitatKann mir da jemand einen Tipp geben? :
Es fehlen offenbar diverse Schreiben (z.B. Mahnungen vom Gläubiger, erstes Inkassoschreiben etc.), die sollte man suchen und mal lesen.
Man sollte auch verifizieren, ob die 74,80 EUR tatsächlich nur die rückständig Bezugsgebühr ist.
#4
Antwort vom 4. März 2025 | 22:28
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 544x hilfreich)
ZitatMeine Mutter ist fast 80 Jahre alt(!) :
Das entbindet einen nicht von den Pflichten.
Vielleicht können Sie da zukünftig unterstützend eingreifen? Es wirkt nicht, als sei das erst seit Januar offen.
Manche älteren Leuten scheuen sich, aktiv um Hilfe zu fragen, wenn die Dinge irgendwann über den Kopf hinaus wachsen.
#5
Antwort vom 5. März 2025 | 00:42
Von
Status: Richter (8911 Beiträge, 1896x hilfreich)
ZitatManche älteren Leuten scheuen sich, aktiv um Hilfe zu fragen, wenn die Dinge irgendwann über den Kopf hinaus wachsen. :
Richtig. Ist bei meinem Vater auch so. Hilfreich ist übrigens, gemeinsam zu entscheiden welche abos man noch braucht / welche nicht. Das gleiche mit Versicherungen usw.
#6
Antwort vom 5. März 2025 | 13:34
Von
Status: Unbeschreiblich (37096 Beiträge, 6236x hilfreich)
Ich übersetze das so:ZitatDas scheint also die "Ur"Forderung zu sein. :
man fordert für 1Heft 6,54€ + den Rückstand der Bezugsgebühr + alles weitere, dann bezogen auf (6,54 +74,80) = 81,34.Zitato.g. Forderung zzgl. Rückst. Bezugsgebühr 74,80 + :
Für mich wäre die *Ur*-Forderung 74,80 €.
Das scheint aber nicht die Jahresgebühr zu sein...sehe gerade im Netz...So ein buntes Teil kostet im Jahresabo schon ca 150,-

#7
Antwort vom 5. März 2025 | 21:54
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41022x hilfreich)
ZitatDas scheint aber nicht die Jahresgebühr zu sein...sehe gerade im Netz...So ein buntes Teil kostet im Jahresabo schon ca 150,- :
Da sind die schon mal etwas flexibel, wenn es nötig ist.
Oder es war Halbjährliche Zahlungsweise?
#8
Antwort vom 6. März 2025 | 09:47
Von
Status: Legende (18157 Beiträge, 9872x hilfreich)
ZitatAlso ich habe um die kompl. Unterlagen gebeten - und auch zugesandt bekommen vom Inkasso - es wurden nur 6,54 zzgl. MWSt. von 0,46 = 7 Euro angemahnt - ursprünglich. Das scheint also die "Ur"Forderung zu sein. :
Da passt dann aber was nicht.
Die Gebühr Nr. 3305VV besagt, dass schon ein gerichtliches Verfahren eingeleitet ist. Das ist ziemlich unrealistisch, wenn es nur um 7€ aus Januar gehen würde.
Starke Vermutung: Es sind zwei Angelegenheiten. Die 7€ aus Januar und dann noch irgendwelche 74,80€, die schon länger offen sind. Prüfen Sie mal, ob im Jahr 2024 alles bezahlt wurde.
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