Wucher bei Kosten

4. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
isd71
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 9x hilfreich)
Wucher bei Kosten

Hallo,
ich kümmere mich gerade in Vollmacht (kurzfristig da KH-Aufenthalt) um die Finanzen meiner Mutter.

Fall: Anscheinend hat sie eine Forderung von 6,54 Euro für eine BUNTE Zeitung vergessen zu zahlen. Meine Mutter ist fast 80 Jahre alt(!) Anfang Januar kam sie ins KH und ein paat Tage später erhielt sie ein Schreiben von Debitor Inkasso mit der o.g. Forderung zzgl.
Rückst. Bezugsgebühr 74,80 +
0,9 GebNr. 2300VV von 44,10 +
Ausl.Nr. 7002 8,82 +
Gebühr Nr. 3305VV von 26,95
+ AuslNr. 7002 nochmals 9,80 Euro
= insgesamt 169,07 € !!!!

Ich finde des schon Wucher für eine Forderung von knapp 7 € insg. 160 € Gebühren u.ä. zu berechnen.

Ist sowas seriös. Ich finde die Kosten unverhältnismäßig. Kann mir da jemand einen Tipp geben?

-- Editiert von User am 4. März 2025 19:05

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37096 Beiträge, 6236x hilfreich)

Zitat (von isd71):
Rückst. Bezugsgebühr 74,80 +
Wahrscheinlich geht es um die gesamte Forderung, zB. für 1 Jahr... und nicht um die monatlichen Kosten einer solchen bunten Zeitung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
isd71
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 9x hilfreich)

Also ich habe um die kompl. Unterlagen gebeten - und auch zugesandt bekommen vom Inkasso - es wurden nur 6,54 zzgl. MWSt. von 0,46 = 7 Euro angemahnt - ursprünglich. Das scheint also die "Ur"Forderung zu sein.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von isd71):
Anscheinend hat sie eine Forderung von 6,54 Euro für eine BUNTE Zeitung vergessen zu zahlen.

Ganz offensichtlich wurde da wesentlich mehr vergessen.
Zitat (von isd71):
Rückst. Bezugsgebühr 74,80




Zitat (von isd71):
0,9 GebNr. 2300VV von 44,10 +
Ausl.Nr. 7002 8,82 +

Es war also nicht das erste Anschreiben des Inkasso.



Zitat (von isd71):
Gebühr Nr. 3305VV von 26,95
+ AuslNr. 7002 nochmals 9,80 Euro

Und vor Gericht ist die Sache auch schon.

Die Koten für Mahnbescheid (36 EUR) und Gerichtsverfahren werden noch hinzukommen.



Zitat (von isd71):
Ich finde die Kosten unverhältnismäßig

Es handelt sich um gesetzlich festgelegte Kosten.



Zitat (von isd71):
Ist sowas seriös.

Nach bisheriger Schilderung sehe ich nichts unseriöses..



Zitat (von isd71):
Kann mir da jemand einen Tipp geben?

Es fehlen offenbar diverse Schreiben (z.B. Mahnungen vom Gläubiger, erstes Inkassoschreiben etc.), die sollte man suchen und mal lesen.

Man sollte auch verifizieren, ob die 74,80 EUR tatsächlich nur die rückständig Bezugsgebühr ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 544x hilfreich)

Zitat (von isd71):
Meine Mutter ist fast 80 Jahre alt(!)

Das entbindet einen nicht von den Pflichten.
Vielleicht können Sie da zukünftig unterstützend eingreifen? Es wirkt nicht, als sei das erst seit Januar offen.

Manche älteren Leuten scheuen sich, aktiv um Hilfe zu fragen, wenn die Dinge irgendwann über den Kopf hinaus wachsen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8911 Beiträge, 1896x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Manche älteren Leuten scheuen sich, aktiv um Hilfe zu fragen, wenn die Dinge irgendwann über den Kopf hinaus wachsen.


Richtig. Ist bei meinem Vater auch so. Hilfreich ist übrigens, gemeinsam zu entscheiden welche abos man noch braucht / welche nicht. Das gleiche mit Versicherungen usw.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37096 Beiträge, 6236x hilfreich)

Zitat (von isd71):
Das scheint also die "Ur"Forderung zu sein.
Ich übersetze das so:
Zitat (von isd71):
o.g. Forderung zzgl. Rückst. Bezugsgebühr 74,80 +
man fordert für 1Heft 6,54€ + den Rückstand der Bezugsgebühr + alles weitere, dann bezogen auf (6,54 +74,80) = 81,34.
Für mich wäre die *Ur*-Forderung 74,80 €.

Das scheint aber nicht die Jahresgebühr zu sein...sehe gerade im Netz...So ein buntes Teil kostet im Jahresabo schon ca 150,-
:schock:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das scheint aber nicht die Jahresgebühr zu sein...sehe gerade im Netz...So ein buntes Teil kostet im Jahresabo schon ca 150,-

Da sind die schon mal etwas flexibel, wenn es nötig ist.
Oder es war Halbjährliche Zahlungsweise?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18157 Beiträge, 9872x hilfreich)

Zitat (von isd71):
Also ich habe um die kompl. Unterlagen gebeten - und auch zugesandt bekommen vom Inkasso - es wurden nur 6,54 zzgl. MWSt. von 0,46 = 7 Euro angemahnt - ursprünglich. Das scheint also die "Ur"Forderung zu sein.

Da passt dann aber was nicht.
Die Gebühr Nr. 3305VV besagt, dass schon ein gerichtliches Verfahren eingeleitet ist. Das ist ziemlich unrealistisch, wenn es nur um 7€ aus Januar gehen würde.

Starke Vermutung: Es sind zwei Angelegenheiten. Die 7€ aus Januar und dann noch irgendwelche 74,80€, die schon länger offen sind. Prüfen Sie mal, ob im Jahr 2024 alles bezahlt wurde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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