Würde bei einen P-Konto und einer Ruhende Pfändung Geld abführt wenn man über den Freibetrag liegt ?

12. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.04.2025 19:06:01
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Würde bei einen P-Konto und einer Ruhende Pfändung Geld abführt wenn man über den Freibetrag liegt ?

Guten Tag an alle ich habe eine Frage, welche mich nicht zur Ruhe kommen lässt.
Ich habe aufgrund von Schulden mit meinem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbart
da ich immer regelmäßig bezahlt habe wurde die Pfändung ruhend gestellt.

Mir stellt sich jetzt erst die Frage ich bin bei meiner Mutter als Bezugsperson in einer sterbe Geldversicherung eingetragen Betrag über 4000 Euro. Nehmen mir mal an meine Mutter würde versterben, ich würde die 4000 Euro
auf mein Bankkonto bekommen, die für die Bestattung gedacht ist.

Würde denn trotz der Bestehenden ruhende Pfändung Geld an den Gläubiger abgeführt werden, was alles über den Freibetrag liegt?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130024 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von akafreshy):
Würde denn trotz der Bestehenden ruhende Pfändung Geld an den Gläubiger abgeführt werden, was alles über den Freibetrag liegt?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Kann auch sein, das es erst mal auf ein Sperrkonto kommt.



Ich würde das Risiko nicht eingehen, Beträge die für Dritte sind über ein P-Konto laufen zu lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130024 Beiträge, 41465x hilfreich)

Na, da hat einer aber mal wieder besonders viel Geduld gehabt..


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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