Wurde mein P-Konto gepfändet?

30. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
TobyBLN
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Wurde mein P-Konto gepfändet?

Hallo,
mir wurde gerade eben mein Konto leergeräumt, und ich bin total ratlos, was ich machen soll.

Ich war gegen 18 Uhr einkaufen im Supermarkt und habe mit Karte bezahlt. Danach bin ich nach Hause gegangen und anschließend noch einmal zu einem anderen Supermarkt gefahren. Dort wurde die Zahlung nicht akzeptiert.

Zurück zu Hause habe ich nachgeschaut und festgestellt, dass ich online nur noch 29 Cent verfügbar habe. Mein Konto zeigt aber ein Guthaben von 430 €. Es sieht also so aus, als hätte jemand etwas abgebucht. Allerdings wird erst am 2.1.25 angezeigt, wer das war, da die Banken über die Feiertage nicht buchen.

Kann ein Gläubiger einfach mein Konto pfänden, obwohl ich ein P-Konto habe? Zumal das Geld von der Grundsicherung stammt?

Ich glaube nicht, dass es sich um einen Kriminellen handelt. Ich habe testweise 1 € von PayPal auf mein Konto überwiesen, um zu sehen, ob sich der online verfügbare Betrag ändert, aber es bleibt bei den 29 Cent.

Weiß jemand, ob die Bankfilialen morgen geöffnet haben?




18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130335 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von TobyBLN):
und festgestellt, dass ich online nur noch 29 Cent verfügbar habe. Mein Konto zeigt aber ein Guthaben von 430 €.

Ist das verfügbares Guthaben?
Und wie hoch ist das tägliche / wöchentliche / monatliche Online Limit?



Zitat (von TobyBLN):
Weiß jemand, ob die Bankfilialen morgen geöffnet haben?

Nö, Hellseher gibt es hier nicht.
Muss man selber schauen.



Zitat (von TobyBLN):
Allerdings wird erst am 2.1.25 angezeigt, wer das war, da die Banken über die Feiertage nicht buchen.

Heute und morgen sind aber keine Feiertage ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
TobyBLN
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist das verfügbares Guthaben?
Und wie hoch ist das tägliche / wöchentliche / monatliche Online Limit?


Das Limit beträgt, glaube ich, 2000 €. Ich habe auch nichts geändert oder ähnliches.

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#3
 Von 
TobyBLN
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist das verfügbares Guthaben?

Ja, das ist das verfügbare Guthaben, aber mein online verfügbarer Betrag beträgt nur 29 Cent. Es sind auch keine vorgemerkten Buchungen zu sehen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130335 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von TobyBLN):
aber mein online verfügbarer Betrag beträgt nur 29 Cent.

Dann würde ich mich mal mit den Online Limiten beschäftigen.


Ich war nämlich auch mal Opfer einer fürsorglichen Bank, die mein Online Limit einfach mal so "aus Gründen der Sicherheit" auf absurd niedrige 500 EUR gesetzt hat.


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#5
 Von 
TobyBLN
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann würde ich mich mal mit den Online Limiten beschäftigen.

Wie gesagt, das Limit liegt bei 2.000 €. Ich gehe stark davon aus, dass die Bank einem Gläubiger erlaubt, meine Grundsicherung zu pfänden.

Nur ist es per Gesetz gar nicht erlaubt, Sozialleistungen zu pfänden.

In Deutschland regelt § 851a der Zivilprozessordnung (ZPO) den Schutz von Sozialleistungen vor Pfändung. Dieser Paragraph stellt sicher, dass bestimmte Einkommensarten, insbesondere Sozialleistungen, vor der Pfändung geschützt sind.

Und trotzdem hat die Bank es erlaubt, anscheinend...

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130335 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von TobyBLN):
Nur ist es per Gesetz gar nicht erlaubt, Sozialleistungen zu pfänden.

Das ist schlicht falsch, das gilt nur für Gewöhnliche Pfändungen.

Es ist unter bestimmten Umständen (z.B. Unterhaltsschulden) erlaubt unter den Selbstbehalt zu pfänden (§ 850d ZPO), es verbleibt dann nur noch das absolute, unabdingbare Existenzminimum.



Zitat (von TobyBLN):
Und trotzdem hat die Bank es erlaubt, anscheinend...

Die Bank kann da gar nichts erlauben.
Sie kann aber Fehler machen, auch zum Vorteil der Gläubiger.


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#7
 Von 
TobyBLN
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es ist unter bestimmten Umständen (z.B. Unterhaltsschulden) erlaubt unter den Selbstbehalt zu pfänden (§ 850d ZPO), es verbleibt dann nur noch das absolute, unabdingbare Existenzminimum.


Ich habe aber keine Unterhaltsschulden. Und ist die Grundsicherung nicht schon das absolute Existenzminimum? Ich bekomme ja sonst keine anderen Gelder.

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#8
 Von 
TobyBLN
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Bank kann da gar nichts erlauben.
Sie kann aber Fehler machen, auch zum Vorteil der Gläubiger.

Also ist jetzt ein fehler der Bank? Ich versteh das nicht ganz.

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#9
 Von 
TobyBLN
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist schlicht falsch, das gilt nur für Gewöhnliche Pfändungen.

Es ist unter bestimmten Umständen (z.B. Unterhaltsschulden) erlaubt unter den Selbstbehalt zu pfänden (§ 850d ZPO), es verbleibt dann nur noch das absolute, unabdingbare Existenzminimum.


Ich habe gerade noch mal geschaut. Der Selbstbehalt gilt nicht, weil Grundsicherung als unpfändbares Einkommen betrachtet wird, unabhängig von anderen Schulden wie z.B. Pflegeunterhaltsschulden.

Das ist ganz klar vom Gesetz so geregelt § 850a ZPO.

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#10
 Von 
Yachios
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von TobyBLN):
In Deutschland regelt § 851a der Zivilprozessordnung (ZPO) den Schutz von Sozialleistungen vor Pfändung.

Das stimmt nicht, was eine kurze Lektüre der Norm auch offenbart hätte.
Die Pfändung von Sozialleistungen regelt §54 SGB I, eas vorliegend aber irrelevant ist, da die Sozialleistungen nicht gepfändet wurden.
Gepfändet wurde wenn das Kontoguthaben.

Mit Eingang der Sozialleistungen auf dem Konto veelieren diese zudem ihren Charakter als Sozialleistung. Es handelt sich nun um Kontoguthaben.
Der Pfändungsschutz richtet sich sodann allein nach den Vorschriften zum Kontopfändungsschutz.
Da ein P-Konto vorhanden ist, besteht ein monatlicher Freibetrag von derzeit 1.500€ nach §899 I ZPO.
Ob ein weitergehender Freibetrag nach §902 ZPO besteht gibt der Sachverhalt nicht her.

Zitat (von TobyBLN):
Also ist jetzt ein fehler der Bank? Ich versteh das nicht ganz.

Wir können hier nicht hellsehen. Es kann sein, dass es ein Fehler der Bank ist, muss aber nicht.
Da sollte man sich zügig an die Bank wenden und nachfragen, was da los ist.

Wenn diesen Monat noch nicht über 1.500 € verfügt wurde und ein P-Konto besteht, kann es nicht an einer Pfändung liegen, da ja keine Unterhaltspfändung im Raum steht.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130335 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von TobyBLN):
Also ist jetzt ein fehler der Bank?

Nun, Absicht würde ich da nicht unterstellen wollen.
Bleiben also nur technische oder menschliche Fehler.



Zitat (von TobyBLN):
Der Selbstbehalt gilt nicht, weil Grundsicherung als unpfändbares Einkommen betrachtet wird

Es wurde aber dann profanes Kontoguthaben gepfändet und keine Grundsicherung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
TobyBLN
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Yachios):
Wenn diesen Monat noch nicht über 1.500 € verfügt wurde und ein P-Konto besteht, kann es nicht an einer Pfändung liegen, da ja keine Unterhaltspfändung im Raum steht.


Mir ist gerade etwas eingefallen: Das Sozialamt hatte mir am 02.12.2024 verspätet Geld überwiesen. Das würde dann sehr wohl bedeuten, dass ich über den Freibetrag liege.
Wenn ich aber über den Freibetrag liege, bedeutet das, dass ich ab dem 01.01.2025 wieder über das Geld verfügen kann?
Ich finde es nur komisch, dass mir das nirgendwo angezeigt wird.

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#13
 Von 
Yachios
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von TobyBLN):
Das ist ganz klar vom Gesetz so geregelt § 850a ZPO.


Mit Verlaub, aber die Norm hat mit der Thematik nichts zu tun.
Augenscheinlich fehlt es dir an grundlegendem juristischen Verständnis. Das ist auch nicht schlimm. Nichts umsonst studieren Juristen die Materie jahrelang.
Ich würde aber empfehlen sich mit eigenen juristischen Würdigungen zurückzuhalten, da es anderenfalls schnell in die Hose gehen kann.

Sollte sich das Problem mit der Bank nicht durch Rücksprache bei dieser lösen lassen, sollte danach Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt werden. Damit würden die Kosten einer anwaltlichen Beratung gedeckt.

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#14
 Von 
Yachios
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von TobyBLN):
Wenn ich aber über den Freibetrag liege, bedeutet das, dass ich ab dem 01.01.2025 wieder über das Geld verfügen kann?

Ja, dass sollte wegen §900 II ZPO der Fall sein und dürfte des Rätsels Lösung sein.

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#15
 Von 
TobyBLN
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Yachios):
Ja, dass sollte wegen §900 II ZPO der Fall sein und dürfte des Rätsels Lösung sein.

Es scheint tatsächlich so zu sein. Das macht am meisten Sinn. Ich hoffe, es ist so. Danke erstmal.

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#16
 Von 
TobyBLN
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Yachios):
Sollte sich das Problem mit der Bank nicht durch Rücksprache bei dieser lösen lassen, sollte danach Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt werden. Damit würden die Kosten einer anwaltlichen Beratung gedeckt.

Das Problem ist wohl, dass ich tatsächlich über meinem Freibetrag liege, da das Sozialamt mir mein Geld verspätet am 2.1.24 überwiesen hat. Somit liege ich einfach nur über dem Freibetrag.

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#17
 Von 
Yachios
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von TobyBLN):
Das Problem ist wohl, dass ich tatsächlich über meinem Freibetrag liege, da das Sozialamt mir mein Geld verspätet am 2.1.24 überwiesen hat. Somit liege ich einfach nur über dem Freibetrag.


Die ist ein klassisches Problem bei der Kontopfändung (sog. Monatsanfangsproblematik). Mit §900 II ZPO hat der Gesetzgeber dafür eine Lösung geschaffen, weshalb ab 01.01. das Guthaben wieder frei sein dürfte.
Dann löst sich das Problem von selbst.
Eine vorherige Rücksprache mit der Bank sollte daher entbehrlich sein.

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#18
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von TobyBLN):
Weiß jemand, ob die Bankfilialen morgen geöffnet haben?


Der 31.12. ist ein Bankfeiertag, also vermutlich nicht.

-- Editiert von User am 31. Dezember 2024 09:38

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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