Yellostrom - Mahnbescheid trotz Ratenzahlung

5. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Schattenwesen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Yellostrom - Mahnbescheid trotz Ratenzahlung

Hallo liebe Forengemeinde!

aus einer Abschlussrechnung wegen Anbieterwechsel waren im Dez. 2012 216,12 € offen welche ich nicht direkt zahlen konnte. Deshalb habe ich mich per E-Mail an die Firma gewendet um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Ich habe Angeboten die Rechnung mit 25 Euro ab 01.02.2013 abzuzahlen was von Yellostrom auch akzeptiert wurde.

quote:
Hallo Frau DXXXXX,

prima, das Sie sich gleich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben.

Über den zurzeit offenen Betrag in Höhe von 216,52 Euro habe ich einen Ratenplan in 8Teilbeträgen, beginnend ab dem 01.02.2013 für Sie angelegt.

Die schriftliche Ratenvereinbarung finden Sie in den nächsten Tagen in Ihrem Briefkasten.

Haben Sie noch Fragen? Dann erreichen Sie uns per E-Mail unter immerda@yellostrom.de oder telefonisch rund um die Uhr unter 0800 - 99 999 78. Natürlich kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes erholsames Wochenende.

Viele Grüße nach Köln.

KXXXXX NXXXXX
vom Yello Team


Die verprochene Ratenvereinbarung kam nie bei mir an. Trotzdessen habe ich die Raten wie ausgemacht pünktlich und nachweißbar auf das Konto von Yellostrom überwiesen.

Heute bekam ich dann einen Mahnbescheid von Yellostrom in höhe von 237,92 €. Nachgerechnet fällt auch auf, dass die Raten definitiv eingegangen sind, da die Hauptforderung auch entsprechend geringer wurde.

Wie soll ich nun weiter vorgehen? Einspruch gegen den Bescheid einlegen?

Ich bin Sauer und Ratlos :(


Ich hoffe Ihr könnt mir guten Rat geben


Liebe Grüße,

Nadine


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Klar. Wiederspruch und gut ist. Die Ratenzahlung ist rechtsverbindlich. Auch wenn du nur die eMail als Nachweis hast und nichts per Post kam. Damit schuldest du nur noch die Raten selbst und durch deine pünktliche Überweisung liegt kein Verzug mehr vor.
Auch der weitere erzugsschaden ist wegen fehlenden Verzugs wohl nicht von dir zu bezahlen. Du kannst natprlich dem Inkassobüro oder wer auch immer den Mahnbescheid beantragt hat, nochmal schreiben, dass du die Raten stets bezahlt hast und deswegen widersprichst. Mehr würde ich nicht schreiben. Stur weiterzahlen bis die 8. Rate bezahlt ist.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 05.04.2013 15:22

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#2
 Von 
Schattenwesen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, und damit wäre ich dann so ziemlich auf der sicheren Seite? Was wird dann auf den Widerspruch hin passieren?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Was wird dann auf den Widerspruch hin passieren?

Erst einmal nichts. Die Gegenseite hat dann die Wahl, eine Klage zu erheben oder die Situtaion und deine Zahlungen zu akzeptieren.
Wenn eine Klage erhoben wird, bekommst du Bescheid.

Aber: Dir wurde eine Ratenzahlung versprochen und diese hast du eingehalten. Daher dürfte das relativ einfach sein. Falls doch eine Klage kommt, kann man sich immer noch überlegen, nicht besser doch zu einem Anwalt zu gehen.

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