Zahlung an falsches Konto, jetzt Inkasso

31. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
VincentB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlung an falsches Konto, jetzt Inkasso

Guten Tag,
Es geht hier um eine Rechnung iHv ursprünglich 16,42€ vom 25.05.19. Diese konnte nicht von meinem Konto eingezogen werden. Daraufhin erhielt ich eine Zahlungserinnerung am 01.08. Und zwei Mahnungen, jeweils am 11.08. Und am 16.08. Die Rechnung belief sich an dieser Stelle inklusive Mahngebühren auf 20,42€. Daraufhin hatte ich den Betrag Fristgerecht überwiesen, allerdings auf ein anderes Konto der selben Firma. Der Verwendungszweck war korrekt. Es wurde auch nichts zurückgebucht. Jetzt habe ich einen Brief eines Inkassounternehmens erhalten, mit einer Forderung iHv 100,66€. Im Endeffekt ist das Geld ja beim Unternehmen eingegangen und müsste aufgrund des Verwendungszweckes auch zugeordnet werden können. Wie gehe ich jetzt damit um? Vielen Dank

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)



Die Zuordnung stellt für ein Unternehmen mit Geschäftserfahrung kein Problem dar. Die Weitergabe ans Inkasso ist meistens automatisiert.

Die Inkassogebühren sind meiner Meinung nach nicht zu zahlen.
Angesichts der HF von 20,42 (inkl Mahnkosten) sind 80 € Gebühren selbst im Verzugsfall nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig und werden deshalb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eingeklagt I

Ist es klarna ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
VincentB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke,
Es ist electric mobility concepts. Das sind die mit diesen eddy E-Rollern.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Du hast bezahlt, Ende. Interne Zuordnung ist denen ihr Problem. Kann man dem Inkasso auch so schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Selbst bei gerechtfertigter Forderung wären im Verzugsfall nur 18 € (inkl 3 € Auslagenpauschale) an inkassogebühren zu zahlen
Hier eine Gebührenliste :
https://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

stell Dich mental auf weitere Briefe ein. Telefoninkasso durch Call Agent und RA Brief ist möglich.Wird irgendwann ausgebucht

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.882 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen