Hallo,
Ich habe eine Zahlung an einen Händler über das Unternehmen X (Auf Guthabensalden) getätigt.
Die Zahlung wurde vom Dienstleister X bestätigt.
Ich erhielt vom Händler allerdings eine Mahnung, das der Betrag noch offen sei.
Nach sehr langen und sich ziehenden Schriftverkehr, stellte sich heraus das der Anbieter X (bei dem das Guthaben in Form einer Sofortüberweisung, vorab eingezahlt wurde) das Geld trotz Bestätigung nicht an den Händler abgeführt hatte.
Nun kam ein Inkasso Brief in dem ich nun auch noch Inkasso und Mahnkosten zahlen soll.
Nach mehrfachen Klärung´s versuchen (per EMail) wurde nur mitgeteilt, das ich in der Zahlungspflicht sei, und da ich eine Ratenzahlung benötige noch zusätzlich eine einigungsbeühr zahlen soll.
Bin ich in diesem Fall überhaupt haftbar ?
muss ich hier als "Zwischenperson" mich um die Abwicklung bei Anbieter X kümmern ?
Ps. Die Ware wurde vor der Mahnung
zugestellt, des weiteren habe ich noch keiner Zahlung oder einer Anerkennung der Summe zugesagt.
-- Editiert von Meistereder7 am 30.12.2019 14:19
Zahlung bestätigt, aber nicht abgeführt !
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Der Dienstleister ist wer genau? PayPal? Wurde die Zahlung via Dienstleister vom Händler im Shop als Option angeboten?
Wenn ja ist der Konflikt zwischen Händler und Dienstleister erst mal ein Konflikt zwischen diesen beiden. Denn der Zahlungsdienstleister ist nun mal vom Händler autorisiert worden bzw. bestimmt worden.
Sprich: Man muss unterscheiden, ob es die eigene Bank ist oder ob es quasi auf Seite des Händlers zu suchen ist. Und man muss schauen, ob man selbst für das Problem verantwortlich ist (falsche Überweisungsdaten o.ä.) oder nicht.
Wenn es die Seite des Händlers ist, war das ganze Inkasso-Verfahren unsinnig und insofern muss dann weder eine Mahngebühr, noch eine Inkassogebühr bezahlt werden. Auch gab es dann keine Ratenzahlung. Es zählt das Datum des Absendens der Zahlung und die übliche Laufzeit der Zahlung (bei SEPA-Überweisungen ein Werktag).
ZitatNach sehr langen und sich ziehenden Schriftverkehr, stellte sich heraus das der Anbieter X (bei dem das Guthaben in Form einer Sofortüberweisung, vorab eingezahlt wurde) das Geld trotz Bestätigung nicht an den Händler abgeführt hatte. :
Hat der Dienstleister dafür eine Begründung abgegeben und wenn ja, welche?
Wurde dir das Guthaben trotzdem abgezogen? Falls ja, hast du dafür auch eine Begründung erhalten?
Falls nein, hast du versucht, erneut über den Dienstleister zu bezahlen bzw. über dessen Support die Zahlung nachholen zu lassen?
Ansonsten gilt das, was mepeisen vorher schon geschrieben hat: Wenn der Dienstleister offiziell vom Händler angeboten wurde, war das mit dem Inkasso eigentlich unsinnig.
Wenn der Dienstleister nicht vom Händler angeboten wurde, wäre er dir je nach genauer Sachlage meiner Meinung nach für die entstandenen Kosten schadenersatzpflichtig. Hier käme es aber auch darauf an, was du (nachweisbar) bereits zur Regelung unternommen bzw. versucht hattest.
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Zitat:Wenn der Dienstleister nicht vom Händler angeboten wurde, wäre er dir je nach genauer Sachlage meiner Meinung nach für die entstandenen Kosten schadenersatzpflichtig.
Genau, deswegen die Unterscheidung. Wenn "meine Bank" bei einer Überweisung Mist baut, dann ist das erst mal ein Problem mit "meiner Bank". Nicht mit dem Händler. So muss man denken. Und wichtig ist dann auch, wie viel der Händler wusste. Hatte man die ganze Zeit nur mit dem Zahlungsdienstleister gesprochen oder auch mit dem Händler?
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