Zahlung der Forderung vor Inkasso Schreiben

16. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
ey-dschey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlung der Forderung vor Inkasso Schreiben

Ich habe bei meiner Krankenkasse (BBKK) schulden iHv. ca. 2500 EUR (zuzügl. 250 EUR Säumnis+Betreibungskosten), welche im Laufe der letzten 3 Jahre aufgelaufen sind. Gestern hatte ich mit einer Sachbearbeiterin dort telefoniert um eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Sie sagte mir, dass die Sache Anfang Dezember an das Inkassobüro (Brinkmann) übergeben wurde und dass daher keine Ratenvereinbarung mit ihnen mehr möglich sei. Lt. ihr können Sie da nun überhaupt nichts mehr machen, ich müsse mich an das Inkassobüro wenden, oder auf deren Schreiben warten.

Meine 1. Frage nun: Wenn ich jetzt sofort die gesamten Schulden iHv. 2750 EUR (inkl. aller auf dem letzten Schreiben aufgeführten Gebühren) bezahle, bevor ich jemals ein Schreiben vom Inkassobüro erhalten habe, bin ich dann was Inkassogebühren anbelangt raus aus der Sache?
Oder müsste ich, da ich bei Übergabe der Sache ans Inkassobüro ja schon seit Jahren im Rückstand war, diese Kosten sowieso bezahlen?

Sprich: soll ich schnell zahlen, oder besser mit dem Inkassobüro Kontakt aufnehmen?

Frage 2: muss ich das akzeptieren, dass die sich weigern den Fall vom Inkassobüro zurück holen um mit mir direkt eine Ratenvereinbarung zu erarbeiten? (6 Monatsraten ist das, was sie selbst hätten anbieten können, wenn ich mich im Nov. gemeldet hätte)

Besten Dank im Voraus für die Hilfe
Gruss AJ

Post vom Inkassobüro?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ey-dschey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe noch nie eine Mahnung der Krankenkasse, oder ein Schreiben von deren Anwalt erhalten, geschweige denn ein Schreiben diesbezügl. von einem Inkassobüro. Das einzige was die gelegentlich geschickt hatten waren ca. 2x jährlich eine sogenannte "Übersicht zu Ihrem aktuellen Kontostand", sonst nichts.
AJ

-- Editiert ey-dschey am 16.01.2015 13:17

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Meine 1. Frage nun: Wenn ich jetzt sofort die gesamten Schulden iHv. 2750 EUR (inkl. aller auf dem letzten Schreiben aufgeführten Gebühren) bezahle, bevor ich jemals ein Schreiben vom Inkassobüro erhalten habe, bin ich dann was Inkassogebühren anbelangt raus aus der Sache?

Im Prinzip kann man dann argumentieren, dass bezahlt wurde bevor das Inkasso tätig wurde, ja.

quote:
Frage 2

Es gibt keinerlei Rechtspflicht, dir eine Ratenzahlung zu gewähren. Sprich: Du hast kein Anrecht auf eine Ratenzahlung.

quote:
Ich habe noch nie eine Mahnung der Krankenkasse, oder ein Schreiben von deren Anwalt erhalten, geschweige denn ein Schreiben diesbezügl. von einem Inkassobüro. Das einzige was die gelegentlich geschickt hatten waren ca. 2x jährlich eine sogenannte "Übersicht zu Ihrem aktuellen Kontostand", sonst nichts.

Allerdings gibt es hier ggf. vertraglich vereinbart Zahlungstermine? Dann wäre man automatisch in Verzug.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#3
 Von 
ey-dschey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten, mepeisen :-)

quote:
Es gibt keinerlei Rechtspflicht, dir eine Ratenzahlung zu gewähren. Sprich: Du hast kein Anrecht auf eine Ratenzahlung.

Ja, das ist mir klar, aber die Vers. sagt ja, dass sie 6-Monatige Ratenzahlung anbieten würde, wenn der Fall nicht schon beim IB wäre. Nun sei nur noch das IB mein Ansprechpartner, die Vers. könne da "nix mehr machen". Genau das sehe ich anders, denn mein Vertragspartner ist nicht das IB, sondern die Versicherung und auch nur dieser bin ich Geld schuldig, ganz besonders weil ich vom IB noch nichts erhalten habe... oder sehe ich das falsch?

quote:
Allerdings gibt es hier ggf. vertraglich vereinbart Zahlungstermine? Dann wäre man automatisch in Verzug.

Ja, im Verzug bin ich ja seit Jahren, wie bereits erwähnt, das ist unstrittig ;-)

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zahlungen immer zweckgebunden ( VS Nummer und "nur Hauptforderung") direkt an den Gläubiger (nicht ans Inkasso)
Eine Klage expl wg den Brinkmann Inkassogebühren Gebühren halte ich für ausgeschlossen

Auch dann wenn Du bereits Post vom Inkasso erhalten haben solltest

https://inkassokosten.wordpress.com/

Die Forderung ist nicht tituliert ?
Besteht Deinerseits EV ?
Andere Schulden ?
Verheiratet ? Kids ?

Hintergrund meiner Fragen wäre es auszuloten ob Du möglicherweise gute Chancen hättest einen günstigen Vergleich auszuhandeln

-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ey-dschey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke thehellion!

Kannst du einordnen, ob ein Gläubiger die direkt mit ihm angestrebte Schadenregulierung rechtlich tatsächlich ablehnen und ans Inkassobüro verweisen darf? Insbesondere wenn die noch nicht tätig geworden sind. Mein Telefonat mit der Vers. ist nun 1 Woche her und noch immer ist kein Schreiben vom IB eingetroffen.

Ich zeige Bereitschaft die Schulden jetzt zu bezahlen und die lehnen ab mit der Begründung "ist nun zu spät"... geht doch nicht, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich zeige Bereitschaft die Schulden jetzt zu bezahlen und die lehnen ab mit der Begründung "ist nun zu spät"... geht doch nicht, oder? <hr size=1 noshade>

Doch das geht.
Die überweisen einfach das Geld zurück.


Was ich ungewöhlich finde ist das ein Inkasso eingeschaltet wurde. Eine KK kann direkt die Vollstreckung einleiten.


Möglich wäre hier, das die Forderung verkauft wurde.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Doch das geht.
Die überweisen einfach das Geld zurück.


Wäre aber extremst selten
Wenn der Inkassoladen lediglich zum Forderungseinzug beauftragt wurde halte ich das für extrem wenig wahrscheinlich
quote:
Kannst du einordnen, ob ein Gläubiger die direkt mit ihm angestrebte Schadenregulierung rechtlich tatsächlich ablehnen und ans Inkassobüro verweisen darf?
was streht im letzten Mahnschreiben der KK ?
Forderung ist tituliert ?

-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ey-dschey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich habe wie gesagt nie eine Mahnung erhalten, lediglich "Kontoübersichten".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nein, ich habe wie gesagt nie eine Mahnung erhalten, lediglich "Kontoübersichten". <hr size=1 noshade>

Und die waren immer im plus , also keine negativen Beträge (insbeosndere die noch offenen) drauf?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ey-dschey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Und die waren immer im plus , also keine negativen Beträge...

Wie? Im plus? Wenn ich denen doch knapp 2800 EUR schulde, warum sollte da etwas im plus sein? Dann hätte ich ja Guthaben...
Natürlich nicht! Es waren stets die Betragsrückstände aufgeführt, welche sich, wie eingangs erwähnt, auf ca. 2500 EUR belaufen (+Zinsen, etc).

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Könnten die da nicht sofort pfänden ?
Es handelt sich ja um Beitragsrückstände

-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es waren stets die Betragsrückstände aufgeführt, welche sich, wie eingangs erwähnt, auf ca. 2500 EUR belaufen (+Zinsen, etc). <hr size=1 noshade>

Dann wurde das ja oft genug angemahnt.



quote:<hr size=1 noshade>Könnten die da nicht sofort pfänden ?
Es handelt sich ja um Beitragsrückstände <hr size=1 noshade>

Eigentlich schon, deshalb wundert mich der Weg über das Inkasso.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

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