Zahlung einer Anwaltsrechnung / Verzug

15. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)
Zahlung einer Anwaltsrechnung / Verzug

Ich hoffe, ich bin hier in der richtigen Rubrik... Folgender Sachverhalt.

Die mittlerweile geschiedenen Eheleute A und B haben eine Vereinbarung, in der u. a. geregelt ist, dass noch folgende Erstattungen von Einkommensteuer aus den Ehejahren 60 / 40 geteilt werden. Am 26.01.18 geht auf das Konto von A die Erstattung ein. Die Bescheide fehlen, diese gehen am 30.01.2018 ein. A fordert B auf die Basis für die geänderten Bescheide zur Verfügung zu stellen. Nichts passiert.

A und B kommunizieren in den Folgetagen in anderen Angelegenheiten über whatsapp ohne das der B die A auf die fehlende Zahlung aufmerksam macht oder erinnert.

Am 07.02.2018 kommt ein anwaltliches Schreiben vom Anwalt des B, dass A sich im Verzug befände. B hätte am 29.01.2018 eine Email geschrieben, und eine Zahlungsfrist bis 05.02.2018 gesetzt. Die Email war A unbekannt, fand sich dann aber im Spam-Ordner. Am 08.02.2018 hat A an B den Ersttungsbetrag bezahlt. Die Unterlagen für die Basis der Bescheide fehlen immer noch.

Die seitens des Anwalts mitgesandte Rechnung über 729,23 EUR hat A nicht beglichen. Am 13.02.2018 (Posteingang 14.02.) schreibt der Anwalt des B erneut und weist auf die nichtbezahlte Rechnung hin und setzt eine erneute Frist bis zum 16.02.2017 und fügt fröhlich die nächste Rechnung über 147,56 EUR an. Gleichzeitig droht er Klage an, weil B der A nicht glaubt, dass Sie die Email nicht gelesen hätte (hat sie ja auch nur deutlich zeitversetzt wegen Spam). Der Anwalt droht nun mit Klage und Parteivernehmung und Staatsanwaltschaft und Nachforschung beim Provider, sollte die Anwaltsrechnung nicht bis 16.02.2018 bezahlt sein. Da A mittlerweile durch die vielen Klagen von B extrem finanziell gebeutelt und nervlich am Ende ist, will sie zahlen, auch wenn sie glaubt, die Fristen zu kurz waren und eine kurze Erinnerung seitens B die Kosten vermieden hätte.

Umgekehrt hat B auch vieles nur deutlich zeitversetzt bezahlt, nur hat A das versucht in vernünftiger Weise und ohne Anwalt zu regeln.

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Man muss sich schon entscheiden, ob man des Friedens willen zahlen möchte oder nicht.

Zitat (von Rotkäppchen123123):
Da A mittlerweile durch die vielen Klagen von B extrem finanziell gebeutelt und nervlich am Ende ist, will sie zahlen


Ich würde mitteilen, dass kein Verzug bestand, der Anwalt sich mit seiner Rechnung an den Auftraggeber zu wenden hat und sich gerne an die genannten Stellen wenden könne, wenn es Befriedigung verschafft. Und diesbezüglich könne die Gegenseite in die Kirche gehen:
Zitat (von Rotkäppchen123123):
Gleichzeitig droht er Klage an, weil B der A nicht glaubt, dass Sie die Email nicht gelesen hätte

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Ich möchte noch eine Ergänzung vornehmen:

In der notariellen Vereinbarung ist keine Zahlungsfrist definiert, weder ein konkretes Datum, noch z. B. 7 Tage nach Eingang auf dem Konto.

Die Email von B lautet:
"Die Unterlagen vom Finanzamt (Neuberechnung EK Steuer 2013 - 2015) dürfte Dir inzwischen auch zugegangen sein, ebenfalls wie die Gutschriften vom Finanzamt für 2014 von X und für 2015 von Y.
Lt. Scheidungsfolgevereinbarung stehen mir 35 % dieser Summe zu. Hiermit bitte um Überweisung von Z auf nachstehendes Konto... Als spätesten Eingangstermin merke ich mir den 05.02. vor."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Rotkäppchen123123):
Gleichzeitig droht er Klage an, weil B der A nicht glaubt, dass Sie die Email nicht gelesen hätte

Den Unsinn soll ein Anwalt geschrieben haben? LOL

Es ist für den Verzug total irrelevant wan man die E-Mail gelesen hat.
Relevant ist nur, wann diese zugegangen ist.



Zitat (von Rotkäppchen123123):
hat sie ja auch nur deutlich zeitversetzt wegen Spam

Das ist das Problem des Empfängers wenn er nicht regelmäßig alle Ordner kontrolliert.



Zitat (von Rotkäppchen123123):
B hätte am 29.01.2018 eine Email geschrieben, und eine Zahlungsfrist bis 05.02.2018 gesetzt.

Die Zahlungsfrist dürfte deutlich zu kurz sein, 14 Tage wären wohl eher angemessen.

Wann genau wurde denn gezahlt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Rotkäppchen123123):
Am 08.02.2018 hat A an B den Ersttungsbetrag bezahlt.


in voller Höhe, wie gewünscht...

-- Editiert von Rotkäppchen123123 am 15.02.2018 19:13

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#5
 Von 
Erbe###
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 18x hilfreich)

Ersuche um Aufschub und Ratenzahlung.

Signatur:

Liebe Grüße
Erbe###Otto

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Dann würde ich das so wie von Tasti123 geschildert machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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