Hallo,
es geht um einen Schuldner, der wegen einer Forderung in Höhe von 3000€ bereits Besuch vom Gerichtsvollzieher hatte und nun die Vermögensauskunft in seinem Büro abgeben soll. In dem Einladungsschreiben des GV wurde darauf hingewiesen, dass dem Schuldner letztmalig 14 Tage zur Begleichung der Forderung eingeräumt werden, entweder per Überweisung oder Barzahlung. Da der Schuldner diesen Betrag nicht aufbringen kann, hat er in der Zwischenzeit versucht, sich dafür Geld bei Bekannten zu leihen. Er hat auch tatsächlich noch jemanden gefunden, der ihm den Betrag leihen möchte. Allerdings ist zu diesem Zeitpunkt die 14 tätige Frist zur letztmaligen Zahlung der Forderung schon abgelaufen.
Daher folgende Frage:
Kann der Schuldner die Forderung trotzdem noch begleichen, auch wenn die 14 tägige First bereits abgelaufen ist, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu verhindern, die sonst in wenigen Tagen stattfinden wird, oder wäre diese selbst im Falle einer Begleichung der Schuld aufgrund des Firstversäumnisses ohnehin unvermeidbar?
Besten Dank und viele Grüße
Zahlung einer Forderung trotz Fristablauf und bevorstehender Abgabe der Vermögensauskunft
13. April 2025
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Frage vom 13. April 2025 | 02:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlung einer Forderung trotz Fristablauf und bevorstehender Abgabe der Vermögensauskunft
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#1
Antwort vom 13. April 2025 | 10:16
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 545x hilfreich)
Wenn die Schuld in voller Höhe beglichen wird, wird die Vermögensauskunft hinfällig.
Die Zahlung können Sie ggf. auch im Termin mit dem GV zahlen.
#2
Antwort vom 13. April 2025 | 13:21
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41024x hilfreich)
ZitatKann der Schuldner die Forderung trotzdem noch begleichen, auch wenn die 14 tägige First bereits abgelaufen ist, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu verhindern, die sonst in wenigen Tagen stattfinden wird, oder wäre diese selbst im Falle einer Begleichung der Schuld aufgrund des Firstversäumnisses ohnehin unvermeidbar? :
Je nachdem wie Gläubiger und GV drauf sind, besteht unmittelbar nach Fristablauf Haftbefehl.
Bedes (Wegerung der Abgabe Vermögensauskunft und Erlass des Haftbefehls) wird im öffentlichen Schuldnerverzeichnis eingetragen.
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