Zahlung einer Forderung trotz Fristablauf und bevorstehender Abgabe der Vermögensauskunft

13. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Flussbiene
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlung einer Forderung trotz Fristablauf und bevorstehender Abgabe der Vermögensauskunft

Hallo,

es geht um einen Schuldner, der wegen einer Forderung in Höhe von 3000€ bereits Besuch vom Gerichtsvollzieher hatte und nun die Vermögensauskunft in seinem Büro abgeben soll. In dem Einladungsschreiben des GV wurde darauf hingewiesen, dass dem Schuldner letztmalig 14 Tage zur Begleichung der Forderung eingeräumt werden, entweder per Überweisung oder Barzahlung. Da der Schuldner diesen Betrag nicht aufbringen kann, hat er in der Zwischenzeit versucht, sich dafür Geld bei Bekannten zu leihen. Er hat auch tatsächlich noch jemanden gefunden, der ihm den Betrag leihen möchte. Allerdings ist zu diesem Zeitpunkt die 14 tätige Frist zur letztmaligen Zahlung der Forderung schon abgelaufen.

Daher folgende Frage:

Kann der Schuldner die Forderung trotzdem noch begleichen, auch wenn die 14 tägige First bereits abgelaufen ist, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu verhindern, die sonst in wenigen Tagen stattfinden wird, oder wäre diese selbst im Falle einer Begleichung der Schuld aufgrund des Firstversäumnisses ohnehin unvermeidbar?

Besten Dank und viele Grüße

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Wenn die Schuld in voller Höhe beglichen wird, wird die Vermögensauskunft hinfällig.

Die Zahlung können Sie ggf. auch im Termin mit dem GV zahlen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von Flussbiene):
Kann der Schuldner die Forderung trotzdem noch begleichen, auch wenn die 14 tägige First bereits abgelaufen ist, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu verhindern, die sonst in wenigen Tagen stattfinden wird, oder wäre diese selbst im Falle einer Begleichung der Schuld aufgrund des Firstversäumnisses ohnehin unvermeidbar?

Je nachdem wie Gläubiger und GV drauf sind, besteht unmittelbar nach Fristablauf Haftbefehl.

Bedes (Wegerung der Abgabe Vermögensauskunft und Erlass des Haftbefehls) wird im öffentlichen Schuldnerverzeichnis eingetragen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.873 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen