Hallo,
ich werde gerade kräftig von einer Anwältin„gemolken“:
Ich war bei einem Kommunikationsdienstleister mit 45 Euro um 8 Wochen in Zahlungsverzug. Die Forderung wurde aber bereits am 20. Juni vollständig von mir beglichen. Zehn Tage später bekomme ich Post von der Anwältin des Gläubigers mit einer „gesalzenen“ Forderungsaufstellung:
Abgesehen davon, dass es unnötig ist, 10 Tage nach Zahlungseingang noch eine Anwältin zu beauftragen (und die 32,50 Euro Anwaltskosten + 6 Euro Auslagen somit hinfällig gewesen wären), setzt sich die Forderung noch aus weiteren strittigen Posten zusammen:
1. Die ursprüngliche Forderung betrug nur 45 Euro, die Anwältin möchte aber jetzt 59,00 Euro mit der Begründung von 6,62 % Verzugszins ab dem 20. April für Ihren Mandanten "erwirtschaften".
DAS wäre an sich auch noch gerechtfertigt, allerdings stellt sie mir auch noch
2. Mahnungebühren des Gläubigers in Höhe von 15 Euro in Rechnung. Eine Mahnung habe ich aber NIE erhalten. Der Gläubiger hat sich statt dessen sofort an seine Anwältin gewandt.
Ich hatte bereits in schriftlichem Kontakt mit der Anwältin klar gestellt, dass ich nie eine Mahnung von Ihrer Mandantin erhalten hätte – DARAUF wurde natürlich überhaupt nicht reagiert, statt dessen weiter gemahnt.
Inzwischen bin ich bereit, die 32,50 Euro + 6 Euro Anwaltskosten zu erstatten, da ich mich im Verzug befand. Das wären schon knapp 39,00 Euro. Kommt mir bei 45 Euro Hauptforderung ehrlich gesagt auch etwas zu hoch vor!
ABER: Warum soll ich für etwas bezahlen, was ich nie erhalten habe, sprich: Die Mahnung! Außerdem ist die Höhe der Mahnkosten wohl gerichtlich nicht durchsetzungsfähig.
Ich möchte eigentlich überhaupt keine Rechtsanwaltsgebühren erstatten, da ich mich zum Zeitpunkt des Anwaltsschreibens nachweisbar nicht mehr im Verzug befand. ALLERDINGS: Könnte die Anwältin es so drehen, dass ich zumindest die Verzugszinsen bei Zahlung hätte leisten müssen und rechtfertigt so ihr Aktivwerden, rennt zum Mahngericht und der Schaden ist am Ende größer als vorher, OBWOHL die ursprüngliche Hauptforderung längst geleistet war.
Was würdet Ihr machen? Alles zahlen, aber die Mahngebühren in Höhe von 15 Euro zurück weisen?
Bitte helft mir!
Zahlung geleistet, doch Anwältin schreibt
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Entweder alles oder nichts. Bist du ganz sicher, dass die RAin nicht schon vorher beauftragt wurden und du z.B. kein Schreiben erhalten hast?? Soll sie dir doch mal ne Forderungsaufstellung schicken, dann siehst du wann die Abgabe war. Falls diese min. 3 Tage nach deiner Zahlung (lt Kto-Auszug) war würde ich die komplette Forderung der RAin zurückweisen und auf den Rechtsweg verweisen.
Mit der Zahlung hast Du die Forderung anerkannt und Anwaltsgebühren sind durchsetzungsfähig
Möglicherweise kannst Du die RA Gebühren drücken (siehe Beitrag von Canary )
http://www.123recht.net/%C3%9Cberschneidung-von-Zahlung-u-Anwaltsschreiben-__f169857.html
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--- editiert vom Admin
quote:
Ich war bei einem Kommunikationsdienstleister mit 45 Euro um 8 Wochen in Zahlungsverzug. Die Forderung wurde aber bereits am 20. Juni vollständig von mir beglichen. Zehn Tage später bekomme ich Post von der Anwältin des Gläubigers mit einer „gesalzenen“ Forderungsaufstellung
Jetzt frag ich mich:
8 Wochen im Zahlungsverzug und jetzt ist der böse Anwalt des bösen Unternehmens Schuld ??
Wie würdest Du Dich denn darüber freuen, wenn Dein Arbeitgeber Dir 2 Monate lang keinen Lohn zahlt ??
mfg
Thomas
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Hi,
also Leute hier gibt es aber 2 Seiten der Mediallie:
1.) 8 Wochen ist schon lange, aber was für ein Zahlungsziel steht denn auf der Rechnung? Nur dadurch ist zu klären ob er sich im Verzug befand.
Wenn du hier im Verzug bist, dasnn sind die Anwaltskosten zu zaghlen, wenn die Beauftragung nicht deutlich nach Zahlungseingeng stattgefunden hat.
2.) 15,- Euro Mahngebühren: Schau mal in die AGB`s des Anbieters, wenn dass dort so drinsteht, wirst du auch diese zu zahlen haben.
3) Die Zinsen: Diese würde ich zurückweisen, denn bei 6,62% und einer Fälligskeitsüberschreitung wären dass ca. 0,50 € Zinsen und nicht 14,-€. Vielleicht einen genormten Taschenrechner dem Brief beilegen (Ironie)
@TheHellion.
Ich muss dir widersprechen in deiner Aussage mit dem anerkannt. der TE hat geschrieben, er hat die Rechnung vor dem Anwaltsbrief beglichen. Damit kann er keine Froderungen der Anwältin anerkennen.
@TF 1970
Der Vergleich hinkt wohl etwas, denn der TE räumt ja ein im Verzug zu sein. Hier stellt sich doch eher die Frage ob berechtigte Zusatzkosten oder nicht.
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quote:
@TF 1970
Der Vergleich hinkt wohl etwas, denn der TE räumt ja ein im Verzug zu sein. Hier stellt sich doch eher die Frage ob berechtigte Zusatzkosten oder nicht.
Ich spreche ja eben dieses Grundproblem an, er schreibt er schuldete dieses Geld einem Kommunikationsdienstleister, also handelt es sich wohl um einen monatlich zahlbaren Betrag, da bist Du sofort im Verzug, wenn die Abbuchung nicht klappt, bzw. nach Erhalt der Rechnung 14 Tage Zahlungsziel nicht einhälst.
Was meinst DU denn , was einem Unternehmen für Kosten entstehen durch säumige Zahler ? Liquiditätsengpässe, die durch teure Kredite überbrückt werden müssen. Lass mal von 100.000 Kunden 1% 45 EUR nicht zahlen, dass sind ruckzuck 45.000 EUR die in der Kasse fehlen.....
mfg
Thomas
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quote:
@TheHellion.
Ich muss dir widersprechen in deiner Aussage mit dem anerkannt. der TE hat geschrieben, er hat die Rechnung vor dem Anwaltsbrief beglichen. Damit kann er keine Froderungen der Anwältin anerkennen.
@Jonathan
Stimmt - Hatte ich nicht genau gelesen - es liegen immerhin 10 Tage zwischen Geldeingang und 1 RA Schreiben
lg
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"http://www.youtube.com/watch?v=fLp63WBV-Ic&feature=related"
--- editiert vom Admin
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