Zahlung nach Verzug -> Inkasso

14. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
maexis
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)
Zahlung nach Verzug -> Inkasso

Moin liebe Community,
bei mir hat sich ein dezent kleines Problem eingeschlichen, denn ich habe mitte August '15 etwas bestellt und wollte über Klarna Rechnung zahlen und habe dies wohl etwas verpeilt..
im Dezember '15 kam dann von *** Inkasso ein Brief, dass aus meiner Ursprungsrechnung von 23€ mal eben 135€ geworden sind. Nun frage ich mich erst einmal, wie kommt man auf einen solch hohen betrag.
Ich habe nicht lange gezögert, und unmittelbar nach Erhalt des Briefes die Zahlung an den Ursprungsempfönger(klarna bezahlt)
Heute kam dann erneut ein Brief, dass die Zahlung zwar registriert wurde, ich aber längst im Verzug war. - So ganz seriös scheint *** Inkasso nicht zu sein (5513 Js 7355/09 6 KLs)
allerdings frage ich mich zu diesem Zeitpunkt, inwieweit deren Forderung berechtigt ist, aufgrund meines Verzugs und ob ich mich schlichtweg einfach dagegen wehren kann.
Liebe Grüße

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7 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Um welches Inkasso handelt es sich denn? Es gibt nämlich eines, was zu Klarna zugehörig ist. In diesem Fall kann man ganz grundsätzlich die Inkassogebühren verweigern...

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maexis
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)

das klarna zugehörige Inkassounternehmen ist Ident Inkasso wenn ich nicht falsch liege.
In Meinem Fall geht es allerdings um U.G.V Inkasso

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die haben noch ganz andere Probleme. Ich würde denen schreiben, dass alles längst bezahlt ist und man die Forderung mangels Vorlage einer Vollmacht und mangels Verzug zurückweist, da man auch nie eine Mahnung bekam. Schreiben, dass man bei weiteren Briefen gerne Strafanzeige wegen Nötigung erstattet, auch wenn dieses Inkasso schon ausführliche Bekanntschaft mit der Staatsanwaltschaft gemacht hat.

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#4
 Von 
maexis
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)

Besten Dank!
kurze Frage nochmal. Wie kann ich das verstehen "Zahlzungsrückweisung aufgrund von Verzug" ? - Inwieiweit hat denn das Inkasso einen Verzug vorzuweisen?

Soll das Schriftstück per post gesendet werden oder ginge auch eine E-Mail?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nein. Zurückweisung mangels Verzug. Es mangelt am Verzug. Sprich: Ohne Mahnung gab es keinen Verzug. Die können nicht beweisen, dass du im Verzug warst.

-- Editiert von mepeisen am 14.01.2016 16:46

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Die coeo oder ident Inkassogebühren werden nicht eingeklagt

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Inkassogebühren sind erlaubt aber nicht durchsetzungsfähig
Klarna gehört zu den sogenannten Onlinebezahldiensten
http://www.iff-hamburg.de/index.php?id=1976&viewid=48119

Abgesehen davon ist die rechtsprechung oft nicht unbedingt inkassofreundlich :
http://inkassokosten.wordpress.com/

Ich würde die Forderung deshalb schriftlich zurückweisen

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."



Es ist jedoch trotzdem möglich das das Inkassobüro das Schreiben ignoriert und weitere Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert !
Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig
Gelegentlich wird zusätzlich noch ein RA Schreiben nachgeschoben um den Druck zu erhöheen


-- Editiert von thehellion am 14.01.2016 21:44

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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