Zahlung nur gegen Löschung des Schufa-Eintrages?

16. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 139x hilfreich)
Zahlung nur gegen Löschung des Schufa-Eintrages?

Hallo,

ich habe ein Problem, das mir seit längerem in sämtlichen finanziellen Angelegenheiten das Leben schwer macht.

Kurz geschildert: Vor ca. 3 Jahren Möbel bei der Fa. Neckermann bestellt. Es kam zu Falschlieferungen, Möbel wurden beschädigt geliefert etc. Zahlungen wurden dann von mir irgendwann eingestellt, weil Neckermann sich auf keine Einigung einließ (zahle keine kaputten Möbel).

Erst flogen Mahnungen ins Haus, dann kam Post vom Inkassobüro. Ich dachte, weil diese ja häufig mit Kanzleien zusammenarbeiten, würde sich in diese Richtung vielleicht dann mal eine Einigung herbeiführen lassen. Daher habe ich der Forderung des Inkassobüros zunächst widersprochen. Trotzdem erfolgte ein Eintrag bei der Schufa.

Nun lässt seit Monaten weder das Inkassobüro, noch irgend ein Anwalt irgend etwas von sich hören. Schlafende Hunde soll man nicht wecken. Andererseits will ich die Angelegenheit auch mal aus der Welt haben. Nun habe ich vor, dem Inkassobüro insofern ein wenig Druck zu machen und denen einen Vergleichsbetrag anzubieten, wonach nach Zahlung dieses Betrages die Angelegenheit dann erledigt ist. Logisch, dass ich den Vergleichsbetrag nur bei meiner Bank zwecks Kredit organisieren kann, wenn der Schufa-Eintrag entfernt wird.

Habt Ihr Erfahrung mit solchen Angeboten/Vergleichen? Lassen sich Inkassobüros auf solche Angebote ein?

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33 Antworten
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#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Eine bestrittene Forderung darf nicht bei Schufa eingetragen werden. Wende dich an die Schufa und weise die auf den unrechtmäßigen Eintrag hin.
Die Sache mit Neckermann solltest du bereinigen. Entweder es ist ein Mangel der Ware, dann muss es dafür eine Lösung geben durch Rückgabe, Ersatz oder was auch immer. Ist der Vergang verbockt, z.B. durch langes Aussitzen, dann bleibt evtl. nur zahlen. In solchen Fällen setzt man den Lieferanten in Verzug und lehnt sich dann in aller Ruhe zurück.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#2
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 139x hilfreich)

An die Schufa habe ich mich bereits gewandt. Die sagt aber, sie könne dagegen nichts tun, ich müsse eine Erledigt-Bescheinigung der Gläubigerin vorlegen, worin diese bestätigt, dass die Forderung erledigt ist. Die Übermittlung meines Widerspruchsschreibens reicht der Schufa nicht aus.

Heißt, ich wende mich jetzt am besten an das Inkassobüro und einige mich mit denen auf einen Restbetrag, den ich auf einmal zahle, im Gegenzug dazu müssen diese mir jedoch vorab bestätigen, dass sich die Forderung erledigt hat. Diese Bestätigung kann ich dann an die Schufa schicken, damit ich bei meiner Bank wieder kreditwürdig bin. Anders sehe ich keine Möglichkeit, die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen. Mit dem (unrechtmäßigen) Schufa-Eintrag bekomme ich keinen Kredit.

Ist halt nur die Frage, ob sich das Inkassobüro darauf einlässt...

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#3
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)


Mit der Schufa diskutiert man nicht. Eine bestrittene Forderung ist nicht eintragungsfähig. Fordere sie mit Verweis auf dieses Urteil mit Fristsetzung von 2 Wochen zur Löschung auf. Reagieren sie innerhalb dieser Frist nicht ist jeder Anwalt gerne bereit ihnen für wenig Geld heimzuleuchten.

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"Wenn Ihnen mein Beitrag geholfen hat, freue ich mich sehr über eine positive Bewertung (3-5 Sterne)!"

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#4
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

Die Beklagte in dem Rechtsstreit war mitnichten die Schufa.
Veruteilt wurde hier entweder der Gläubiger oder dessen Vertreter, der die Einmeldung vorgenommen hatte. Und das ist auch der richtige Weg - die Schufa kann weder die Rechtmäßigkeit einer Forderung bestätigen, noch feststellen, ob der Betroffene zu Unrecht in Anspruch genommen wurde.
Das kann ausschließlich die einmeldende Stelle - und die ist in die Pflicht zu nehmen ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#5
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 139x hilfreich)

Ich tippe hier mal auf das Inkasssobüro. Dass die die Eintragung haben vornehmen lassen. Wobei ja zu Unrecht, denn ich habe denen, wie bereits geschildert, ein Widerspruchsschreiben zukommen lassen. Kann man die dafür schadensersatzpflichtig machen?

Oder könnte evtl. die Gläubigerin selbst (Neckermann) schon einen negativen Schufa-Eintrag veranlasst haben, als ich damals die Zahlungen eingestellt habe? Aber so kann es ja eigentlich auch nicht laufen, dass jeder jeden mal eben so an die Schufa melden darf, ohne das die Schufa auch nur einen Finger krumm macht, die Angelegenheit auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen. Wenn das jeder täte um einem anderen eins auszuwischen...

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#6
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

Wahrscheinlich haben Sie Recht mit Ihrer Einschätzung, dass die Eintragung von dem Inkasso Unternehmen vorgenommen wurde. Theoretisch kann das aber jeder tun - das Gesetz kennt keinen Unterschied zwischen dem Gläubiger und dem Gläubigervertreter. Nur die Voraussetzungen der Einmeldung müssen stimmen.

Wenn der Eintrag zu Unrecht erfolgt ist, dann hätten Sie gegen die einmeldende Stelle natürlich auch einen Schadensersatzanspruch. Aber Vorsicht: Welcher mess- bzw. berechenbarer Schaden ist Ihnen denn entstanden!?
Sie hätten allerdings Anspruch auf Sperrung der Daten, bis in der Sache entschieden ist (bedeutet, dass der Vorgang bei der Schufa nicht gelöscht werden muss, aber von dort nicht beauskunftet werden dürfte). Einen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung der Daten haben Sie, wenn die Eintragung sachlich falsch wäre (was aber ggf. ein Gericht entscheiden müsste).

quote:
Ich dachte, weil diese ja häufig mit Kanzleien zusammenarbeiten, würde sich in diese Richtung vielleicht dann mal eine Einigung herbeiführen lassen. Daher habe ich der Forderung des Inkassobüros zunächst widersprochen. Trotzdem erfolgte ein Eintrag bei der Schufa.
Hat das IKU auf Ihren Widerspruch gar nicht reagiert oder haben Sie den Kontakt mit dem IKU vor der abschließenden Klärung eingestellt?
Das Problem ist, dass Sie vielleicht ein Reklamationsrecht gehabt hätten, möglicherweise hätte die Ware auch umgetauscht werden können oder müssen (siehe auch 'Ebenezer' oben). Wenn Sie aber einseitig die Zahlung verweigern, die Ware aber behalten, dann machen Sie es dem Versender einfach, seine Forderungen gegen Sie gerichtlich durchzusetzen.



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#7
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 139x hilfreich)

Die Ware war zum damaligen Zeitpunkt unentbehrlich, da die Möbel aufgrund eines Umzuges bestellt wurden und ich wirklich nichts an Mobiliar hatte.

Ich habe die Schäden bei Neckermann reklamiert (es waren keine großen Schäden, z. B. an der Ledercouch waren vom Transport kleine Macken), diese wiesen aber natürlich erst einmal alles von sich. Habe natürlich weiter "genervt" bis man sich bereit erklärte, sich der Angelegenheit intern zu widmen. Von da an hat sich Neckermann nicht mehr gerührt, meine Erinnerungsschreiben (irgendwann dann auch nicht mehr so nett) blieben kommentarlos.

Dann habe ich irgendwann selbst die Konsequenzen gezogen und die Zahlungen eingestellt. Habe mich vorher natürlich erkundigt, in welcher Höhe ich die Minderung geltend machen kann.

Dann konnte sich Neckermann natürlich wieder melden mit Mahnschreiben.

Mittlerweile sind einige Jahre vergangen und es rührt sich keiner mehr. Nur eben der Schufa-Eintrag ist noch präsent, weswegen ich in der Vergangenheit immer wieder in finanzielle Schwierigkeiten kam, wenn mal plötzlich (z. B. Kfz-Reparatur) einiges an Geld mit Hilfe eines Kredits oder Dispos gebraucht worden wären.

-- Editiert Nugget am 16.03.2012 15:16

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#8
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

Hm - dann sieht es aber schlecht aus:

quote:
Die Ware war zum damaligen Zeitpunkt unentbehrlich, da die Möbel aufgrund eines Umzuges bestellt wurden und ich wirklich nichts an Mobiliar hatte.
Bevor Sie Minderung geltend machen können, müssen Sie dem Vertragsprtner die Möglichkeit zur Instandsetzung oder zum Austausch gewähren ...
Wenn Sie die Möbel behalten und keine Besserung zulassen, ist der Vertragspartner auch nicht verpflichtet Ihnen irgend etwas nachzulassen!?


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#9
 Von 
guest-12328.05.2012 13:24:52
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 58x hilfreich)

Anders als irgendjemand weiter oben geschrieben hat, kann man sich bei einem rechtswidrigen Schufa-Eintrag entweder direkt an die Schufa oder an den angeblichen Gläubiger halten.

Der erste Schritt ist, beide Unternehmen zur Löschung des Eintrags aufzufordern. Wenn nicht reagiert wird, erhebt man entweder
1. Klage gegen die Schufa auf Löschung des rechtswidrigen Eintrags oder
2. Klage gegen den Gläubiger auf Anweisung der Schufa zur Löschung des rechtswidrigen Eintrags.

Sinnvoller ist es, sich direkt an die Schufa zu halten. Die haben keine Lust, sich von dummen Inkasso-Fritzen in aussichtslose Prozesse hineinreiten zu lassen, und werden daher im Regelfall schneller einknicken.

Da Neckermann keine ernsthaften Bemühungen zur Realisierung der Forderung unternommen hat, stehen die Chancen auf die Löschung des Schufa-Eintrags m.E. gar nicht so schlecht. Wenn Neckermann von dem Bestehen der Forderung überzeugt wäre, hätte es Zahlungsklage erhoben. Einen Schufa-Eintrag veranlassen und dann die bestrittene Forderung einfach verjähren lassen, geht so nicht an. Daraus kann man im Regelfall schließen, dass die Forderung mit gutem Grund bestritten wurde.

Eine maßvolle Minderung dürfte man dir kaum anlasten können. Wenn aus deinem Schriftverkehr mit Neckermann hervorgeht, dass du mit vorgeschobenen Argumenten versucht hast, den Preis zu drücken, sieht's anders aus.

-- Editiert Asterixx am 16.03.2012 17:15

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3451x hilfreich)

quote:
und die Zahlungen eingestellt.

Wieso Mehrzahl? Ratenzahlung? Dann stellt sich sowieso die Frage der Vertragsgestaltung für die Finanzierung.

Wieviel Prozent wurde denn der Kaufbetrag gekürzt?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#11
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)


Zustimmung zu Asterixx mit einer kleinen Korrektur:

Von der Schufa kann man bei bestrittenen Forderungen nach §35 BDSG nur die Sperrung, nicht die Löschung verlangen. Da war ich in der Formulierung ungenau.

Der Weg über die Schufa spart einem einstweilen auch die Diskussionen über die Minderung ... ;) .

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#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1826x hilfreich)

Neckermann begeht eine Vertragsverletzung, Neckermann und IB wollen von dieser Vertragsverletzung auch noch profitieren, herrlich.

Ein Titel scheint nicht zu existieren, das Nachdenken über die Einrede der Verjährung angebracht.

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#13
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 139x hilfreich)

Da die Angelegenheit nicht mehr ganz so aktuell ist, weiß ich nur noch, dass sich die damalige Restforderung von Neckermann noch auf ca. 1.000 € belief.

Wenn das Inkassobüro dahingehend mit sich verhandeln lässt, dass die die Löschung des Schufa-Eintrages veranlassen im Gegenzug das ich z. B. einen Restbetrag von € 500 zahle und damit sämtliche Forderungen abgegolten sind, soll mir das nur recht sein. Dann ist die Sache endgültig vom Tisch.

Was mich an der ganzen Sache nur so wütend macht ist die Tatsache, dass ein Schufa-Eintrag Bestand hat, obwohl ich der Forderung widersprochen habe. Und das gleichzeitig die Schufa jegliche Verantwortung von sich weist und damit sozusagen den Freibrief erteilt. Die Schufa hat meines Erachtens zu prüfen, wer wen wegen welcher Forderung meldet und dies ggf. nach erfolgter Prüfung, auch ablehnt. Ein negativer Schufa-Eintrag ist kein Kavaliersdelikt, ich habe es am eigenen Leib zu spüren bekommen bzw. spüre es noch immer. Keine Dispogewährung, kein Kredit, obwohl ich ansonsten alle Kriterien erfülle und kreditwürdig wäre.

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#14
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1826x hilfreich)

quote:
Die Schufa hat meines Erachtens zu prüfen, wer wen wegen welcher Forderung meldet und dies ggf. nach erfolgter Prüfung, auch ablehnt.


Das ist leider nicht der Fall. Ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht, diese Befähigung und Berechtigung zur Prüfung hat die Schufa nicht, sondern nur ein Gericht. Gleichwohl erlaubt das Datenschutzgesetz, eine 'Forderung' in die Schufa einzustellen um den Rechnungsempfänger zur Zahlung zu veranlassen, wenn dieser die Löschung der Schufaeintragung will.

-- Editiert meri am 19.03.2012 09:49

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#15
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

quote:
Gleichwohl erlaubt das Datenschutzgesetz, eine 'Forderung' in die Schufa einzustellen um den Rechnungsempfänger zur Zahlung zu veranlassen, wenn dieser die Löschung der Schufaeintragung will.
Hä!?!?
Das BDSG erlaubt die Speicherung von Daten, wenn die Löschung gefordert wird!? Ihre Gedankensprünge möchte ich lieber nicht haben ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#16
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1826x hilfreich)



.

quote:
Das BDSG erlaubt die Speicherung von Daten, wenn die Löschung gefordert wird!? Ihre Gedankensprünge möchte ich lieber nicht haben


Hääähhhh, wer sollte denn dies behauptet haben, hääähhh??

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

quote:
Gleichwohl erlaubt das Datenschutzgesetz, eine 'Forderung' in die Schufa einzustellen um den Rechnungsempfänger zur Zahlung zu veranlassen, wenn dieser die Löschung der Schufaeintragung will.
Das war von Ihnen. Sie verstehen Ihre eigenen Texte nicht!? Es geht Ihnen schlechter, als ich befürchtet hatte ... :)

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#18
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 139x hilfreich)

Ich denke, meri wollte ausdrücken, dass der Freifahrschein für einen Schufa-Eintrag von einigen Gläubigern bewusst genutzt wird, um den Schuldner damit unter Druck zu setzen und somit zur Zahlung zu bewegen.

Das ist meines Erachtens aber nicht Sinn und Zweck der Schufa. Natürlich ist es hinsichtlich Betrügern, Blendern etc. eine gute Sache, andere, z. B. Kreditinstitute, vor solchen Leuten zu schützen. Leider geht diese Ansicht aber in Fällen wie meinem komplett fehl und dagegen sollte gesetzlich etwas getan werden.

Es kann einfach nicht sein, dass Gläubiger einen Schufa-Eintrag als Druckmittel bei der Bezahlung von Rechnungen schamlos ausnutzen können und sich nach Bezahlung, und das ist ja das Schlimme, einen feuchten Kehricht um die Angelegenheit kümmern. Der Schuldner ist in dem Fall das Opfer. Und ich finde, da sollte dann auch dem Schuldner das Recht zustehen, gegen den Gläubiger vorzugehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)


Zunächst mal könnten und sollten Sie gegen einen Gläubiger vorgehen, wenn Sie tatsächlich zu Unrecht in Anspruch genommen werden bzw. worden sind. Das ist auch und nicht zuletzt in dessen Sinne.

quote:<hr size=1 noshade>Es kann einfach nicht sein, dass Gläubiger einen Schufa-Eintrag als Druckmittel bei der Bezahlung von Rechnungen schamlos ausnutzen können und sich nach Bezahlung, und das ist ja das Schlimme, einen feuchten Kehricht um die Angelegenheit kümmern. <hr size=1 noshade>
So ist es ja auch gar nicht - so wird es nur zu gerne von den Betroffenen dargestellt ... :)
Der Gläubiger ist
1. gehalten, den Betroffenen vor der Einmeldung gem. [URL=http://dejure.org/gesetze/BDSG/28a.html]§ 28a Abs.1 Nr.4c BDSG [/URL] über die bevorstehende Einmeldung zu informieren, und
2. gehalten, Änderungen in den einmeldbaren Vorgängen der Auskunftei gem. [URL=http://dejure.org/gesetze/BDSG/28a.html]§ 28a Abs.3 BDSG [/URL] innert eines Monats mitzuteilen.
Nach der Bezahlung müssten der Gläubiger oder dessen Vertreter also die Erledigung weitermelden und diese könnte dann - so der [URL=http://dejure.org/gesetze/BDSG/35.html]§35 Abs.2 Nr.4 BDSG [/URL] bis zum Ende des dritten Kalenderjahrs beauskunftet werden.



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#20
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1826x hilfreich)

quote:
Das ist meines Erachtens aber nicht Sinn und Zweck der Schufa.


Datenhandel ist ein einträgliches Geschäft. Ob die Übermittlung von Daten an die Schufa berechtigt sind oder nicht, das ist völlig Nachrangig. Was zählt, das ist Gewinnoptimierung, sowohl von Inkassobüros wie auch der Schufa selbst.
Inkassobüros werden von ihren Auftraggebern sowieso entweder pro Auftrag oder pauschal bezahlt. Gezahlte Inkassogebühren erhöhen auf jeden Fall den Gewinn.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

quote:
Ob die Übermittlung von Daten an die Schufa berechtigt sind oder nicht, das ist völlig Nachrangig.
Ich glaube nicht, dass die Schufa dieser Meinung ist. Und ich glaube noch viel weniger, dass Sie Belege für Ihre Aussage haben (wie so oft).
quote:
Was zählt, das ist Gewinnoptimierung, sowohl von Inkassobüros wie auch der Schufa selbst.
Alles andere wäre ja wohl auch blöd! :)

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#22
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1826x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Und ich glaube noch viel weniger, dass Sie Belege für Ihre Aussage haben (wie so oft). <hr size=1 noshade>



..die 'Gegenargumente' werden immer ärmlicher :party:

Zitat:
Der Gläubiger ist
1. gehalten, den Betroffenen vor der Einmeldung gem. § 28a Abs.1 Nr.4c BDSG über die bevorstehende Einmeldung zu informieren, und


Ein Gläubiger ist dann ein Gläubiger, wenn er einen Titel hat.....ist das so schwer zu verstehen?
Der § 28a verwendet den Begriff 'Betroffener', nicht Schuldner, ohmanomannomann

-- Editiert meri am 19.03.2012 12:11

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

Wo steht denn, dass ein 'Gläubiger' nur 'Gläubiger' ist, wenn er einen Titel hat ... !? Herr lass' Hirn in Massen regnen ... :)

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#24
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1826x hilfreich)

quote:
Herr lass' Hirn in Massen regnen ...


na dann aber, tritt schnell ins Freie, vielleicht hilft es :party:

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Also fassen wir mal das Problem des TE zusammen. Er bekommt Ware welche er nicht zahlt bzw, um einen wahrscheinlich gro0en Betrag kürzt. Jetzt will er die Restforderung doch anerkennen und per Vergleich zahlen. Natürlich nur wenn vorher die Schufa gelöscht wird.

1. ob die Einmeldung der Fdg nun korrekt war kann man anhand des Falles und der Ausführungen vom TE nicht so genau sagen. Aber einen Fall ohne Weiteres kann das IB nicht löschen.

2. Wie wäre es wenn sich der TE einfach mit dem IB in Verbindung setzt und mal den aktuellen Verfahrensstand erfragt. Wie lange ist der Fall denn her?? Gab es einen MB dem widersprochen wurde oder wo genau wurde der Fdg widersprochen?? Wieviel haben die Möbel damals gekostet und was genau wurde davon bezahlt??

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 139x hilfreich)

Also, bestellt wurden die Möbel im Jahr 2009.
Gekostet hat der Spaß insgesamt um die 2.800 €.
Restbetrag bei Einstellung der Ratenzahlung war noch ca. 1.100 €.

Es gab keinen Mahnbescheid. Ich habe bei Erhalt des ersten Schreibens des Inkassobüros der Forderung widersprochen.

Wie gesagt, um die Angelegenheit nunmehr endgültig vom Tisch zu haben, bin ich gerne bereit, mich auf einen Vergleichsbetrag von sagen wir mal 600 € mit dem IB zu einigen. Nur wie soll ich an das Geld kommen wenn der Schufa-Eintrag mir den dafür notwendigen Kredit/Dispo verwehrt? Das ist ja immer das Tolle wenn IB's einen Schufa-Eintrag veranlassen, aber gleichzeitig die große Kohle sehen wollen. Damit sägen die sich selbst den Ast ab wo 'se drauf sitzen.

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1826x hilfreich)

quote:
Das ist ja immer das Tolle wenn IB's einen Schufa-Eintrag veranlassen, aber gleichzeitig die große Kohle sehen wollen. Damit sägen die sich selbst den Ast ab wo 'se drauf sitzen.


Die Schufa behauptet auf einer ihrer Internetseite, daß sie deshalb bestehe, um Leute vor Überschuldung zu schützen :neck:

Eine Eintragung hindert in der Tat daran, eine Forderung, die berechtigt entstanden ist, auszugleichen. Sie schützt also nicht vor Überschuldung, sondern verhindert, dass Rechnungssteller befriedigt werden können.....was wiederum IB' s und Anwälte befriedigt.... :devil:

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 139x hilfreich)

Tja meri, daran sieht man mal wieder in was für einem Land wir leben und dass zuviel Bürokratie auch schädlich sein kann.

Ich denke, die schwierigste Aufgabe steht mir noch bevor und zwar den Pappnasen vom IB verständlich zu machen, dass es ohne Löschung keine Kohle gibt.
Wenn ich die schlafenden Hunde wecke kommen die mir wahrscheinlich mit einer sog. Ratenzahlungsvereinbarung die dann wiederum Gebühren auslösen soll, die wiederum gerichtlich nicht durchsetzbar sind. Oh man...

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#29
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

Nein, dann kommen sie mit dem Mahn- und dann mit dem Vollstreckungsbescheid.
Und ich werde verwundert zur Kenntnis nehmen, wenn die den zurück ziehen - bei der Vorgeschichte.

quote:
Gekostet hat der Spaß insgesamt um die 2.800 €.
Restbetrag bei Einstellung der Ratenzahlung war noch ca. 1.100 €.
Da war ja kaum die Hälfte bezahlt!? Was waren denn das für 'Schäden', die sie 'berechtigt haben' fast die Hälfte der ausstehenden Forderung einzubehalten? :)
Ich glaube, dass es Ihnen schwer fallen dürfte, das dem Gericht klar zu machen.
Im Übrigen, ich hatte schon darauf hingewiesen, hatten Sie die Verpflichtung dem Verkäufer bis zu 2 Mal Besserung anzubieten. Sie sagen, das ging nicht, da Sie die Möbel brauchten. Dann brauchte der Verkäfer auch nicht zu bessern!?
Machen Sie, was Sie denken ... :)


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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 139x hilfreich)

Im Grunde genommen gebe ich einigen Vorrednern recht die sagen, dass es falsch war die Ratenzahlungen einfach einzustellen. Ich bin auch nicht der Typ Mensch der der Auffassung ist, was er nicht bezahlen will bezahlt er dann auch einfach nicht.

Ich plädiere derart aufgrund der Gesamtsituation. Warum soll man sich wegen der Sache noch weiter streiten?! Das IB hat von mir noch keinen Cent gesehen und ich habe durch den Schufa-Eintrag nur Nachteile im alltäglichen Leben. Ich erhoffe mir Vernunft auf Seiten des IB. Gerade im Hinblick darauf das seit gut 1 Jahr Funkstille herrscht. Durch eine Einmalzahlung verdienen die etwas und ich habe im Gegenzug diesen blöden Schufa-Eintrag aus der Welt. Und Neckermann selbst hat mit der Angelegenheit sowieso nichts mehr zu tun.

So gesehen will ich es ja auch nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Das IB auch nicht, denn sonst wäre unlängst etwas dahingehend passiert. Es geht auch nicht mehr um die Möbel. Es geht mir einfach nur noch darum endlich diesen blöden Schufa-Eintrag vom Tisch zu kriegen.

-- Editiert Nugget am 20.03.2012 13:09

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