Hallo Leute,
eine Zahlung i.H.v. 14,99€ ist bei mir wegen meinem Umzug usw. etwas untergegangen. Heute habe ich überraschend eine Email von Riverty-Inkasso erhalten. Darin werde ich aufgefordert 14,99€ zzgl. 21€ Gebühr zu zahlen.
Zu den 21€ steht in der Mail: "Inkassovergütung aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) gem. § 13e Abs. 1 RDG in Anlehnung an
§§ 2, 13 RVG i.V.m. VV RVG aus Gegenstandswert 14,99 EUR:
0,5 Gebühr (Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG) 15,00 EUR zzgl. Auslagen (Nr. 7002 VV RVG) 3,00 EUR zzgl 3,00 EUR Mahngebühren"
Nun habe ich vorher nie eine Mahnung erhalten und hab den Betrag in Höhe von 14,99€ auch direkt bezahlt. Sind die restlichen 21€ denn berechtigt? Müsste ich nicht erstmal eine Mahnung erhalten?
Beste Dank schonmal!
Zahlung zu spät, Email von Riverty-Inkasso
24. November 2022
Thema abonnieren
Frage vom 24. November 2022 | 10:29
Von
Status: Schüler (168 Beiträge, 15x hilfreich)
Zahlung zu spät, Email von Riverty-Inkasso
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#1
Antwort vom 24. November 2022 | 10:35
Von
Status: Senior-Partner (6380 Beiträge, 1373x hilfreich)
ZitatNun habe ich vorher nie eine Mahnung erhalten :
Das ist auch nicht erforderlich. Leider hält sich dieser Irrglaube sehr hartnäckig
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/inkassokosten-drohen-auch-ohne-mahnung-13694
#2
Antwort vom 24. November 2022 | 22:05
Von
Status: Praktikant (778 Beiträge, 84x hilfreich)
Zitateine Zahlung i.H.v. 14,99€ ist bei mir wegen meinem Umzug usw. etwas untergegangen. :
Wann war das Zahlungsziel, und wann wurde bezahlt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. November 2022 | 22:17
Von
Status: Unbeschreiblich (116023 Beiträge, 39199x hilfreich)
ZitatMüsste ich nicht erstmal eine Mahnung erhalten? :
Nö, man muss nur in Verzug sein.
Das geht auch ohne Mahnung.
#4
Antwort vom 25. November 2022 | 10:56
Von
Status: Student (2048 Beiträge, 314x hilfreich)
ZitatDas ist auch nicht erforderlich. :
Wenn man als Gläubiger aber glaubt einen Anspruch auf die Erstattung von Mahngebühren zu haben, dann ist sie sehr wohl erforderlich.
Insgesamt halte ich die 15 EUR Inkassogebühr und 3 EUR Auslagen in Ordnung.
Lediglich die Mahngebühren sollten meiner Meinung nach nachgewiesen werden (insbesondere, da es offenbar keine Mahnung gab).
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