Hallo Leute,
eine Zahlung i.H.v. 14,99€ ist bei mir wegen meinem Umzug usw. etwas untergegangen. Heute habe ich überraschend eine Email von Riverty-Inkasso erhalten. Darin werde ich aufgefordert 14,99€ zzgl. 21€ Gebühr zu zahlen.
Zu den 21€ steht in der Mail: "Inkassovergütung aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) gem. § 13e Abs. 1 RDG in Anlehnung an
§§ 2, 13 RVG i.V.m. VV RVG aus Gegenstandswert 14,99 EUR:
0,5 Gebühr (Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG) 15,00 EUR zzgl. Auslagen (Nr. 7002 VV RVG) 3,00 EUR zzgl 3,00 EUR Mahngebühren"
Nun habe ich vorher nie eine Mahnung erhalten und hab den Betrag in Höhe von 14,99€ auch direkt bezahlt. Sind die restlichen 21€ denn berechtigt? Müsste ich nicht erstmal eine Mahnung erhalten?
Beste Dank schonmal!
Zahlung zu spät, Email von Riverty-Inkasso
24. November 2022
Thema abonnieren
Frage vom 24. November 2022 | 10:29
Von
Status: Schüler (183 Beiträge, 15x hilfreich)
Zahlung zu spät, Email von Riverty-Inkasso
#1
Antwort vom 24. November 2022 | 10:35
Von
Status: Gelehrter (10037 Beiträge, 2099x hilfreich)
Zitat :Nun habe ich vorher nie eine Mahnung erhalten
Das ist auch nicht erforderlich. Leider hält sich dieser Irrglaube sehr hartnäckig
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/inkassokosten-drohen-auch-ohne-mahnung-13694
#2
Antwort vom 24. November 2022 | 22:05
Von
Status: Student (2051 Beiträge, 285x hilfreich)
Zitat :eine Zahlung i.H.v. 14,99€ ist bei mir wegen meinem Umzug usw. etwas untergegangen.
Wann war das Zahlungsziel, und wann wurde bezahlt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. November 2022 | 22:17
Von
Status: Unbeschreiblich (130997 Beiträge, 41626x hilfreich)
Zitat :Müsste ich nicht erstmal eine Mahnung erhalten?
Nö, man muss nur in Verzug sein.
Das geht auch ohne Mahnung.
#4
Antwort vom 25. November 2022 | 10:56
Von
Status: Student (2773 Beiträge, 458x hilfreich)
Zitat :Das ist auch nicht erforderlich.
Wenn man als Gläubiger aber glaubt einen Anspruch auf die Erstattung von Mahngebühren zu haben, dann ist sie sehr wohl erforderlich.
Insgesamt halte ich die 15 EUR Inkassogebühr und 3 EUR Auslagen in Ordnung.
Lediglich die Mahngebühren sollten meiner Meinung nach nachgewiesen werden (insbesondere, da es offenbar keine Mahnung gab).
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