Zahlungsaufforderung Delta Inkasso

7. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Arex123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsaufforderung Delta Inkasso

Hallo liebes Forum,
eine Bekannte (Nennen wir Sie A) hat von der Firma Delta Inkasso eine Zahlungsaufforderung über ca. 100€ bekommen bzw. wurde der Brief an die Adresse ihrer Eltern geschickt (dort wohnt A schon seit Jahren nicht mehr - sie ist dort auch nicht gemeldet).
Hier schon meine erste Frage: Sollte man hierauf überhaupt reagieren, da die Adresse ja nicht korrekt ist?
In dem Schreiben wird A aufgefordert ca. 100€ zu bezahlen oder per beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung ca. 150€ zu bezahlen. Aus dem Schreiben ist nicht klar ersichtlich woher die Forderung kommt bzw. wie sie sich zusammensetzt. Es wird lediglich ein Kaufvertrag von Juli 2021 erwähnt und in der Überschrift findet man den Namen der Firma Paij Service (die komischerweise die gleiche Adresse wie Delta Inkasso hat) als auch den Namen einer Bäckerei. Klar gesagt woher die Forderung kommt wird aber nicht. Es liegt aber auch weder die ursprüngliche Rechnung bzw. der Kaufvertrag bei, noch eine klare Auflistung/Rechnung wie der Betrag zustande kommt.
Leider kann sich A auch nicht mehr an den Vorgang erinnern.
Es steht auch geschrieben, dass A auf mehrmalige Zahlungsaufforderungen nicht reagiert habe. Dies entspricht nicht der Wahrheit, da weder bei A noch bei den Eltern irgendwelche Zahlungsforderungen eingegangen sind. Auch wirkt der Rest des Schreibens sehr unseriös (Androhung von Zwangspfändung etc. fett geschrieben und mit mehreren Ausrufezeichen).
Über die Google Suche findet man auch die Seite Anwalt.de bzw. e-commerce-kanzlei.de, die wohl solche Fälle auch schon bekommen haben, genau von diesen Firmen (Paij und Delta). Hier wird geraten auf keinen Fall zu bezahlen oder die Ratenzahlungsvereinbarung zu unterschreiben. Das haben wir auch auf keinen Fall vor.
Nun ist aber die Frage, wie man sonst reagieren soll.
Einfach gar nicht antworten und auf gerichtlichen Mahnbescheid warten?(Wie wahrscheinlich ist es überhaupt, dass ein Mahnbescheiid in diesem Fall kommt? Ich weiß, Sie können auch nicht hellsehen, aber vielleicht gibt es ja Erfahrungswerte.)
Per Einschreiben widersprechen? Wenn ja sollte man hier erwähnen, dass die angeschriebene Adresse falsch ist? Und was sollte man hier reinschreiben? Ich habe schon ein paar Vorlagen gefunden, die aber nicht zu 100% passen.
Vielen Dank schon mal für Ihre Antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2397 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Arex123):
Hier schon meine erste Frage: Sollte man hierauf überhaupt reagieren, da die Adresse ja nicht korrekt ist?

Man muss sich schon entscheiden entweder hat man den Brief erhalten oder die Eltern schicken diesen zurück mit dem Vermerk "versehentlich geöffnet, Empfänger hier nicht wohnhaft".

Entscheidet sich A dafür das Schreiben erhalten zu haben, so würde ich antworten:
Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf ihr Schreiben vom ... teile ich mit, dass mir die Forderung unbekannt ist. Sie wollen diese bitte detailliert belegen.

Des Weiteren ist meine aktuelle Anschrift:
....

Vorsichtshalber weise ich darauf hin, dass die Forderung von mir bestritten ist und ich somit der Meldung an Auskunfteien widerspreche.

MfG
....


Zitat (von Arex123):
Es wird lediglich ein Kaufvertrag von Juli 2021 erwähnt und in der Überschrift findet man den Namen der Firma Paij Service (die komischerweise die gleiche Adresse wie Delta Inkasso hat) als auch den Namen einer Bäckerei.

Klingt nach Zahlung mit Karte ohne ausreichende Deckung

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Arex123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich denke A wird es so machen wie von Ihnen vorgeschlagen und ein Einschreiben (Widerspruch) an die Inkasso Firma schicken.
Es ist doch richtig, dass der Kaufvertrag von der Inkasso Firma bewiesen werden muss oder?
Da dies mit einem gewissen Aufwand verbunden ist gehe ich davon aus, dass dieser Verein es vermutlich es mit weiteren unseriösen Briefen versuchen wird. Hierauf sollte man dann aber nicht weiter eingehen, außer es wird wirklich der Kaufvertrag nachgewiesen und der Rechnungsbetrag erläutert. Ist das richtig?

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#3
 Von 
guest-12303.04.2023 08:40:41
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Arex123):
Es ist doch richtig, dass der Kaufvertrag von der Inkasso Firma bewiesen werden muss oder?

ja
Zitat (von Arex123):
Da dies mit einem gewissen Aufwand verbunden ist gehe ich davon aus, dass dieser Verein es vermutlich es mit weiteren unseriösen Briefen versuchen wird.

Inkasso fragt bei Gläubiger an und leitet dies weiter, ist kein Aufwand sondern innerhalb kurzer Zeit erledigt.

Zitat (von Arex123):
Hierauf sollte man dann aber nicht weiter eingehen, außer es wird wirklich der Kaufvertrag nachgewiesen und der Rechnungsbetrag erläutert. Ist das richtig?

Würde ich auch so machen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Arex123):
Sollte man hierauf überhaupt reagieren, da die Adresse ja nicht korrekt ist?

Das Schreiben ist unstreitig zugestellt worden, mit allen negativen Folgen.
Insofern wäre es unsinnig darauf nicht zu reagieren.



Zitat (von Arex123):
Es ist doch richtig, dass der Kaufvertrag von der Inkasso Firma bewiesen werden muss oder?

Der Gläubiger muss die Berechtigung der Forderung beweisen.



Zitat (von Arex123):
Hierauf sollte man dann aber nicht weiter eingehen, außer es wird wirklich der Kaufvertrag nachgewiesen und der Rechnungsbetrag erläutert. Ist das richtig?

Richtig, eine unnütze Brieffreundschaft muss man nicht frühren.
Einmal gerichtsfest widersprechen reicht, dann abwarten ob überhaupt was sinnvolles kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Arex123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antworten

Zitat (von Harry van Sell):
Der Gläubiger muss die Berechtigung der Forderung beweisen.

Am Vorgehen, nämlich dem Inkassounternehmen den Widerspruch zu schicken ändert das aber nichts oder?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2271 Beiträge, 356x hilfreich)

Im Übrigen würde ich (da der Verdacht über eine zurückgegangene Kartenzahlung besteht) mal prüfen, ob die Hausbank (bzw. alle kartenausebenden Institute von denen man Karten hat) denn die aktuelle Adresse haben.

Im Idealfall findet man genau eine Bank mit der alten Adresse und weiss für sich selbst zumindest mal, um welche Karte es sich gehandelt hat. Falls bei allen Banken die aktuelle Adresse bekannt ist, wäre datenschutzrechtlich zu klären, wie das Inkasso an die alte Adresse gekommen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Arex123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben nun einen Widerspruch formuliert, dabei haben wir uns am Vorschlag von Ex-Inkassomitarbeiter und dem Muster eines Rechtsanwalts orientiert.
Nun wäre meine Frage, ob das so in Ordnung ist bzw. ob sie daran etwas ändern oder ob sie das so abschicken würden.
Wir möchten ja nicht in der Kategorie "DUMM" landen :) , daher will ich hier 110% sicher gehen.
Vielen Dank schon mal.


Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf ihr Schreiben mit der Rechnungsnummer ... teile ich mit, dass mir die Forderung unbekannt ist.
Daher widerspreche ich hiermit der geltend gemachten Hauptforderung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Ich fordere Sie dazu auf mir den Vertragsschluss in verständlicher und gerichtstauglicher Art und Weise zu beweisen. Außerdem möchten Sie bitte die Zusammensetzung der Forderung detailliert belegen.

Zudem fordere ich Sie auf, meine gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Sofern eine Löschung bestimmter Daten nicht möglich ist, sind die Daten zu sperren.
Ich untersage Ihnen jegliche weitere Verwendung und Übermittlung der bereits zu meiner Person vorhandenen Daten, für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich die unverzügliche Sperrung.

Des Weiteren ist meine aktuelle Anschrift:
....

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Arex123):
Außerdem möchten Sie bitte die Zusammensetzung der Forderung detailliert belegen.

Bitten muss niemand befolgen.
Bitten werden von Inkassos regelmäßig ignoriert.

Immer möglichst klare Ansagen / Forderungen.



Zitat (von Arex123):
Sofern eine Löschung bestimmter Daten nicht möglich ist, sind die Daten zu sperren.

Diese Forderung würde dazu führen, das man weder die Beweise liefern könnte noch berechtigte Forderungen erfüllen könnte.
Sie ist daher nichtig und nicht zu beachten.

Ich verwende immer die Formulierung "Sofern eine Löschung bestimmter Daten nicht möglich ist, sind die Daten entsprechend zu sperren"


Des weiteren verwende ich eine auf die DSGVO angepasste Variante des "T5F" zwecks Datenauskunft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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