Zahlungsaufforderung Inkasso nach 18 Jahren

14. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
patmo1979
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Zahlungsaufforderung Inkasso nach 18 Jahren

Hallo liebe Forumsmitglieder,

unser Jahr fängt gut an. Meine Frau hat folgenden Brief vom Bad Homburger Inkasso erhalten:
Es geht um eine Forderung aus dem Jahr 1999 für eine wohl nicht bezahlte Versicherung.

https://picload.org/view/ddlplcdi/1.jpg.html

Im ersten Moment konnte meine Frau sich keinen Reim daraus machen, worum es genau geht.
Daraufhin haben wir ein Brief per Einschreiben an das Inkasso Unternehmen geschickt, mit der Aufforderung uns folgende Unterlagen zu senden:
- Vollstreckungsbescheid
- Vertragskopie
- Abtretungsurkunde
- detaillierte Forderungsaufstellung
- Kopien des damaligen Schriftverkehrs
- Belege der ordentlichen Zustellung aller Schreiben etc.

Die Antwort lies nicht lange auf sich warten:

Anschreiben:

https://picload.org/view/ddlplciw/2.jpg.html

Vollstreckungstitel:

https://picload.org/view/ddlplcpw/3.jpg.html

Forderungsaufstellung:

https://picload.org/view/ddlplcwl/4.jpg.html
https://picload.org/view/ddlplcwi/5.jpg.html

Vollmacht:

https://picload.org/view/ddlplirr/6.jpg.html


Als diese Antwort kam, konnte sich meine Frau, auch dank Rücksprache mit ihrer Mutter, sich wieder erinnern. Es geht sich um eine nicht bezahlte UV. Diese hat meine Frau (damals waren wir noch kein Paar) in Ihrer Lehrzeit abgeschlossen und das war wohl damals zu viel Geld etc....
Wir leben seit dem Jahr 2001 zusammen. Sind zweimal umgezogen. Haben uns immer ordentlich umgemeldet. In den ganzen Jahren kam nicht eine Zahlungsaufforderung, Kontaktaufnahme, Schreiben etc.

Wie können wir jetzt vorgehen?
Dem Schreiben fehlt ja noch die Vertragskopie, die Belege der ordentlichen Zustellung.
Sind die Zinsen überhaupt zu zahlen? Können wir die Verwirkungskarte spielen?


Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten und Hilfe.









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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Verjährte Zinsen sind zu streichen. Passt die Adresse vom MB/VB?

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#2
 Von 
patmo1979
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Tasti123,

welche Zinsen sind verjährt? bzw. ab wann?
MB? Ich schätze Mahnbescheid?
VB? Vollstreckungsbescheid?

Ist mit dem Mahnbescheid die Zahlungsaufforderung vom Inkassounternehmen gemeint?

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Der Mahnbescheid wird vor dem Vollstreckungsbescheid zugestellt. Im Prinzip für euch egal. Stimmt die damalige Anschrift im VB?
Vertragsunterlagen müssen euch nicht vorgelegt werden und die wird auch keiner mehr haben oder raussuchen.
Die Zinsen vor 2015 sind verjährt, wobei die FA wirklich gut aussieht und ob man sich wegen 5 Euro streitet bleibt euch überlassen.
Die Vollmacht könnte man angreifen weil sie nicht personalisiert ist aber da kommt es drauf an was ihr erreichen wollt.

Lösche die Links mit den Aktenzeichen!!!

-- Editiert von Ex Inkassomitarbeiter am 14.01.2018 15:09

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
wobei die FA wirklich gut aussieht

Sehe ich völlig anders.

Zitat:
und ob man sich wegen 5 Euro streitet bleibt euch überlassen.

Das sind doch deutlich mehr als 5€.

- Für die Inkassokosten vom 18.9.2015 gibt es keinen Grund.
- Für die Auslagenpauschale genauso wenig.
- Die Kosten der Anschriftenermittlung sind mit 2mal 17,85€ deutlich zu hoch für eine einfache Meldeamtanfrage.
Wie oft ist sie umgezogen?

Ich würde dem Inkasso schreiben, es möge doch erst mal die verjährten Zinsen streichen (immerhin knapp unter 200€). Dass es zudem die Inkassokosten und Auslagenpauschale vom 18.9.2015 ersatzlos streichen soll, da diese frei erfunden sind und nicht tituliert sind. Dann soll es doch mal die Adressanfragen begründen und mittels Rechnungskopie belegen.

Zitat:
Stimmt die damalige Anschrift im VB?

Unbedingt mal diese Frage beantworten. Denn wenn der Titel nicht richtig zugestellt wurde, ist er ggf. noch angreifbar.

Zitat:
Die Vollmacht könnte man angreifen weil sie nicht personalisiert ist aber da kommt es drauf an was ihr erreichen wollt.

Ja. Aber dieses Vollmachtsspiel verärgert natürlich nur. Kann man machen, wenn es gute Gründe gibt (beispielsweise dubiose Forderungen, Personenverwechslungen, so wie damals bei Quelle usw.) oder wenn das Inkasso einen ärgert. Als Form des Zurücktretens.
Auf eine korrekte Forderungsaufstellung zu bestehen, verärgert das Inkasso schon genug ;-)

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
patmo1979
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

wow...danke schon mal für die hilfreichen Antworten.

Das Bild mit dem Aktenzeichen ist gelöscht. Danke für den Hinweis.

Zitat (von mepeisen):
Stimmt die damalige Anschrift im VB?


Ja. Die damalige Anschrift ist korrekt.

-- Editiert von patmo1979 am 14.01.2018 21:14

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#6
 Von 
patmo1979
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde dem Inkasso schreiben, es möge doch erst mal die verjährten Zinsen streichen (immerhin knapp unter 200€ . Dass es zudem die Inkassokosten und Auslagenpauschale vom 18.9.2015 ersatzlos streichen soll, da diese frei erfunden sind und nicht tituliert sind. Dann soll es doch mal die Adressanfragen begründen und mittels Rechnungskopie belegen.


Ab welchen Zeitraum sind die Zinsen verjährt? Rückwirkend 3 Jahre? also alle vor dem 23.12.14 (das erste Schreiben wurde am 23.12.17 erstellt?

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Es zählt immer das komplette Jahr, sprich alle Zinsen vor dem 01.01.2014.

Hat deine Frau pfändbares Einkommen/Vermögen?

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Es zählt immer das komplette Jahr, sprich alle Zinsen vor dem 01.01.2014.

Mit Ausnahme der bereits im Titel ausgerechneten Zinsen. Die bleiben auch 30 Jahre stehen :-)

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#9
 Von 
patmo1979
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Es zählt immer das komplette Jahr, sprich alle Zinsen vor dem 01.01.2014.

Hat deine Frau pfändbares Einkommen/Vermögen?



Warum ist das wichtig?

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Warum ist das wichtig?

Das wird wichtig, wenn man verhandeln will statt das Durchsetzbare komplett zu bezahlen. Denn wo nichts ist, kann nichts geholt werden. Und wenn man verhandeln will, sollte man seinen Verhandlungspartner nicht zu sehr verärgern.

Signatur:

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#11
 Von 
patmo1979
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Warum ist das wichtig?

Das wird wichtig, wenn man verhandeln will statt das Durchsetzbare komplett zu bezahlen. Denn wo nichts ist, kann nichts geholt werden. Und wenn man verhandeln will, sollte man seinen Verhandlungspartner nicht zu sehr verärgern.


Ja. Sie hat ein Einkommen.
Wir haben auch kein Problem damit, die im VB geforderte Summe zu bezahlen. Nur hat es 18 Jahre lang keinen interessiert bzw. Ist es von unserer Seite auch in den Jahren in Vergessenheit geraten.
Wir möchten nur versuchen die Summe zu minimieren!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
patmo1979
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo liebe Forumsmitglieder,

nach langer Zeit haben wir Antwort vom Inkassobüro bzw. der Anwaltskanzlei zum o.g. Fall erhalten.

Die verjährten Zinsen sind berichtigt worden und wir haben eine neue Kostenaufstellung erhalten.

Auf folgende Punkte meinerseits wurde kaum bzw. bin ich damit nicht zufrieden:

"Dass es zudem die Inkassokosten und Auslagenpauschale vom 18.9.2015 ersatzlos streichen soll, da diese frei erfunden sind und nicht tituliert sind. Dann soll es doch mal die Adressanfragen begründen und mittels Rechnungskopie belegen."

Das habe ich in meinen Schreiben vom 21.01.18 auch gefordert. Werden aber in der neuen Kostenaufstellung wieder aufgeführt.

https://picload.org/view/dacdioor/cci18032018_00000.png.html

https://picload.org/view/dacdiola/cci18032018_00001.png.html

https://picload.org/view/dacdiocr/cci18032018_00002.png.html

Sollte ich nochmals Einspruch einlegen? Hat das Hoffnung auf Erfolg?
Dank im Voraus

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Sollte ich nochmals Einspruch einlegen? Hat das Hoffnung auf Erfolg?
Dank im Voraus


Es lohnt nicht, Brieffreundschaften mit denen zu führen. Du kannst die Posten auch selber streichen.
Überweise den unstrittigenTeil der FA an das Inkasso und verlange per Einschreiben den entwerteten Titel innerhalb von 2 Wochen zurück.


-- Editiert von hausfrau66 am 19.03.2018 10:47

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