Hallo zusammen,
meinem Mann wurde 1998 ein Mahnbescheid
zugeschickt. Lt. Anwaltsbrief folgte ein Jahr später wohl ein Vollstreckungsauftrag, diesen hat mein Mann nie erhalten oder evtl. wurde dieser von seiner Mutter angenommen. Letzte Woche habe ich mir die Unterlagen angefordert und der Anwalt hat mir nur eine Kopie des zugeschickten Mahnbescheids zurück geschickt.
Kann man da gegen angehen weil es schon so lange zurück liegt oder muß man trotz keiner vorliegenden Unterlagen zahlen??
Danke für eure Hilfe!
Zahlungsaufforderung - Mahnbescheid
14. Februar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 14. Februar 2007 | 18:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsaufforderung - Mahnbescheid
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Februar 2007 | 18:52
Von
Status: Beginner (144 Beiträge, 16x hilfreich)
Eine Kopie des Schuldtitels (Vollstreckungsbescheid) sollte Ihnen der Anwalt schon vorlegen. Nur der Mahnbescheid reicht nicht, denn: Ist - aus was für Gründen auch immer - aufgrund des MB kein Vollstreckungsbescheid ergangen, dürfte die Forderung (je nach dem um was es sich handelt) verjährt sein.
Gruß
Sparafucile
#2
Antwort vom 14. Februar 2007 | 19:36
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
wie von @Sparafucile empfohlen :
Kopie des Titels einfordern
lg
Und jetzt?
Schon
267.763
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
18 Antworten
-
2 Antworten
-
16 Antworten
-
16 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
Top Inkasso Themen
-
33 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten