Zahlungsaufforderung - Muss ich die 85,25 Euro bezahlen ?

30. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Vjalla
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Zahlungsaufforderung - Muss ich die 85,25 Euro bezahlen ?

Ich habe am 31.05.2007 in einem Sportgeschäft einen Einkauf über 50,75 Euro getätigt und diesen mit meiner EC Karte gezahlt.

Am 01.06. bin ich zu einer anderen Bank gewechselt.

Am 23.07.07 bekomme ich eine Zahlungsaufforderung von der ICP GmbH (Forderungs- u. Risikomanagement) über 85,25 Euro mit div. Drohungen wie Mahn- u. Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Lohnpfändung, Schufa Eintragungen etc und hab zehn Tage Zeit das Geld zu überweisen. In dem SChreiben steht das Sportgeschäft hat ICP damit beauftragt weil das Geld nicht angekommen ist.

Ist es rechtens das ich nun die 85 Euro überweisen muss an ICP ? Ich hab mit EC Karte gezahlt und auch die Meldung Zahlung erfolgt am Terminal erhalten und auch den Kassenbon. Ich bin ja nicht SChuld daran wenn das Geld von der Bank nicht an das Geschäft überwiesen wird. Ich war auch zahlungsfähig. Trotz des Bankwechsels muss mir meine alte Bank doch bis zum Ende Überweisungen tätigen oder nicht ?

Muss ich die 85,25 Euro bezahlen ?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xantipe722
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

also um die Hauptforderung von 50,75 kommst Du wohl nicht rum,
ich meine Du hast den Artikel doch behalten, oder?
begleiche die Hauptforderung DIREKT an das Sportgeschäft unter Angabe Deiner Kundennummer und das würde ich auch am besten sofort machen.

Mit dem Inkassobüro oder weiterem würde ich mich gar nicht auseinandersetzen
aus eigener Erfahrung kann ich sagen das die gar nicht mit sich reden lassen.

und ansonsten haste Dir nichts vorzuwerfen,
kannst ja nix fü Deine blöde Bank...
aber wie gesagt ich würd da gar nicht groß das Parlabern anfangen
meist eh vergebene Liebesmüh
und vorallem auch an die DIREKT überweisen und nicht ans Inkasso!

VG
Xanti

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde 5 € an Gebühren auf die 50,75 noch draufsatteln und den nicht per einschreiben verschickte Brief als nicht existent erachten - und ebenfalls wie von xantipe722 empfohlen - keine Kommunikation pflegen
2 bis 3 Briefe bzw 1 Anruf des Inkasso Call Agenten könnten aber noch kommen

lg

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Oder ein Mahnbescheid, ein paar nette, schwarz gekleidete Herren vor der Tür, die tote Katze im Briefkasten und...

ach nö, ich lass die weitere Aufzählung lieber.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#4
 Von 
xantipe722
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

iiiihhhh tote Katze......brrrrr....

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mahnmans Briefkasten muß echt gigantisch sein - bei mir passt grad ein halber Hamster rein....

lg

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich bin eben wichtig. Deswegen brauch ich einen großen Briefkasten. ;)

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ vijalla

Wäre gut zu wissen, ob Du mit Geheimzahl oder mit Unterschrift (Lastschriftverfahren) gezahlt hast. Bei letzterem wird der Betrag nämlich erst 2-3 Tage später vom Konto abgebucht.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die Zahlungen mit PIN können aber nicht platzen.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Eben,
dann wäre eben der Frager nicht Schuld, bei ELV schon.

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#10
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Noch mehr, wenn er per Lastschrift bezahlt hat. Und einen Tag später sein Konto gekündigt hat kann dies als Betrug angezeigt werden.

Ich nehme mal an du hattest das Konto schon vor deinem Kauf gekündigt daher wusstest du auch wann es von deiner Bank gelöscht wird. Und die Bank kann nun mal nichts überweisen von Konten die es nicht mehr gibt. Und, dass es bei Lastschriften länger braucht bis die Buchung tatsächlich erfolgt ist sollte dir bekannt sein.

Und selbst wenn nicht heißt es, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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#11
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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