Hallo,
folgende Vorgeschichte zum besseren Verständnis: ich bin vor einem halben Jahr für mein Studium nach München gezogen. Bei der Wohnungssuche haben einige Vermieter bereits vor dem eigentlichen Besichtigungstermin einen Scan meines Personalausweises verlangt. Da ich unter Druck war und dringend eine Wohnung benötigte habe ich die auch fleißig rumgeschickt, was jetzt im Nachhinein betrachtet einfach nur dämlich und leichtsinnig war. Ich vermute, dass dadurch jemand an einen Scan meines Personalausweises gekommen ist und damit Unfug getrieben hat.
Nun habe ich in der Weihnachtszeit zwei Mahnung von zwei verschiedenen Serverhostern erhalten, dass ich doch bitte einen bestimmten Rechnungsbetrag bezahlen soll. Daraufhin habe ich mit beiden Firmen telefoniert und Ihnen erläutert, dass ich keine Leistung bei Ihnen beansprucht habe und wohl jemand meine Identität missbraucht hat (es waren entsprechend auch der Scan meines Ausweises bei den Firmen hinterlegt). Beide Firmen kannten das Vorgehen schon. Nach einer Anzeige gegen Unbekannt wegen Indentitätsmissbrauch (die zu nichts führte) wurde dann bei der ersten Firma die Bestellung auf meinen Namen storniert. Der zweiten Firma reichte sogar nur ein Brief in dem ich zusicherte, dass ich die in Rechnung gestellte Leistung nicht beansprucht habe usw..
Nun habe ich erneut etwas von einem Serverhoster gehört, bei dem in meinem Namen etwas gemietet wurde. Diesmal habe ich direkt Post von einem Inkassounternehmen erhalten. Ich habe bereits mit der Serverfirma telefoniert, welche mir sagten, sie könnten dies im System vermerken allerdings müsste ich das direkt mit dem Inkassounternehmen klären. Jetzt würde ich gerne Ihren Rat hören, wie ich weiter vorgehen soll. Ist es sinnvoll direkt zur Polizei gehe, Anzeige zu erstatten und das entsprechend einfach nur mit einem Dreizeiler an das Inkassounternehmen weiterleiten oder soll ich erstmal mit dem Inkassounternehmen telefonieren?
Alle drei Rechnungen stammen vom 01.12.2017.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens nach Identitätsmissbrauch
5. März 2018
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Frage vom 5. März 2018 | 11:40
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens nach Identitätsmissbrauch
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 5. März 2018 | 14:04
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16217x hilfreich)
Zitat:Ist es sinnvoll direkt zur Polizei gehe, Anzeige zu erstatten und das entsprechend einfach nur mit einem Dreizeiler an das Inkassounternehmen weiterleiten
Genau das würde ich tun.
Man telefoniert mit gegnerischen Anwälten und Inkassos nicht. Die sind nicht auf deiner Seite.
#2
Antwort vom 5. März 2018 | 17:23
Von
Status: Junior-Partner (5104 Beiträge, 1975x hilfreich)
Ich würde gar nichts tun - außer es trudelt ein gerichtlicher Mahnbescheid bei Dir zu Hause ein.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. März 2018 | 18:45
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatIch würde gar nichts tun - außer es trudelt ein gerichtlicher Mahnbescheid bei Dir zu Hause ein. :
Naja ich meine es ist immerhin auf meinem Namen bestellt, mein Scan des Personalausweises hinterlegt und irgendeine Fake Mail und Telefonnummer hinterlegt. Also ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass das Inkassounternehmen bei keiner Rückmeldung der Sache nachgeht.
#4
Antwort vom 6. März 2018 | 01:40
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Zitat:ZitatIch würde gar nichts tun - außer es trudelt ein gerichtlicher Mahnbescheid bei Dir zu Hause ein. :
Naja ich meine es ist immerhin auf meinem Namen bestellt, mein Scan des Personalausweises hinterlegt und irgendeine Fake Mail und Telefonnummer hinterlegt. Also ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass das Inkassounternehmen bei keiner Rückmeldung der Sache nachgeht.
Ich würde Ihnen zur ersten Antwort raten, da der Gläubiger Sie für den "Schuldner" hält und damit das Inkassounternehmen bei keiner Reaktion anfangen wird Druck aufzubauen um Sie zur Zahlung zu bewegen. Abgesehen davon, dass Nichtreaktion zu einem Schufa-Eintrag (wenn angekündigt) und Mahnbescheid (da sollten Sie reagieren) führen kann.
#5
Antwort vom 6. März 2018 | 06:32
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16217x hilfreich)
Das Nichts-Tun ist natürlich nicht verkehrt im engeren Sinne.
Man riskiert damit zwei Dinge:
- Einen Schufa-Eintrag
- Dass einem die Geschichte, man sei es nicht gewesen, nicht geglaubt wird (angesichts der übrigen Anzeigen allerdings eher unwahrscheinlich)
Wenn man sich direkt bei Bekanntwerden einmal vernünftig wehrt und auch den Fall erneut bei der Polizei anzeigt, fällt die Argumentation bei einer Klage des Anbieters einfach deutlich leichter. So sehe ich das.
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