Zahlungsaufforderung per E-Mail

26. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb500461-65
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsaufforderung per E-Mail

Hallo zusammen.
Habe soeben per E-Mail ein Schreiben von den "netten" KSP Anwälten bekommen mit Titel "Forderungsangelegenheit Telefonica GmbH". Sie hätten wiederholt versucht per Post etwas zuzustellen (meine inzwischen 2 Jahre nicht mehr aktuelle Adresse steht dabei) und sie fordern mich nun auf, umgehend einen Betrag von 222,27€ auf deren Konto zu überweisen (7 Tage Zeit). Und ich soll meine aktuelle Adresse und Daten an die vermitteln. Ansonsten drohen sie "im Notfall auch gerichtlichen Schritte" gegen mich einzuleiten.
Ich habe seit Jahren keinen Vertrag mehr bei o2 (Telefonica) und wüsste auch nicht wie da plötzlich so viel nachzuzahlen sei.
Ich würde jetzt aufgrund meiner Recherche über solche Schreiben einfach mal ignorieren, aber frage mich doch, ob es besser wäre zu antworten und erst mal den Grund für die Zahlungsaufforderung zu erfahren....
Mich verunsichert etwas, dass die das mit der alten Adresse wissen. Wäre super, wenn mir da jemand helfen könnte.
Liebe Grüße,
Judey

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Wenn man ordentlich an der neuen Adresse gemeldet ist, würde ich nicht darauf reagieren. Die werden sich schon per Post wieder melden. Vielleicht schonmal schauen, seit wann der Vertrag nicht mehr existiert.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und nochmal prüfen, ob man damals alles bezahlt haben müsste.

Alternativ kannst du das Inkasso auch per Mail anschreiben und auffordern, sämtliche Informationen gemäß §11a RDG vorzulegen. Insbesondere:
- Vertragskopie
- Rechnungskopie
- Mahnungskopie
- Zustellnachweis von Rechnung und Mahnung

Und dann mal abwarten, was kommt.

-- Editiert von mepeisen am 26.09.2018 17:15

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.09.2018 12:00:53
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Lies doch mal diesen Artikel, der direkt unter diesem Thread verlinkt war:

https://www.123recht.net/forum/inkasso/ratgeber/baurecht-architektenrecht/Zum-Jahresende-droht-Verjaehrung--__a134193.html

und dann fragst du dich, ob die Sache so lange her sein könnte, dass sie unter diese sogenannte Verjährung fällt und wenn das so ist, dann teilst du das demjenigen, der dazu eine Forderung erhebt, mit. Nicht wirklich schwierig, oder?

PS: eine Email ist kein Schreiben.


-- Editiert von mundm123 am 27.09.2018 10:18

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn man schon nicht weiß, was da genau gefordert wird, kann man auch schwerlich auf eine Verjährung schließen oder sie ausschließen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.09.2018 12:00:53
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn man schon nicht weiß, was da genau gefordert wird, kann man auch schwerlich auf eine Verjährung schließen oder sie ausschließen.


Das ist eine Binse, hilft hier aber nicht weiter. Das ist ein Telekommunikationsunternehmen, woraus soll die Forderung also groß bestehen können, das nicht der einfachen Verjährung unterliegt? Ansonsten, wie du selbst in deiner Signatur schreibst, Sicherheit gibt's nur beim Anwalt. Zu 99% hilft bei Inkasso von uralten Forderungen die simple Einrede der Verjährung schnell und einfach ab, also lohnt es das auch direkt zu erwähnen und den Fragesteller erstmal in diese Richtung recherchieren zu lassen, bevor er das juristische Einhorn sucht, bei dem das ggf nicht ausreicht. Wenn das Inkassobüro die Einrede zurückweist müsste es die Zurückweisung ja begründen und dann hätte man auch gleich einen Ansatzpunkt für das weitere Vorgehen.

Und ansonsten, wie hier schon steht

"Dieses Forum dient zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch und kann keine professionelle Rechtsberatung ersetzen."

-- Editiert von mundm123 am 27.09.2018 11:58

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nur mal als Gedankengang. Der TE hat folgendes gefragt:

Zitat:
aber frage mich doch, ob es besser wäre zu antworten und erst mal den Grund für die Zahlungsaufforderung zu erfahren....


Natürlich kann man auch schreiben "Hey, ist doch sowieso verjährt". Ist halt ein Schuss ins Blaue...

Aber wie dem auch sei.

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