Zahlungsaufforderung und Androhung Zahlungsverbot | EOS + DID

8. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)
Zahlungsaufforderung und Androhung Zahlungsverbot | EOS + DID

Hallo liebe Experten,

heute habe ich ein Schreiben des EOS / DID erhalten, dass bei Nichtzahlung einer titulierten Forderung an eine Versicherung ein vorläufiges Zahlungsverbot bei meinem Kreditinstitut vorbereitet wird.

Die telefonische Nachfrage ergab, dass es sich um eine Forderung aus dem Jahr 2002 handle und ich den Titel beim zuständigen Gericht beantragen sollte.

Vor ca. zehn Jahren habe ich meine Jugendsünden in Bezug auf finanzielle Klarheit eigentlich abgeschlossen und bin äusserst überrascht, da alle meine damaligen Schufa-Einträge von mir geregelt wurden.

Auch wenn ich eine Berechtigung einer Forderung nicht ausschließen will, würde ich gerne den rechtmäßigen Forderungsbetrag zahlen und brauche zur Formulierung eines richtigen Anschreibens Eure Hilfe. Vor Allem will ich den Titel sehen, da die Forderung sonst definitiv verjährt sein müsste.

Auch ergibt eine erste Recherche, dass nach zehn Jahren "Nichtstun" seitens des Gläubigers ein Zahlungsverbot rechtlich nicht erlaubt sei.

Alles in Allem bin ich äusserst erbost über die Dreistigkeit, ohne jegliche Anhaltspunkte außer "Forderung Axa", zu einer solchen Zahlung aufgefordert zu werden, während zusätzlich mit einem drastischen Sanktionsmittel gedroht wird.

Vielleicht könnt Ihr den folgenden Text erweitern oder mit Tips zum Vorgehen geben.

Vielen Dank!
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https://www.bilder-upload.eu/bild-4c892f-1578492950.jpg.html

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx. Die von Ihnen geltend gemachte Forderung ist mir nicht bekannt, eine Zahlung auf diese Forderung wird daher nicht erfolgen.

Sie sollten zunächst mitteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage die von Ihnen geltend gemachte Forderung beruhen soll. Außerdem fordere ich Sie vorsorglich auf, eine Abtretungsurkunde gem. § 410 BGB zum Nachweis der behaupteten Abtretung sowie einen Nachweis für Ihre Bevollmächtigung vorzulegen.

Sollten Sie weitere Mahnungen ohne hinreichende Konkretisierung der geltend gemachten Forderung versenden, werde ich Anzeige bei der für Sie zuständigen Registrierungsbehörde erstatten.

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von peterpan34 am 08.01.2020 15:17

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von peterpan34):
Vor Allem will ich den Titel sehen, da die Forderung sonst definitiv verjährt sein müsste.
Eine Titulierte Forderung ist 30 Jahre lang gültig. Das heißt im Klartext: Die könnten auch in 29 Jahren ankommen & selbst dann ist da nichts verjährt & auch nach 30 Jahren können sie weiter fordern.
Mehr dazu siehe hier: https://www.zm-kanzlei.de/der-irrtum-ueber-die-30-jaehrige-verjaehrungsfrist-als-hoechstfrist/

Zitat (von peterpan34):
Vor ca. zehn Jahren habe ich meine Jugendsünden in Bezug auf finanzielle Klarheit eigentlich abgeschlossen und bin äusserst überrascht, da alle meine damaligen Schufa-Einträge von mir geregelt wurden.
Wäre dem so, dann wäre die titulierte Forderung ja erledigt.
Mir wäre es neu dass die Schufa nicht bezahlte Forderungen einfach austragen lässt, vor allem titulierte Forderungen.

Zitat (von peterpan34):
dass bei Nichtzahlung einer titulierten Forderung an eine Versicherung ein vorläufiges Zahlungsverbot bei meinem Kreditinstitut vorbereitet wird.
Was du zu tun hast, wenn nicht vorher bezahlt, steht im 2. Satz des Schreibens.
Wenn du sagst die Forderung sei ungerechtfertigt, dann kannst du deine Vorlage sicherlich dazu verwenden. Optimalerweise hast du auch Zahlungsbelege zu dieser Angelegenheit.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Auch ergibt eine erste Recherche, dass nach zehn Jahren "Nichtstun" seitens des Gläubigers ein Zahlungsverbot rechtlich nicht erlaubt sei.

Das ist so erst mal falsch. Nur, wenn du berechtigt davon ausgehen durftest, dass die das Geld nicht mehr wollen. Beispielsweise warst du die ganze Zeit noch/wieder dort Kunde, nur dann kommt neben der Zeit ein zusätzlicher Umstand hinzu. Das führt zur sogenannten Verwirkung.

Hast du das Aktenzeichen vom Gericht? Dann schreibe es an und bitte um eine Kopie. Direkt am ersten Tag, wenn sie kommt, überprüfen. Insbesondere die Adresse.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)


Zitat (von peterpan34):
Vor ca. zehn Jahren habe ich meine Jugendsünden in Bezug auf finanzielle Klarheit eigentlich abgeschlossen und bin äusserst überrascht, da alle meine damaligen Schufa-Einträge von mir geregelt wurden.


Zitat (von DStein):
Wäre dem so, dann wäre die titulierte Forderung ja erledigt.
Mir wäre es neu dass die Schufa nicht bezahlte Forderungen einfach austragen lässt, vor allem titulierte Forderungen.



Vielen Dank für Deine Antworten, DStein!

Meine Schufa ist seit 10 Jahren sauber, telefonisch wurde mir seitens des Inkasso-Unternehmens mitgeteilt, dass der Vorgang aus 2004 sei (Titel).

Mein Schufa-Scoring bewegte sich 2018 um die 95.

Meine Frage ist, ob der titulierte Betrag tatsächlich zwingend in der Schufa eingetragen sein musste? Kann ich etwas übersehen haben?

Welche Umstände können dazu führen, dass die Schufa sauber ist, aber ein 15 Jahre unbezahlter Forderungstitel in der Luft herumschwirrt? Gibt es eine Erklärung dazu?


Unterlagen habe ich keine aufgehoben, da ich ja meine Finanzen "gereinigt" habe und seit dem auch davon ausging, alles im Griff zu haben.

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#4
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist, ob der titulierte Betrag tatsächlich zwingend in der Schufa eingetragen sein musste? Kann ich etwas übersehen haben?


Da musste Gläubiger bzw. Inkasso selber hinterher sein und den Schufa-Eintrag veranlassen. Da kann schon etwas übersehen worden sein.

Zitat:
Hast du das Aktenzeichen vom Gericht? Dann schreibe es an und bitte um eine Kopie. Direkt am ersten Tag, wenn sie kommt, überprüfen. Insbesondere die Adresse.


Bist Du bei dem Vorgang weiter vorangekommen ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Zitat:
Meine Frage ist, ob der titulierte Betrag tatsächlich zwingend in der Schufa eingetragen sein musste? Kann ich etwas übersehen haben?


Da musste Gläubiger bzw. Inkasso selber hinterher sein und den Schufa-Eintrag veranlassen. Da kann schon etwas übersehen worden sein.

Zitat:
Hast du das Aktenzeichen vom Gericht? Dann schreibe es an und bitte um eine Kopie. Direkt am ersten Tag, wenn sie kommt, überprüfen. Insbesondere die Adresse.


Bist Du bei dem Vorgang weiter vorangekommen ?


Nein. Ich bin noch nicht weitergekommen. Gestern kam ja erst der Brief und ich habe telefonisch erfahren, dass es sich um eine Forderung von 2002 handelt, die angeblich 2004 tituliert wurde.

Ich habe das Inkassobüro via Fax angeschrieben und Informationen angefordert..

Darauf warte ich.

Eine Kontosperrung könnte ich vermeiden, wenn ich umgehend 36,-- € zahle, was ich in Verbindung mit dem Gefühl einer einhergehenden Kontosperrung (4 Konten!!!) natürlich in Betracht ziehe.

Ich warte die nächsten Tage noch ab und hoffe auf weitere Erkenntnisse. Mal sehen, was da kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

So. Heute kam das Schreiben.

https://www.bilder-upload.eu/bild-fc58de-1578661450.jpg.html

Bitte schaut Euch das mal an und gebt mir eine Nachricht, ob es sich um eine detailierte Aufstellung handelt. Natürlich nur, wer mag. Ich bin sehr dankbar für Eure Unterstützung! Was muss ich ggf. zahlen, wenn die Hauptforderung tituliert vorliegt (wenn das überhaupt bezifferbar ist, weil jegliche Chronologie fehlt) .

Im Anschreiben wurde die Gerichtsnummer angegeben, ohne das entsprechende Gericht zu benennen.

Ebenfalls fehlt eine Abtretungserklärung.

Ich warte auf Eure Hinweise und werde mich dann mit den Mängeln an DID wenden, mit der Aufforderung, dass mir das entsprechende Gericht genannt wird und bislang keinerlei Nachweise vorliegen, dass ich

1) Schulden habe
2) Diese durch eine Zahlung an DID begleiche

Weiterhin werde ich sie informieren, dass ich Beschwerde beim Amtsgericht in Hamburg einreiche (Verstoß gegen 11a), sowie eine Anzeige wegen Nötigung in Verbindung mit dem Versuch ungerechtfertigter Bereicherung.

Dies werde ich nach Rückmeldung aus dem Forum erledigen - ich vertraue Eurem Sachverstand.

Eine Frage fällt mir noch ein: In diesen Prozess, alte Schulden einzutreiben, sind doch Menschen involviert. Warum schicken sie nicht dem Gesetz entsprechend die Informationen raus? Dieser Hickhack kostet doch unglaublich Zeit, Nerven und Geld.....

Liebe Grüße Peter

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Was muss ich ggf. zahlen, wenn die Hauptforderung tituliert vorliegt (wenn das überhaupt bezifferbar ist, weil jegliche Chronologie fehlt) .

Alles was tituliert ist zumindest

Zitat:
Ich warte auf Eure Hinweise und werde mich dann mit den Mängeln an DID wenden, mit der Aufforderung, dass mir das entsprechende Gericht genannt wird und bislang keinerlei Nachweise vorliegen, dass ich

1) Schulden habe
2) Diese durch eine Zahlung an DID begleiche

Also für mich geht beides relativ eindeutig aus dem Brief hervor :???:

Zitat:
Weiterhin werde ich sie informieren, dass ich Beschwerde beim Amtsgericht in Hamburg einreiche (Verstoß gegen 11a), sowie eine Anzeige wegen Nötigung in Verbindung mit dem Versuch ungerechtfertigter Bereicherung.

Kann man sich sparen. Hier ist keine Nötigung und ungerechtfertigter Bereicherung erkennbar.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Verjährte Zinsen zu fordern ist vielleicht unsinnig, aber nicht verboten.

Nichts destotrotz kann man sich beim Gericht beschweren. Denn diese Zusammenfassung ist lachhaft und nichts, was einer detaillierten Forderungsaufstellung gleich kommt. Auch die Zinsberechnung ist nicht mal ansatzweise erklärt. Auch diese ganzen Anwaltskosten u.ä. sind nicht aufgeschlüsselt. Das stellt IMHO durchaus insbesondere beim letzten Punkt einen Verstoß dar.

Auch ruhig dem Gericht melden, dass man immer noch nicht weiß, was das für ein Titel sein soll, da das ausstellende Gericht unbekannt ist und man so das alles auch nicht überprüfen kann.

Nötigung wäre es übrigens möglicherweise, wenn sie insbesondere Drohungen auspacken mit Pfändungen, Kreditwürdigkeit usw., sie zeitgleich die Aufklärung verweigern. Im Moment aber ist das in dem Brief nichts, was Nötigung wäre.

Signatur:

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#9
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):


Zitat:
Ich warte auf Eure Hinweise und werde mich dann mit den Mängeln an DID wenden, mit der Aufforderung, dass mir das entsprechende Gericht genannt wird und bislang keinerlei Nachweise vorliegen, dass ich

1) Schulden habe
2) Diese durch eine Zahlung an DID begleiche

Also für mich geht beides relativ eindeutig aus dem Brief hervor :???:


Wie kommt das aus dem Schreiben denn hervor? Kannst Du mir einen Hinweis geben, was ich überlese?

Aus meiner Sicht wird behauptet, ich hätte Schulden. Keine Abtretungserklärung vorhanden, kein Titel.

Ich bin überrascht bzgl. Deiner Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Steht doch schon im ersten Brief…"Sie können die Sperrung vermeiden wenn Sie 36 EUR…"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Naja, streng genommen hat er aber Recht, TheMentalist.

Er weiß derzeit nicht, was das soll. Er kennt den Titel nicht. Kennt die Rechtsgrundlage nicht. Er hat derzeit nur irgendeine Behauptung, mehr nicht.

Und mangels Abtretung o.ä. weiß er auch nicht, wer der Forderungsinhaber ist, ob die Abtretungskette in Ordnung ist und ob eine Legitimation der EOS vorliegt, die Schulden überhaupt einfordern zu dürfen.

Und schließlich sind die 36€ ja nur irgendeine erste Rate. Was dann passiert, was an gebühren gefordert wird (Rateneinigung usw.), all das ist ebenso unbekannt.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Naja, streng genommen hat er aber Recht, TheMentalist.

Er weiß derzeit nicht, was das soll. Er kennt den Titel nicht. Kennt die Rechtsgrundlage nicht. Er hat derzeit nur irgendeine Behauptung, mehr nicht.

Und mangels Abtretung o.ä. weiß er auch nicht, wer der Forderungsinhaber ist, ob die Abtretungskette in Ordnung ist und ob eine Legitimation der EOS vorliegt, die Schulden überhaupt einfordern zu dürfen.

Und schließlich sind die 36€ ja nur irgendeine erste Rate. Was dann passiert, was an gebühren gefordert wird (Rateneinigung usw.), all das ist ebenso unbekannt.


Und welcher Betrag tituliert ist, ist ebenfalls zweifelhaft. Genauso wie Anwaltskosten zzgl. Inkassokosten. Ermittlungskosten sind evtl. angefallen.....

So gehts eigentlich gar nicht.

Die 36,-- € sehe ich als Falle zur Schuldanerkenntnis.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Zitat (von peterpan34):
Vor Allem will ich den Titel sehen, da die Forderung sonst definitiv verjährt sein müsste.
Eine Titulierte Forderung ist 30 Jahre lang gültig. Das heißt im Klartext: Die könnten auch in 29 Jahren ankommen & selbst dann ist da nichts verjährt & auch nach 30 Jahren können sie weiter fordern.
Mehr dazu siehe hier: https://www.zm-kanzlei.de/der-irrtum-ueber-die-30-jaehrige-verjaehrungsfrist-als-hoechstfrist/


Hallo DStein.

Bitte lies die genaue Situation. Und versuche, die von Dir verlinkten Inhalte auch zu verstehen.

Wäre diese Forderung meiner Seite gegeben, hättest Du mich auf die Verwirkung hinweisen können.

Auf die bin ich mittlerweile selbst gekommen.

Mein Fall: Forderung (Titel) von 2002, seither keine Versuche des Inkasso. Im von Dir verlinkten Beitrag (den ich mir in Bezug auf Verwirkung zur Prüfung endlich durchlesen wollte) steht klar, dass Ansprüche nach10 Jahren nichts tun durchaus verwirken können, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Dies ist bei mir der Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo Ihr Lieben Unterstützer,

wie in anderen Threads mitgeteilt, habe ich in dieser Angelegenheit Anzeige gestellt wegen des Verdachts der Nötigung. Und es wurde auch tatsächlich ermittelt. Zunächst war Hintergrund der Ermittlung zu prüfen, ob ich Strafanzeige erstattet hätte, um mich von einer Schuld zu befreien - gefühlt wurde ich erstmal zum Täter abgestempelt!

Auch wenn zunächst seitens der Staatsanwaltschaft herausgekommen ist, dass aus Ihrer Sicht keine Nötigung vorliegt, konnte EOS weder eine Vollmacht noch eine Abtretungsurkunde einreichen, um sich als Forderungsempfänger zu legitimieren. Zur Begründung, dass keine Nötigung vorläge schreibt man, dass weder die Unrechtmäßigkeit noch die Rechtmäßigkeit der Forderung bewiesen werden könnte.

Nur wenn die Forderung Unrechtmäßig sei, könne also von Nötigung gesprochen werden....

Das wundert mich, da es ja gerade das Geschäftsmodell eines Inkasso ist, sich durch Legitimation (Vollmacht oder Abtretung) zu rechtmäßigen Empfänger zu machen. Fehlt diese Legitimation, ist aus meiner Sicht die Forderung in ihrer selbst einfach unrechtmäßig.

Was kann ich dafür tun, dass sich derartige Geschäftspraktiken nicht widerholen, nicht nur mir gegenüber, sondern insgesamt. Ich muss davon ausgehen, dass die EOS selbst im Nachgang von AXA keine Vollmacht oder Abtretung erhalten hat und wahrscheinlich mit einer statistischen Zahl an Zahlern rechnet.

Mir kommt das Geschäftsmodell so vor, dass von 100 angeschriebenen 60% auf Basis der Drohkulisse zahlen, ohne dass es sich um eine abgetretene Forderung handelt.

Und woher kommen eigentlich die Daten?

Das ist krank, dass das so funktioniert......

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das mit der Nötigung hatten wir hier ja schon geschrieben, dass da womöglich nichts bei rauskommt.

Zitat:
konnte EOS weder eine Vollmacht noch eine Abtretungsurkunde einreichen, um sich als Forderungsempfänger zu legitimieren. Zur Begründung, dass keine Nötigung vorläge schreibt man, dass weder die Unrechtmäßigkeit noch die Rechtmäßigkeit der Forderung bewiesen werden könnte.

Dann würde ich eine neue Strafanzeige erstatten. Wegen Verdacht des gewerblichen Betruges. Denn schließlich wurde ermittelt, dass offenkundig weder Vollmacht noch Abtretungsurkunde vorliegt, noch konnte die Forderung als legitim ermittelt werden.

Das nähert den Verdacht, dass EOS die Forderung schlichtweg erfunden hat. Wieso sonst sollten da keine Unterlagen vorhanden sein?

Merkwürdig ist für mich nur, dass die Staatsanwaltschaft da nicht diesem Verdacht weiter nachgegangen ist.

Zitat:
Und woher kommen eigentlich die Daten?

Das ist in der Tat eine spannende Frage. Die würde ich mal dem zuständigen Datenschutz stellen. Er möge das doch auch mal durchleuchten. Wenn die keine legitime Bevollmächtigung u.ä. nachweisen können, ja nicht mal die Forderung legitim zu sein scheint bzw. es unbekannt ist, dann ist da was nicht in Ordnung.

Auch dem Aufsichtsgericht könnte man mal die Frage stellen, ob die sich nicht mal die Unterlagen anschauen. Kann ja nicht sein, dass die mit der Nummer durchkommen und die Staatsanwaltschaft Andeutungen gibt, dass da was nicht in Ordnung ist.

Wenn du Hilfe braucht, melde dich via PM

-- Editiert von mepeisen am 18.07.2020 16:26

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