Zahlungsaufforderung von KOHL Forderungsmanagement

16. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
inkasso_aerger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsaufforderung von KOHL Forderungsmanagement

Hallo,

Ich habe gestern ein Schreiben der Firma KOHL Forderungsmanagement erhalten. Darin schreiben Sie, dass sie von meinem ehemaligem, lokalem Internet- und Festnetzprovider (WTC Wohnen & TeleCommunication) beauftragt wurden mich an einen offenen Rechnungsbetrag zu erinnern. Die Firma KOHL fordert mich zur Zahlung von 140,17€ bis zum 18.03.2022 auf.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- Rest-Hauptforderung des Mandanten: 36,25€
- Zinsansprüche des Mandanten: 5,38€
- Verzugsschaden aus vereinbarter Vergütung für Beauftragung der Firma KOHL: 86,64€
- Verzugsschaden aus erforderlich geworden Drittauslagen: 11,90€

Ich habe den Vertrag damals im April 2018 gekündigt. Ich habe dabei von meinem Sonderkündigungsrecht aufgrund eines Umzug in ein nicht vom Versorger versorgtem Gebiet gebraucht gemacht. Tatsächlich bin ich damals ins Ausland gezogen und habe eine Meldebescheinigung meines neuen Wohnortes im europäischen (EU) Ausland beigelegt um mein Sonderkündigungsrecht geltend zu machen. Danach habe ich nie wieder etwas von der WTC Wohnen & TeleCommunication gehört. Leider habe ich es sehr lange versäumt mich in Deutschland umzumelden. Mittlerweile bin ich in Deutschland bei der Adresse meines Vaters gemeldet (ich lebe immer noch im europäischen Ausland). Nun hat mein Vater gestern das Schreiben der Firma KOHL erhalten. In dem Schreiben wird Ursprungsvertrag vom Juni 2014 bis April 2019 datiert. Also viel später als das Datum an dem ich mein Kündigunsschreiben auf den weg gebracht habe. Könnte dies ein Trick sein die dreijährige verjährungsfrist umgehen zu wollen? Etwas später schreiben sie folgendes: "Der Zahlnungssverzug über die nachstend aufgeführte Hauptforderung besteht spätestens seit dem 25.04.2019, während wir erst am 13.06.2020 beauftragt worden sind.".

Ich vermute, dass die ursprüngliche Restforderung von 36€ legitim ist. Ich sehe die Hohe Forderung der Firma KOHL für das Aufsetzen eines Schreibens und der Ermittlung einer Adresse jedoch nicht ein. Daher habe ich einige Fragen:

1. Was ist mein nächster Schritt? Widerspreche ich der Zahlungsaufforderung? Wenn ja, gibt es dafür ein Musterschreiben?
2. Die Gebühr der Firma KOHL erscheint mir mit 86€ sehr hoch. Ist eine solch hohe Gebühr bei einer so geringen Forderungssumme legitim?
3. Meine bisherige Reschere hat ergeben, dass Rechnungsansprüche nach drei Jahren verjähren. Was genau ist dafür der Stichtag? Der Tag meiner Kündigung/das Vertragsende oder der Tag an dem die Rechnung gestellt wurde? Würden etwaige spätere Rechnungen/Zahlungserinnerungen der WTC (welche ich nie erhalten habe) die Zeit zurücksetzen?
4. Ist es vielleicht bei einer solch "geringen" Summe das simpelste die Forderung einfach zu begleichen um den Ärger aus der Welt zu schaffen?

Danke für jegliche Hilfe!



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
- Zinsansprüche des Mandanten: 5,38€
- Verzugsschaden aus vereinbarter Vergütung für Beauftragung der Firma KOHL: 86,64€
- Verzugsschaden aus erforderlich geworden Drittauslagen: 11,90€


Das müssen Sie eigentlich alles nicht zahlen, denn WTC wird wohl nicht nachweisen können, dass sie die Hauptforderung in 2019 gefordert hatten.

Zitat:
Ich habe den Vertrag damals im April 2018 gekündigt. Ich habe dabei von meinem Sonderkündigungsrecht aufgrund eines Umzug in ein nicht vom Versorger versorgtem Gebiet gebraucht gemacht. Tatsächlich bin ich damals ins Ausland gezogen und habe eine Meldebescheinigung meines neuen Wohnortes im europäischen (EU) Ausland beigelegt um mein Sonderkündigungsrecht geltend zu machen.


Können Sie nachweisen, dass diese Schriftstücke alle eben WTC erreicht hat?

Zitat:
3. Meine bisherige Reschere hat ergeben, dass Rechnungsansprüche nach drei Jahren verjähren. Was genau ist dafür der Stichtag?


Forderungen, die in 2018 entstanden sind, sind spätestens am 01.01.2022 verjährt.
Wenn Sie im April 2018 gekündigt hatten (mit Sonderkündigungsrecht), dann wäre spätestens der Vertrag Juli 2018 beendet gewesen. Auch etwaige Forderungen für nicht zurückgesandte Geräte wären in 2018 entstanden.

Für Zeiträume in 2019 müssten Sie nichts mehr zahlen.
Steht irgendwo, für was die EUR 36 genau gefordert werden?




1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
inkasso_aerger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Können Sie nachweisen, dass diese Schriftstücke alle eben WTC erreicht hat?


Nein, leider nicht. Das Schreiben wurde nicht als Einschreiben versendet.

Zitat (von vundaal76):
Steht irgendwo, für was die EUR 36 genau gefordert werden?


34,75€ stammen aus einer Rechnung vom 11.06.2018
1,50€ von einer Rechnung vom 25.04.2019 (Ich vermute eine Mahnung?)

Sollte die Forderung demnach verjährt sein?

Was wäre nun der nächste Schritt? Widerspruch einzulegen? Oder kann das Schreiben einfach ignoriert werden?

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von inkasso_aerger):
1,50€ von einer Rechnung vom 25.04.2019 (Ich vermute eine Mahnung?)

Eine Vermutung nutzt nix.

Zitat (von inkasso_aerger):
Was wäre nun der nächste Schritt?

Einrede der Verjährung einlegen und die Reaktion abwarten.

Zitat (von inkasso_aerger):
Oder kann das Schreiben einfach ignoriert werden?

Würde ich wegen drohender Eintragungen in diversen Auskunfteien nicht machen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
inkasso_aerger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Einrede der Verjährung einlegen und die Reaktion abwarten.


Das werde ich machen und berichten wie darauf reagiert wird. Danke!

0x Hilfreiche Antwort

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