Zahlungserinnerung / Identitätsdiebstahl - wie richtig verhalten?

26. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
alex_gsth
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungserinnerung / Identitätsdiebstahl - wie richtig verhalten?

Hallo alle zusammen,
folgendes ist geschehen: letzte Woche erhielt ich von Amazon per Post eine Zahlungserinnerung über einen zweistelligen Betrag der nicht von meinem Bankkonto abgebucht werden konnte. Die in dem Schreiben genannte Bestellnummer tauchte allerdings nicht in meinem Amazon Konto - ich besitze nur eins - auf. Daraufhin habe ich den Kundenservice angerufen, dort kam heraus: jemand hatte ein weiteres Amazon Konto angelegt mit meiner Anschrift als Rechnungsadresse und eine Berstellung getätigt. Die angegebene Bankverbindung war ungültig weshalb ein Mahnverfahren gegen mich gestartet wurde. Da das Paket aber nicht zugestellt werden konnte (warum auch immer) und nun wieder zurück an Amazon geschickt wurde, bräuchte ich die Zahlungserinnerung angeblich nicht mehr zu beachten und könne die Sache "als erledigt" ansehen. Etwas schriftliches dazu gab es allerdings nicht von Amazon!
Dennoch habe ich den o.g. Gesprächsinhalt als Begründung in einen Widerspruch gegen die Zahlungserinnerung gepackt den ich per Einschreiben und vorab per Email an Amazon gesendet habe. Das ist nun auch ein paar Tage her - keine Reaktion.
Was kann ich noch tun bzw. wie sollte ich mich verhalten?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

vermutlich kommt da auch keine Antwort. Briefverkehr aufheben, auch die Zustellinfo des Einschreibens ausdrucken und abheften.

Du könntest parallel noch zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen Missbrauch's Deiner Daten machen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Briefverkehr aufheben, auch die Zustellinfo des Einschreibens ausdrucken und abheften.

Genau das



Zitat (von hausfrau66):
Du könntest parallel noch zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen Missbrauch's Deiner Daten machen.

Würde ich in jedem Falle machen. Kann später taktische Vorteile bringen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Kann später taktische Vorteile bringen.

Richtig, es macht die Argumentation leichter, dass man es wirklich nicht war.

Aber vor allem: Wer so etwas einmal macht (also der Betrüger), der macht das auch ggf. zweimal oder dreimal. Daher direkt am Anfang zur Polizei und dann später jeden weiteren Fall nachmelden. Gedanklich darauf einstellen, dass ggf. noch demnächst ein paar weitere Fälle auftauchen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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