Zahlungsfrist Anwaltsgebühr

25. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lapsang
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)
Zahlungsfrist Anwaltsgebühr

Ich hatte im September einige Unstimmigkeiten mit meinem ehemaligen Vermieter, wegen einer Mietnachforderung. Nachdem ich ihm schriftlich mitteilte, wieso ich die Nachforderung für nicht gerechtfertigt hielt, bekam ich keine Antwort und ging davon aus, dass er die Sache auf sich beruhen lassen wollte. Es ging ohnehin nur um 100 Euro.
Heute erhielt ich ein Schreiben von einer Kanzlei, an die sich der Vermieter inzwischen gewandt hatte. Darin wird behauptet, dass ich im Oktober ein Schreiben der Kanzlei mit Zahlungsfrist erhalten haben soll. Kopie des Schreibens war beigelegt.
Dieses Schreiben habe ich allerdings nie erhalten, so dass ich weder rechtzeitig Einspruch einlegen, noch die Zahlungsfrist einhalten konnte.
Ich hab natürlich nicht vor, wegen 100 Euro einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen, aber ich sehe auch nicht ein, dass ich 50 Euro Anwaltsgebühren zusätzlich zahlen soll.
Kann mir jemand sagen, wie die Rechtslage in diesem Fall ist? Bin ich verpflichtet die Gebühr zu zahlen oder genügt es, wenn ich die Mietnachforderung begleiche?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

soweit es die gleiche forderung ist gegen die sie sich im september gewehrt haben liegt(unabhängig von dem schreiben im oktober) verzug vor, da sie die leistung verweigert haben (286 III BGB) - sie müssen daher auf die anwaltskosten tragen.

wenn es sich um eine andere forderung handelt ist der ausgang fraglich - zu dem thema nicht angekommene schreiben gibt es hier bereits umfangreiche hinweise.

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#2
 Von 
Lapsang
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)

danke für die antwort. bis heute dachte ich immer, man bekäme zumindest eine zahlungserinnerung oder mahnung oder dergleichen. das war mir jetzt ganz neu.
das blöde ist, ich hätte das ja sofort bezahlt, wenn ich das erste kanzleischreiben erhalten hätte. ich war aber bis heute der festen überzeugung, dass der vermieter die sache auf sich beruhen lassen wollte.
ich glaub auch immer noch, dass ich die mietnachforderung eigentlich nicht zahlen müsste, aber mir ist das ehrlich gesagt zu blöd, jetzt wegen 100 bzw. 150 euro einen Prozess anzufangen.
danke trotzdem
lapsang

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#3
 Von 
123guest
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

Sie werden die Anwaltsgebühren wohl aber zahlen müssen.

Ihr Vermieter machte eine Forderung geltend, die haben Sie abgelehnt, daraufhin ist er zum Anwalt, der hat Sie erneut aufgefordert und hierfür eine Gebühr verlangt (außergerichtlich sicherlich eine 1,3 nach 2400 RVG).

Diese Gebühr ist bereits bei dem Schreiben im Oktober entstanden und nicht jetzt erst. Von daher .....

LG

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#4
 Von 
Lapsang
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)

nein, im ersten Schreiben des Anwalts dessen Kopie ich vor mir liegen habe, wird noch keine Gebühr verlangt, sondern nur eine Zahlungsfrist gesetzt.
Ich weiss, dass das wie ein billige Ausrede klingt, aber ich habe das erste Schreiben tatsächlich nicht bekommen.
Danke übrigens für ihre Antwort im anderen Forum, wegen der Gebühren.
Ich glaube, ich bezahle den Betrag morgen einfach und versuche mich nicht weiter aufzuregen.

Lapsang

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#5
 Von 
123guest
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo lapsang,

jetzt sehe ich es ....

wir sind ja schon im Thema. :)

Die Gebühr nach 2400 RVG (Geschäftsgebühr) entsteht für das Abfassen des Schreibens (hier im Oktober).

So haben sich mit der Zahlung im Verzug befunden, da Sie auf die Forderung des Vermieters nicht gezahlt haben. Damit sind Sie gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig insoweit, als daß er zur Beitreibung seiner Forderung einen Anwalt konsultieren mußte, wollte (durfte). Somit haben Sie diese Kosten zu erstatten.

Diese Anwaltskosten wären nicht entstanden, hätten Sie direkt auf die Forderung des Vermieters gezahlt. Andersherum steht Ihnen natürlich das Widerspruchsrecht zu, wenn Sie sagen, die Forderung ist nicht gerechtfertigt. Dann muß man sich darüber streiten, notfalls gerichtlich.

Wenn Sie jetzt sagen, ich zahle das, dann müssen Sie auch die Anwaltskosten tragen, weil siehe oben.

Ganz ehrlich? Für 100,00 EUR würde ich auch keinen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang führen. Sicher hat keiner Geld zu verschenken, aber hier sollte der "Drang nach Ruhe" vor allem anderen stehen. ;)


LG

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#6
 Von 
Lapsang
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)

danke nochmals.
ich hab jetzt übrigens rausgefunden, wieso das erste Schreiben vom Anwaltsbüro nie bei mir ankam.
Die Adresse war falsch. Die richtige Anschrift haben sie nicht etwa vom Vermieter, sondern über einen ehemaligen Mitbewohner von mir rausgekriegt, obwohl die aktuelle beim Vermieter 100% bekannt war. Schriftwechsel nach meinem Auszug lief immer über diese Adresse.
Total blöd gelaufen.
Am besten hak ich es ab und vergess es.

Lapsang

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